6 minute read
Für die Gastwirtin
„Ihr seid nicht allein“ Südtiroler Gastwirtinnen wollen mit Postkarte Zuversicht verbreiten
Die Frauen der Arbeitsgruppe Südtiroler Gastwirtinnen haben eine Postkarte an alle Wirtin nen der HGV-Mitgliedsbetriebe geschickt mit dem Ziel, ihnen Mut und Zuversicht zuzusprechen.
„Wenn’s gonz hort kimb, braucht’s an ausgestreckte Hond, und do sein mir stork, mir Frauen im Verbond. In sere Gemeinschoft verbindet, gibt Mut und Kroft, gibt Hoffnung und Zuver sicht und zoag, wie man’s schofft!.“ Mit diesen aufmunternden Worten wollen die Frauen der Arbeitsgruppe Südtiroler Gastwirtinnen allen Wirtinnen Mut machen.
Die Idee dazu entstand bei einer Videokonferenz der Arbeitsgruppe. Helene Benedikter vom Hotel Post in Trens, Adele Huber vom Hotel Langeshof in Altrei, Evelyn Rainer vom Hotel
IHR SEID NICHT ALLEIN Wir Frauen sind stark!
Ein Voge niemalsl hat niemals Angst davor, dass der Ast unter ihm brechen könnte. Nicht, weil er dem Ast vertraut, sondern seinen eigenen Flügeln.
Diese Postkarte ist ein Zeichen des Zusammen haltes und soll Mut machen.
Rainer Eggele in Winnebach und Marlene Waldner vom la maiena meran resort in Marling erleben die Verunsicherung und die Zukunftssorgen der Gastwirtinnen am eigenen Leib und wollten mit dieser Aktion ein Zei chen des Zusammenhaltes geben und Zuversicht ver breiten. Oft sind es ja gerade die Frauen, die in ihrer Rol lenvielfalt eine große Last der Verantwortung zu tra gen haben. Da tun aufmunternde Worte gut, gerade in Zeiten, in denen der direkte Austausch mit den befreun deten Wirtinnen fehlt. „Zeiten wie diese haben wir noch nie erlebt, Unsi cherheit und Zukunftsängste lähmen uns. Aber genau deshalb ist es uns wichtig, uns jetzt bei euch zu melden mit der Botschaft: Ihr seid nicht allein! Bleibt positiv, gemeinsam überstehen wir diese schwierige Zeit! Wir Frauen sind stark! G’sund bleiben – im Herbst segmer ins wieder“, sind die Worte der Arbeitsgruppe. Die Reaktionen darauf waren zahlreich und überaus positiv (siehe auch Box). se
Reaktionen auf die Postkarte
Liebe Arbeitsgruppe Südtiroler Gastwirtinnen! Vielen Dank für eure lieben Grüße! Wir freuen uns sehr. Eure Worte stärken. Wir sind zuversichtlich. Wir freuen uns, euch alle wieder zu sehen. Herzlichen Gruß aus Rein! Dorothea und Astrid Steinkasserer, Residence Astrid, Rein in Taufers
Liebe HGV Frauen, danke für das nette Motivationskärtchen! Bitte tretet weiterhin für die Belange von uns Wirtinnen ein: Macht uns beim HGV sichtbar, unterstützt uns mit Informationen, Tipps und Weiterbildungen aller Art, so wohl im IT-Bereich als auch in der persönlichen Imagepflege. Anneliese Nussbaumer, Pension Sonnblick, Sarnthein
Guten Nachmittag, wir wollen uns herzlich für den guten Gedanken und die nette Karte bedanken! Es gibt im Moment immer wieder Hochs und Tiefs. So ist so eine Geste wirklich willkommen! Alles Liebe von den Frauen vom Taubers Unterwirt, Feldthurns. Schöne Grüße und „immer lustig weiter!“
rossin design culture since 1964
neu luc mit Steppmuster Lorenz+Kaz
1.000 m 2 Showroom in Neumarkt/Laag T +39 0471/88 14 88 www.rossin.it
Terminkalender
15. Juni
Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.
16. Juni
F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher Abrechnung – Mai2020 • Lohnsteuer – Mai 2020 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler und freie Mitarbeiter – Mai 2020 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –
Mitarbeiter – Mai 2020
Elektronische Überweisung
F24 – Gemeindeimmobiliensteuer GIS (aufgeschoben auf 16. Dezember 2020) Bezahlung des 1. Akontobetrages im Ausmaß der für das erste Halbjahr 2020 geschuldeten Steuer.
30. Juni
F24 – einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommenssteuern und Pensionsbeiträge – IRPEF/IRES/INPS/ Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen Bezahlung des Saldos für 2019 und des 1. Akontos für 2020 aus der Einkommenserklärung Modell Redditi.
Elektronische Überweisung
F24 Handelskammer-Jahresgebühr Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2020 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2020 mittels Vordruck F24 entrichten.
Elektronische Überweisung
Meldung Bargeldzahlungen von Nicht-EU-Bürgern (Aufschubtermin) Telematische Meldung der Bargeldzahlungen im Jahr 2019 von Nicht-EU-Bürgern für Betriebe mit trimestra ler Mehrwertsteuerabrechnung.
Telematisch, mittels Mehrzweckvordruck
Mehrwertsteuererklärung (Aufschubtermin) Übermittlung der Mehrwertsteuererklärung für die Steuerperiode 2019.
Mehrwertsteuer-Rückvergütung (Aufschubtermin) Abgabe des Antrages auf Rückerstattung bzw. Mitteilung der Kompensierung des MwSt.-Guthabens des 1. Trimesters 2020 (Januar bis März).
