4 HGV-Zeitung Juni 2020
AKTUELLES
Nützliche und wertvolle Hilfe Liquiditätsplanung für Kunden der HGV-Steuerabteilung ist kostenlos Von Klaus Schmidt
Die Abteilung Unternehmensberatung im HGV begleitet die HGV-Mitglieder durch die gegenwärtige schwierige Zeit. Für HGV-Steuerkunden werden Liquiditätspläne kostenlos durchgeführt. Ein neues Tool hilft bei der Berechnung des Deckungsbeitrages. Die Unternehmensberatung im HGV hat während der vergangenen Monate zahlreiche Auskünfte und Hilfestellungen bei Finanzierungsfragen geleistet. Seitens Banken und Garantiegenossenschaften wurden Ansuchen für Kredite bis zu 35.000 Euro nach anfänglichen technischen Verzögerungen rasch bearbeitet. Für Kreditansuchen über 35.000 Euro zeigte sich der Genehmigungs- und Fi-
nanzierungsprozess etwas komplexer und langwieriger. Umso erfreulicher ist es, dass in den letzten Tagen die ersten Finanzierungen ausbezahlt werden konnten. Die von der HGV-Unternehmensberatung erstellten Liquiditätspläne waren dabei für die Banken eine wertvolle Hilfe. Für die Unternehmer sind sie ein nützliches Planungsinstrument. So konnte man den effektiven Liquiditätsbedarf genauer umreisen und gleichzeitig wurden – bei aller Ungewissheit zur bevorstehenden Saison – Erlöse und Kosten genauer unter die Lupe genommen und geplant. Ein zahlenmäßiger „roter Faden“ für die bevorstehende Saison ist somit gesponnen. Diese Liquiditätspläne werden für die Kunden der HGV-Steuerabteilung im kostenlos erstellt. Für
Die HGV-Unternehmensberatung erstellt Liquiditätspläne. Foto: Adobe Stock
Nichtkunden wird ein Vorzugspreis von 300 Euro zzgl. MwSt. angeboten.
Aufschluss über Mindestauslastung Eine Frage, welche viele Unternehmerinnen und Unternehmer zurzeit beschäftigt, ist, ab welcher Gästeanzahl eine Betriebsöffnung
rentabel ist. Um diese Frage zu beantworten, kann man die Deckungsbeitragsrechnung zu Hilfe nehmen. Dabei wird berechnet, welche Auslastung ein Betrieb erreichen muss, um kostendeckend zu arbeiten. Dabei gilt es, die eigene Kosten struktur zu kennen, zu analysieren und in fixe bzw. variable Kosten zu unterteilen.
Der durchschnittliche Umsatz pro Übernachtung abzüglich der variablen Kosten pro Übernachtung (hauptsächlich Wareneinsatz, Verbrauchsmaterialien, Leihwäsche etc.) ist der sogenannte Deckungsbeitrag. Teilt man nun die Summe der fixen Kosten durch diesen Deckungsbeitrag, ergibt sich die Anzahl der notwendigen Übernachtungen, um kostendeckend arbeiten zu können. Die HGV-Unternehmensberatung hat für diese Berechnung ein, nicht nur für das Corona-Jahr, interessantes Tool entwickelt. In der Juli-Ausgabe der HGV-Zeitung wird dieses Tool näher vorgestellt. Bereits jetzt gibt die Abteilung Unternehmensberatung gerne weitere Auskünfte. Tel. 0471 317 780 unternehmensberatung@hgv.it
Schutzausrüstung für Betriebe Vorteile: HGV hat Abkommen mit Firmen abgeschlossen
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Bars, Restaurants und Beherbergungsbetriebe müssen bei ihrer Tätigkeit diverse Hygieneauflagen und Schutzbestimmungen einhalten. Es gelten zahlreiche Auflagen in puncto MundNasen-Schutz, Abstand am Tisch und zwischen den Tischen sowie verpflichtende Desinfektionsmaßnahmen in allen Räumlichkeiten. Mehrere Abkommen mit Firmen ermöglichen es HGV-Mitgliedern nun, Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel zu vorteilhaften Konditionen zu kaufen. Auf der HGV-Website wurde eine eigene Seite eingerichtet, wo sämtliche Abkommen ersichtlich sind. Dabei wird zwischen den obligatorischen und fakultativen Maßnahmen beim Kauf von Schutzausrüstung unterschieden.
Obligatorische und fakultative Maßnahmen Zu den obligatorischen Maßnahmen zäh-
HGV-Mitglieder können diverse Abkommen nutzen. Foto: pixabay
len unter anderem chi rurgische Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz) mit CE-Kennzeichnung, Desinfektionsmittel, Infrarot-Stirnthermometer sowie Einweghandschuhe. Zu den fakultativen Maßnahmen zählen verschiedene Hygiene-Trennschutzwände, volltransparente und waschbare Gesichtsvisiere, Raumluftreinigungsgeräte mit und ohne Ozon, Ozongeräte, Luftbefeuchter sowie Dampfreinigungsgeräte. Auch bei der professionellen Desinfektion können entsprechende Abkommen mit Firmen in Anspruch genom-
men werden. Die Abkommen mit den diversen Lieferanten werden ständig den geltenden Auflagen angepasst und erweitert. Es ist deshalb ratsam, vor einem Kauf der jeweiligen Schutzausrüstungen die HGV-Website zu konsultieren. Für Investitionen zur Minderung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz ist zudem ein staatlicher Verlustbeitrag vorgesehen. Details dazu auf Seite 5 dieser HGV-Zeitung. mi www.hgv.it