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Nützliche und wertvolle Hilfe Liquiditätsplanung für Kunden der HGV-Steuerabteilung ist kostenlos

Von Klaus Schmidt

Die Abteilung Unternehmensberatung im HGV begleitet die HGV-Mit glieder durch die gegenwärtige schwierige Zeit. Für HGV-Steuerkunden werden Liquiditätspläne kostenlos durchgeführt. Ein neues Tool hilft bei der Berechnung des Deckungsbeitrages.

Die Unternehmensberatung im HGV hat während der vergangenen Monate zahlreiche Auskünfte und Hilfestellungen bei Fi nanzierungsfragen geleistet. Seitens Banken und Garantiegenossenschaften wurden Ansuchen für Kredite bis zu 35.000 Euro nach anfänglichen technischen Verzögerungen rasch bearbeitet. Für Kreditansuchen über 35.000 Euro zeigte sich der Genehmigungs- und Finanzierungsprozess etwas komplexer und langwieri ger. Umso erfreulicher ist es, dass in den letzten Tagen die ersten Finanzierungen ausbezahlt werden konnten.

Die von der HGV-Unternehmensberatung erstellten Liquiditätspläne waren dabei für die Banken eine wertvolle Hilfe. Für die Unternehmer sind sie ein nützliches Planungsinstrument. So konnte man den effektiven Liquiditätsbedarf genauer umreisen und gleichzeitig wurden – bei aller Ungewissheit zur bevorstehenden Saison – Erlöse und Kosten genauer unter die Lupe genommen und geplant. Ein zahlenmäßiger „roter Faden“ für die bevorstehende Saison ist somit gesponnen.

Diese Liquiditätspläne werden für die Kunden der HGV-Steuerabteilung im kostenlos erstellt. Für Nichtkunden wird ein Vorzugspreis von 300 Euro zzgl. MwSt. angeboten.

Aufschluss über Mindestauslastung

Eine Frage, welche viele Unternehmerinnen und Unternehmer zurzeit beschäftigt, ist, ab welcher Gästeanzahl eine Betriebsöffnung

Die HGV-Unternehmensberatung erstellt Liqui ditätspläne. Foto: Adobe Stock

rentabel ist. Um diese Frage zu beantworten, kann man die Deckungsbeitragsrechnung zu Hilfe nehmen. Dabei wird berechnet, welche Auslastung ein Betrieb erreichen muss, um kostendeckend zu arbeiten. Dabei gilt es, die eigene Kostenstruktur zu kennen, zu analysieren und in fixe bzw. variable Kosten zu unterteilen. Der durchschnittliche Umsatz pro Übernachtung abzüglich der variablen Kosten pro Übernachtung (hauptsächlich Wareneinsatz, Verbrauchsmaterialien, Leihwäsche etc.) ist der sogenannte Deckungsbeitrag. Teilt man nun die Summe der fixen Kosten durch diesen Deckungsbeitrag, ergibt sich die Anzahl der notwen digen Übernachtungen, um kostendeckend arbeiten zu können.

Bars, Restaurants und Beherbergungsbetriebe müssen bei ihrer Tätigkeit diverse Hygieneauflagen und Schutzbestimmungen einhalten. Es gelten zahlreiche Auflagen in puncto MundNasen-Schutz, Abstand am Tisch und zwischen den Tischen sowie verpflichtende Desinfektionsmaßnahmen in allen Räumlichkeiten.

Mehrere Abkommen mit Firmen ermöglichen es HGV-Mitgliedern nun, Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel zu vorteilhaften Konditionen zu kaufen. Auf der HGV-Website wurde eine eigene Seite eingerichtet, wo sämtliche Abkommen ersichtlich sind. Dabei wird zwischen den obligatorischen und fakul tativen Maßnahmen beim Kauf von Schutzausrüstung unterschieden.

Ihr Fachmann für Großküchen in Südtirol!

Bahnhofstr. 5 . 39018 Siebeneich +39 0471 917 427 . info@langebner.it www.langebner.it

Schutzausrüstung für Betriebe Vorteile: HGV hat Abkommen mit Firmen abgeschlossen

Obligatorische und fakultative Maßnahmen

len unter anderem chirurgische Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz) mit CE-Kennzeichnung, Des infektionsmittel, Infrarot-Stirnthermometer sowie Einweghandschuhe.

Zu den fakultativen Maß nahmen zählen verschiedene Hygiene-Trennschutzwände, volltransparente und waschbare Gesichtsvisiere, Raumluftreinigungsgeräte mit und ohne Ozon, Ozongeräte, Luftbefeuchter sowie Dampfreinigungsgeräte.

Auch bei der professionellen Desinfektion können entsprechende Abkommen mit Firmen in Anspruch genom

Die HGV-Unternehmens beratung hat für diese Berechnung ein, nicht nur für das Corona-Jahr, interessantes Tool entwickelt. In der Juli-Ausgabe der HGV-Zei tung wird dieses Tool näher vorgestellt. Bereits jetzt gibt die Abteilung Unternehmensberatung gerne weitere Auskünfte.

Tel. 0471 317 780 unternehmensberatung@hgv.it

HGV-Mitglieder können diverse Abkommen nutzen. Foto: pixabay

men werden.

Die Abkommen mit den diversen Lieferanten wer den ständig den geltenden Auflagen angepasst und erweitert. Es ist deshalb ratsam, vor einem Kauf der jeweiligen Schutzausrüs tungen die HGV-Website zu konsultieren.

Für Investitionen zur Minderung des Anste ckungsrisikos mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz ist zudem ein staatlicher Verlustbeitrag vorgesehen. Details dazu auf Seite 5 dieser HGV-Zeitung. mi

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