Mitteilung der Auslandsgeschäfte (esterometro) (Aufschubtermin) Telematische Meldung der ausländischen Ein- und Ausgangsrechnungen des 1. Trimesters 2020 (Januar bis März). Telematisch, Agentur der Einnahmen
Mitteilung der Mehrwertsteuerabrechnung (Aufschubtermin) Telematische Versendung der Mehrwertsteuerabrechnung für das 1. Trimester, bzw. für die Monate Januar, Februar, März 2020.
Dekret Neustart: die arbeitsrechtlichen Maßnahmen Neuerungen im Detail
Von Mag. iur. Roman Tumler und Mag. a iur. Nora Kritzinger
Am 19. Mai 2020 ist das Dekret Neustart der italienischen Regierung veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Der HGV konnte über Senator Dieter Steger einige wichtige Vorschläge einfließen lassen. Im Folgenden ein Überblick über die arbeitsrechtli chen Neuerungen.
Sowohl die Leistungen aus dem Solidaritätsfonds der Provinz Bozen (Betrie be mit mehr als fünf Mitarbeitern) als auch der Sonderlohnausgleich (CIG in deroga – Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern) werden für weitere neun Wochen verlängert. Die zusätzlichen neun Wochen können inner halb 31. Oktober 2020 beansprucht werden. Für den Tourismussektor konnte diesbezüglich eine Sonder bestimmung im Dekret erwirkt werden, wonach die gesamten neun Wochen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen werden können. Dieser Vorschlag geht auf den HGV zurück und wurde über Senator Dieter Steger eingebracht.
In allen anderen Sektoren dürfen bis 31. August 2020 maximal fünf Wochen beansprucht werden und in der Zeit vom 1. September 2020 bis 31. Oktober 2020 die restlichen vier Wochen.
Verlängerung des Entlassungsverbotes
Das seit 17. März 2020 und ursprünglich bis 16. Mai 2020 geltende Entlassungsverbot aus objektiv gerechtfertigten Gründen (Betriebsumstrukturierungen, Betriebsschließungen, usw.) wird um weitere drei Monate verlängert. Somit gilt das Entlassungsverbot bis zum 17. August 2020.
Verlängerung des Arbeitslosengeldes
Die Dauer für den Bezug des Arbeitslosengeldes NASPI wird um zwei Monate verlängert, sofern die Fälligkeit der Arbeitslosenunterstützung in den Zeitraum 1. März 2020 bis 30. April 2020 fiel. Die Verlängerung des Arbeitslosengeldes ist vor aussichtlich nicht mit dem Bonus von 600 Euro bzw. 1.000 Euro kumulierbar.
Auch diesen Vorschlag hat der HGV über Senator Dieter Steger eingebracht.
Bonus 600 Euro und Bonus 1.000 Euro
Der Bonus im Ausmaß von 600 Euro des Monats März 2020 für saisonale Mitarbeiter des Tourismussektors, welche im Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 17. März 2020 unfreiwillig das Arbeitsverhältnis beendet haben (z. B. Vertragsende/ Entlassung wegen Saisonende), wird auch für den Monat April 2020 im selben Ausmaß verlängert. Für den Monat Mai 2020 ist ein Bonus von 1.000 Euro vorgesehen. Dieser Bonus steht voraussichtlich nicht zu, wenn Arbeitslosengeld oder eine Pension bezogen wird, bzw. ein untergeordnetes Arbeitsverhältnis besteht.
Mitarbeitern auf Abruf, welche in der Zeit von 1. Januar 2019 bis 31. Januar 2020 mindestens 30 Tage gearbei tet haben und aufgrund der Corona-Krise die Arbeitstä tigkeit beenden, aussetzen oder reduzieren mussten, steht für die Monate April und Mai 2020 ein Bonus von jeweils 600 Euro zu.
Elternzeit und Freistellungen
Die bereits im Dekret Cura Italia vorgesehenen Freistellungen für Eltern aufgrund der Schulschlie ßungen wurden auf insgesamt 30 Tage erhöht. Demnach steht den An spruchsberechtigten eine Freistellung von weiteren 15
Der 600-EuroBonus für saisonale Mitarbeiter wurde ver längert. Foto: allesfoto.com
Tagen zu. Für die Zeit dieser zusätzlichen Elternzeit ist weiterhin eine Entlohnung (zulasten des NISF/INPS) im Ausmaß von 50 Prozent und die figurative Beitragsdeckung vorgesehen, sofern sich die Freistellung auf Kinder unter 12 Jahren bezieht.
Alternativ zu dieser Freistellung ist ein Bonus von 600 Euro vorgesehen, welcher über das Libretto Famiglia beansprucht werden kann. Neu ist, dass der Bonus nun auch für Kinderhorte oder Sommerbetreuungsangebote für Kinder ausgegeben werden kann.
Für Kinder vom 12. bis zum 16. Lebensjahr steht wiederum nur das Recht auf eine unbezahlte Freistellung (zusätzliche 15 Tage für die Monate April, Mai und Juni 2020) zu.
Das Ausmaß der Freistel lung zur Betreuung pflegebedürftiger Familienmitglieder laut Gesetz Nr. 104/1992 wird um zusätzliche 12 Tage erhöht. Diese zusätzlichen Tage können im Monat Mai oder Juni 2020 beansprucht werden.
Mitarbeiter im Privathaushalt
Den Arbeitnehmern, die zum 23. Februar 2020 mit einem Arbeitsverhältnis im Privathaushalt (mehr als zehn Arbeitsstunden wö chentlich und nicht mitlebend) beschäftigt wurden, steht für die Monate April und Mai 2020 ein Bonus im Ausmaß von jeweils 500 Euro zu.
Hilfestellungen für Arbeitnehmer
Sämtliche Anträge bezüglich Unterstützungsmaßnahmen der Arbeitnehmer können direkt über die Patronate gestellt werden.