November-Ausgabe der HGV-Zeitung

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14 HGV-Zeitung November 2022

Terminkalender 15. November Ortstaxe

Bezahlung der Ortstaxe.

16. November F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge

• Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher Abrechnung – Oktober 2022 • Lohnsteuer – Oktober 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter – Oktober 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal – Oktober 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie Mitarbeiter – Oktober 2022 • NISF/INPS – Rentenversicherung der Hoteliers und Gastwirte – Beiträge im festen Ausmaß – 3. Rate 2022 Elektronische Überweisung

30. November F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommenssteuern und Pensionsbeiträge – IRPEF/IRES/IRAP/ INPS/Ersatzsteuern auf Mieteinnahmen Bezahlung des zweiten oder einzigen Akontos für 2022.

Übermittlung der Mehrwertsteuerabrechnung

Telematische Versendung der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Trimester bzw. der Monate Juli, August, September 2022.

Einkommensteuererklärung

Telematische Versendung der Einkommensteuererklärung für 2021 von natürlichen Personen, Personenund Kapitalgesellschaften mit Geschäftsjahr gleich dem Kalenderjahr.

IRAP-Erklärung

Telematische Versendung der IRAP-Erklärung für 2021 von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr.

15. Dezember Ortstaxe

Bezahlung der Ortstaxe.

16. Dezember F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge

• Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher Abrechnung – November 2022 • Lohnsteuer – November 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter – November 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal – November 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie Mitarbeiter – November 2022 Elektronische Überweisung Weitere Termine unter ww.hgv.it

BETRIEBSFÜHRUNG

Recht: Eintragung von Handynummern in Register

Schutz vor Werbeanrufen Von Dr. Marlies Klotz

Das bereits bekannte „Registro Pubblico delle Opposizioni“, welches im Jahr 2010 eingeführt wurde, um Festnetznutzer vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen, hat nun eine interessante Anpassung erfahren. Es ist nun auch möglich, Mobiltelefonnummern einzutragen. Neben den Festnetznummern und Postadressen können nun auch Mobiltelefonnummern, die in keinem Telefonbuch aufscheinen, ins Register eingetragen werden. Die Eintragung ins Register verbietet den Anbietern, die eingetragenen Kontaktdaten für Zwecke des Telemarketings zu verwenden. Darüber hinaus garantiert

die Eintragung ins „Registro Pubblico delle Opposizioni“ auch, dass jede vorher erteilte Zustimmung zur Verwendung der eigenen Kontaktdaten für Telemarketing automatisch verfällt. Später erteilte Zustimmungen zu Telemarketing können jederzeit durch eine Erneuerung der Eintragung ins „Registro Pubblico delle Opposizioni“ widerrufen werden. Die Eintragung und die Erneuerung der Eintragung ins Register sind kostenlos und können auf drei Arten erfolgen: • online auf der Website des „Registro Pubblico delle Opposizioni” (https:// www.registrodelleopposizioni.it/it/abbonati/ iscrizione); • mittels Anruf unter der Nummer 800 265 265;

• oder via E-Mail an iscrizione@registrodelleopposizioni.it. Der Widerruf der Eintragung ist ebenfalls kostenlos und ist jederzeit möglich. Diese neue Möglichkeit, nun auch Mobiltelefonnummern ins Registro Pubblico delle Opposizioni“ einzutragen, zusammen mit der Möglichkeit, erteilte Zustimmungen zur Datenverarbeitung für Telemarketing anhand der Erneuerung der Eintragung ins Register wieder zu annullieren, wird in der Praxis mit Sicherheit weitaus mehr Ruhe vor unerwünschten Werbeanrufen bringen. Bei Fragen zu diesem Thema steht die HGV-Rechtsabteilung zur Verfügung. Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it

Zigarettenverkauf: Antrag innerhalb November stellen

Erneuerung des Patentino

Von Dr. Marlies Klotz Mit Jahresende verfallen zahlreiche Ermächtigungen zum Zigarettenverkauf – Patentino – und müssen entsprechend erneuert werden. Alle Inhaber eines am 31. Dezember 2022 auslaufenden Patentino müssen innerhalb 30. November 2022 den Antrag auf Erneuerung desselben an das Amt für Monopole Trentino-Südtirol auf dem Postweg (Einschreiben mit Rückantwort) übermitteln. Dem mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehenen Antrag muss eine Ersatzerklärung beigelegt werden, welche Folgendes beinhalten muss: • den aus dem Register U88/ PAT hervorgehenden Wert der im Jahr 2021 eingekauften Tabakwaren; • die Öffnungszeiten des Betriebes; • den Ruhetag; • die Art der Tätigkeit; • das Gesamteinkommen

der letzten zwei Steuerjahre; • die Anzahl der Kassenzettel für die Jahre 2020 und 2021; • die Information darüber, ob bei der nächstgelegenen Tabaktrafik ein Zigarettenautomat installiert ist und ob Steuerstreitigkeiten anhängig sind und/ oder Zahlungsverzug gegenüber der Staatskasse besteht. Dem Antrag um Erneuerung ist zudem die Kopie eines gültigen Personalausweises des Patentino-Inhabers beizulegen sowie eine Kopie der Übersicht „RN“ der letzten zwei Steuererklärungen. Wird der Antrag auf Erneuerung des Patentino vom staatlichen Monopolamt positiv behandelt, so erhält man eine schriftliche Mitteilung mittels PEC. Zu überprüfen gilt, ob die Gültigkeit des Patentino tatsächlich mit Ende des Jah-

res ausläuft oder ob ein anderes Ablaufdatum auf der Ermächtigung angegeben ist. Es ist nämlich durchaus möglich, dass das Patentino auch erst im Laufe des Jahres 2023 verfällt. Die Fälligkeit des Patentino muss also nicht unbedingt mit Jahresende übereinstimmen. Sollte das Patentino im Laufe des Jahres 2023 verfallen, so ist der Antrag auf Erneuerung 30 Tage vorher einzureichen.Wird die ErneuerungdesPatentinonicht fristgerecht dem Monopolamt übermittelt, geht dieses davon aus, dass der Zigarettenverkauf eingestellt worden ist, und entzieht das Patentino. Die Vorlage für den Antrag auf Erneuerung des Patentino sowie für die Ersatzerklärung kann von der HGV-Website heruntergeladen werden. recht@hgv.it www.hgv.it


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