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Den Rechnungsabschluss interpretieren

Peter Biwald (KDZ), Michael Dessulemoustier-Bovekercke (Mazars)

Mit dem Rechnungsabschluss 2020 wird erstmals der neue DreiKomponenten-Haushalt gesamthaft in einem Werk dargestellt. Neben der Information zu Zahlungsströmen (Finanzierungshaushalt) wird es erstmals eine Information zum Ressourcenverbrauch und seiner Bedeckung (Ergebnishaushalt) geben, wie auch eine Information zum aktuellen Wert des Vermögens (dessen Substanz zu erhalten ist) und seiner Finanzierung (Fremdmittel, Zuschüsse, Eigenmittel).

Was zeigt der Gesamthaushalt?

Die Ergebnisrechnung zeigt, inwieweit die Gemeinde mit ihren Erträgen die Aufwendungen für den laufenden Betrieb und den Wertverzehr der Infrastruktur (Abschreibungen) bedecken konnte. Unser Beispiel zeigt ein positives Nettoergebnis vor Rücklagen, d. h. die Erträge haben die Aufwendungen sogar überdeckt.

Weiters werden die Veränderungen der Rücklagen dargestellt – ein Rücklagenabbau erhöht das Nettoergebnis, ein Rücklagenaufbau reduziert das Nettoergebnis. In unserem Beispiel zeigt sich ein Rücklagenabbau, weshalb das Nettoergebnis nach den Rücklagen höher ist als vor den Rücklagen. Weiters können wir den Vollzug (RA 2020) mit der Planung (VA 2020) vergleichen. In unserem Beispiel zeigt sich, dass das Nettoergebnis de facto dem Voranschlag entspricht, während jenes nach Rücklagen wesentlich darüber liegt, weil doppelt so viele Rücklagen entnommen wurden. Ob dies aufgrund des Finanzierungsbedarfs im investiven Bereich passierte oder bilanzpolitische Ursachen hat, kann aus dem Finanzierungshaushalt entnommen werden.

Wichtig ist beim ersten Rechnungsabschluss 2020, dass der Vergleich wohl nicht mit dem ursprünglichen Voranschlag 2020, sondern mit dem im Herbst 2020 beschlossenen Nachtragsvoranschlag vorgenommen wird und daher die Unterschiede in Regel gering sein werden. Die tatsächlichen Auswirkungen der COVID-19-Situation auf die Gemeinden werden sich daher nicht direkt aus dem Rechnungsabschluss 2020 ableiten lassen.

Die Finanzierungsrechnung zeigt, inwieweit die Überschüsse an Zahlungsmitteln aus der operativen Gebarung ausgereicht haben, um die vorgenommenen Investitionen zu finanzieren. In unserem Beispiel reicht der Saldo 1 von rund 1,8 Mio. Euro nicht aus, um den Saldo 2 – investive Gabarung von minus 2,8 Mio. Euro zu finanzieren. Folglich sind rund 1,0 Mio. Euro (Saldo 3 – Nettofinanzierung) durch neue Schulden (Saldo 4 + 0,8 Mio. Euro) und Rücklagenauflösungen (Saldo 5 minus 0,2 Mio. Euro bzw. Rücklagenveränderung in der Ergebnisrechnung) zu finanzieren. Daher ist in unserem Beispiel die Rücklagenauflösung in der Ergebnisrechnung durch das Finanzierungserfordernis der Investitionen begründet. Andererseits sind jedoch für die investiven Maßnahmen von 2,8 Mio. Euro nur Fremdmittel in der Höhe von 0,8 Mio. Euro aufzunehmen. Der überwiegende Teil der Investitionen kann aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Der Vergleich zwischen Rechnungsabschluss und Voranschlag zeigt zudem, dass die Nettoinvestitionen (Saldo 2) tatsächlich um 154.000 Euro höher waren als geplant, und nur in geringem Ausmaß durch einen höheren Geldfluss aus der operativen Gebarung (Saldo 1) gedeckt werden konnten. Es wurden jedoch keine zusätzlichen Darlehen aufgenommen (Saldo 4), sondern die Differenz von rund 129.000 Euro (Saldo 5) durch einen Rücklagenabbau (siehe Rücklagenveränderung in der Ergebnisrechnung) finanziert.

