Öffentliche Finanzen - Einnahmen & Ausgaben in Balance bringen

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VRV 2015

VRV 2015 umsetzen Der Umsetzungszeitpunkt der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 naht in großen Schritten. Das KDZ stellt dafür mehrere Instrumente zur Verfügung. von Clemens Hödl und Robert Blöschl

D

Clemens Hödl

Robert Blöschl

ie Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 ist für alle österreichischen Städte und Gemeinden ab den Jahren 2019 bzw. 20201 verpflichtend umzusetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen noch einige Hausaufgaben, einerseits durch die Gemeinden selbst aber andererseits auch durch die Gemeindeabteilungen und Softwareanbieter erledigt werden. Auch das KDZ beschäftigt sich bereits seit längerem intensiv mit dem neuen Haushaltsrecht. Unser Ziel ist es, die Gemeinden bestmöglich bei der Umsetzung der VRV 2015 zu unterstützen. Folgende Instrumente und Tools stehen bereits zur Verfügung bzw. ­werden in Kürze zur Verfügung gestellt: • Mustervoranschlag und Musterrechnungsabschluss nach dem neuen Haushaltsrecht • KDZ-Leitfaden „Vermögensbewertung“ • KDZ-Praxisplaner „Kommunale Ver­ mögensbewertung“

Mustervoranschlag und Musterrechnungsabschluss

Im Auftrag von Städte- und Gemeindebund erstellt das KDZ derzeit gemeinsam mit der Quantum GmbH und der NÖ Gemeindeberatungs- und SteuerberatungsgesmbH einen Mustervoranschlag und einen Musterrechnungsabschluss nach den Vorgaben der VRV 2015. Neben den erwähnten Projektpartnern und Auftraggebern sind in der Arbeitsgruppe

„Die Gemeinden brauchen ein Muster, wie sie die VRV 2015 umsetzen können, da noch Unklarheiten in den Details bestehen.“ 10

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #2 2016

zu diesem Projekt Vertreter der Länder und der Gemeinden sowie des Bundesministe­ riums für Finanzen vertreten. Ziel ist es, eine österreichweit abgestimmte Vorlage zum Voranschlag und Rechnungsabschluss für alle Städte und Gemeinden, die Gemeindeabteilungen der Länder sowie die Softwareanbieter anhand von drei Beispielgemeinden2 unterschiedlicher Größe, zu erstellen. Durch das Erstellen von Mustervoranschlag und Musterrechnungsabschluss sollen die bestehenden Unsicherheiten und Unklarheiten der VRV 2015 beseitigt werden. Diskutierte Themen sind hier beispielsweise der Detaillierungsgrad von Voranschlag und Rechnungsabschluss. Weiters müssen auch offene Fragen zur Erstellung des Detailnachweises geklärt werden, d. h. eine Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen auf Kontenebene. Ebenso müssen Unklarheiten zu den Anlagen der VRV ausgeräumt werden. Mustervoranschlag und Musterrechnungsabschluss sollen bis zum Ende des 1. Quartals 2017 vorliegen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

1 Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen müssen den Voranschlag 2019 nach den neuen Bestimmungen erstellen, jene mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen erst ein Jahr später. 2 Gemeinde Grafenwörth/Niederösterreich, Stadtgemeinde Trofaiach/Steiermark, Landeshauptstadt Klagenfurt/Kärnten.


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