Der Saldo 7 zeigt, dass nach der nicht voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 6) die liquiden Mittel sich gegenüber

Abbildung 1: Rücklagengebarung im Ergebnishaushalt

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. Ebene) RA 2020 VA 2020 Differenz

Nettoergebnis Entnahmen von Haushaltsrücklagen Zuweisung an Haushaltsrücklagen 831.856,78 834.200,00 -2.343,22

272.310,04 136.500,00 135.810,04

37.619,29 27.200,00 10.419,29 Summe Haushaltsrücklagen 234.690,75 109.300,00 125.390,75 Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahmen von Haushaltsrücklagen 1.066.547,52 943.500,00 123.047,52

Quelle: KDZ/Mazars Austria 2020

Abbildung 2: Salden der Finanzierungsrechnung

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. Ebene)

Saldo (1) Geldfluss aus der operativen Gebarung

Saldo (2) Geldfluss aus der investiven Gebarung

Saldo (3) Nettofinanzierungssaldo (Saldo 1 + Saldo 2)

Saldo (4) Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

Saldo (5) Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung

(Saldo 3 + Saldo 4)

Saldo (6) Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung

Saldo (7) Veränderung an liquiden Mitteln

(Saldo 5 + Saldo 6)

RA 2020 VA 2020 Differenz

1.817.807,49 1.787.800,00 30.007,49

-2.830.355,32 -2.675.600,00 -154.755,32

-1.012.547,82 -887.800,00 -124.747,82

792.432,88 796.300,00 -3.867,12

-220.114,95 -91.500,00 -128.614,95

70.170,41 0,00 70.170,41

-149.944,54 -91.500,00 -58.444,54

dem 1.1.2020 um rd. 58.000 Euro reduziert haben. Dies spiegelt sich auch unter der Position Liquide Mittel in der Vermögensrechnung wider.

Die Vermögensrechnung informiert zum Stichtag 31.12.2020 über das Ausmaß des zu erhaltenden Vermögens (27,5 Mio. Euro) und wie dieses finanziert wurde – drei Viertel durch Eigenmittel und ein Viertel mit Fremdmitteln. Die Erhöhung des Gesamtvermögens um 1,9 Mio. Euro ist auf die Zunahme des langfristigen Vermögens zurückzuführen, da die Neuinvestitionen höher waren als der Wertverzehr des Sachanlagevermögens. Finanziert wird die Zunahme mit dem Nettoergebnis 2020, welches im Nettovermögen erfasst wird (1,0 Mio. Euro), sowie höheren Fremdmitteln (0,8 Mio. Euro). Zudem ist ableitbar, dass das kurzfristige Vermögen am 31.12.2020 die kurzfristigen Fremdmittel deutlich übersteigt. Die bestehenden kurzfristigen Fremdmittel können daher jederzeit bedient werden.

Was sagen die Bereichsbudgets aus?

Die Bereichsbudgets sind neu – sie zeigen am Beispiel des Ergebnishaushalts für die Gruppe 0 bis 7, welche Steuermittel die Gemeinde für die einzelnen Politikfelder (= Gruppen) einsetzen muss. Am Beispiel der Gruppe 2 (Politikfeld Bildung und Sport) zeigt sich am negativen Nettoergebnis, dass die Gemeinde 1,45 Mio. Euro an Steuermitteln aus der Gruppe 9 (wo die Ertragsanteile und Gemeindesteuern verrechnet werden) zur Bedeckung verwenden muss. Dies stellt somit den Zuschussbedarf inkl. Abschreibungen für die Infrastruktur im Bereich Schulen, Kindergarten und Sport dar.

Quelle: KDZ/Mazars Austria 2020

Mit welchen Kennzahlen den integrierten Haushalt analysieren?

Der integrierte Haushalt enthält neben finanzwirtschaftlichen Informationen künftig auch Ergebnis- und Vermögensinformationen. Im KDZ-Quickest Neu wird dies berücksichtigt.

Mit der Nettoergebnisquote wird der Ergebnishaushalt, mit der Nettovermögensquote der Vermögenshaushalt integriert. Die Substanzerhaltungsquote bildet eine Brücke zwischen Ergebnis-, Finanzie»

Abbildung 3: Aktiv- und Passivseite des Vermögenshaushalts

AKTIVA

Langfristiges Vermögen Kurzfristiges Vermögen Summe Aktiva

PASSIVA

Nettovermögen (Ausgleichsposten) Sonderposten Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers) Langfristige Fremdmittel Kurzfristige Fremdmittel Summe Passiva 31.12.2020 01.01.2020 Differenz

26.751.790,45 24.521.363,81 2.230.426,64 743.317,96 1.090.440,45 -347.122,49 27.495.108,41 25.611.804,26 1.883.304,15

31.12.2020 01.01.2020 Differenz

19.073.890,29 18.067.313,52 1.006.576,78 787.251,23 729.831,03 57.420,20 7.519.025,01 6.704.121,89 814.903,12 114.941,88 110.537,82 4.404,06 27.495.108,41 25.611.804,26 1.883.304,15

Quelle: KDZ/Mazars Austria 2020

Abbildung 4: Ergebnisrechnung des Bereichsbudgets 2

Ergebnisrechnung Bereichsbudget 2 / Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. Ebene) RA 2020 VA 2020 Differenz

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. und 2. Ebene) Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit

Erträge aus Leistungen Erträge aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

Erträge aus Transfers

Transferertrag von Trägern des öffentlichen Rechts

Finanzerträge

Erträge aus Zinsen

Summe Erträge Personalaufwand RA 2020 VA 2020 Differenz

337.217,56 353.800,00 -16.582,44

229.122,40 239.500,00 -10.377,60 108.095,16 114.300,00 -6.204,84

337.630,98 356.800,00 -19.169,02

337.630,98 356.800,00 -19.169,02

163,49 0,00 163,49

163,49 0,00

163,49

675.012,04 710.600,00 -35.587,96

1.031.912,52 1.011.200,00 20.712,52

Personalaufwand (Bezüge, Nebengeb., Mehrleistungen) Gesetzlicher und freiwilliger Sozialaufwand Sonstiger Personalaufwand Nicht finanzierungswirksamer Personalaufwand

Sachaufwand (ohne Transferaufwand)

817.522,32 796.100,00 21.422,32 199.042,42 200.500,00 -1.457,58 7.035,59 6.200,00 8.312,19 8.400,00 835,59 -87,81

837.180,98 859.600,00 -22.419,02

Gebrauchs- und Verbrauchsgüter, Handelswaren Verwaltungs- und Betriebsaufwand Leasing- und Mietaufwand Instandhaltung Sonstiger Sachaufwand Nicht finanzierungswirksamer Sachaufwand

Transferaufwand (laufende Transfers und Kapitaltransfers)

53.186,31 55.300,00 -2.113,69 161.796,51 167.100,00 -5.303,49 207.937,68 225.400,00 -17.462,32 63.005,41 67.900,00 -4.894,59

252.422,02 245.000,00 7.422,02 98.833,05 98.900,00 -66,95

261.536,09 254.100,00 7.436,09

Transferaufwand an Träger des öffentlichen Rechts 105.909,29 103.600,00 2.309,29 Transferaufwand an Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter 155.626,81 150.500,00 5.126,81

Summe Aufwendungen 2.130.629,59 2.124.900,00 5.729,59 Nettoergebnis -1.455.617,55 -1.414.300,00 -41.317,55 Entnahmen von Haushaltsrücklagen 29.603,46 0,00 29.603,46

Entnahmen von Haushaltsrücklagen 29.603,46 0,00 29.603,46

Zuweisung an Haushaltsrücklagen 117,35 5.900,00 -5.782,65

Zuweisung an Haushaltsrücklagen 117,35 5.900,00 -5.782,65

Summe Haushaltsrücklagen 29.486,12 -5.900,00 35.386,12 Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahmen von Haushaltsrücklagen -1.426.131,44 -1.420.200,00 -5.931,44

rungs- und Vermögenshaushalt. Details dazu finden sich auch im folgenden Beitrag zum KDZ-Quicktest (ab Seite 46).

Jedenfalls bietet der neue Rechnungsabschluss die Möglichkeit, die Gemeindefinanzen aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Die umfangreiche Liste der Anlagen (siehe dazu den Beitrag auf Seite 37) liefert dazu noch vertiefende Informationen für einen ganzheitlichen Blick auf die Gemeindefinanzen.

Zu erwähnen ist jedenfalls, dass eine Interpretation einzelner Ergebnisse des Gesamthaushaltes – so wie das Rechnungswesen – nur durch Betrachtung aller drei Komponenten, nämlich der Finanzierungsrechnung, der Ergebnisrechnung und der Vermögensrechnung, erfolgen sollte. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Interpretationen nur einen Bereich berücksichtigen und damit falsche Schlüsse gezogen werden können.

Quelle: KDZ/Mazars Austria, 2020

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