Weisser Dorfecho 182

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Was Sie unbedingt wissen sollten

Vorsorge statt Betreuung Die Vorsorgevollmacht regelt die Handlungsweisen des Alltags, wohingegen die Patientenverfügung lediglich die medizinischen Behandlungen regelt. Behandlungswünsche des Betroffen können dort für alle Beteiligten klar definiert und geregelt werden. Ärzte könnten sich daran orientieren und Wünsche des Betroffenen berücksichtigen. Die geplante Regelung der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung kann auch separat festgelegt werden. Hier wird definiert, wer über welche Angelegenheiten entscheiden darf. Dies können also auch unterschiedliche Personen sein. Wichtig auch für Ehepartner Mit der Eheschließung ist keine Vollmacht für den Ehepartner gegeben. Sollte eine Notsituation eintreten, wäre der Ehepartner nicht automatsch befugt, über Behandlungen im Krankenhaus oder andere Angelegenheiten zu entscheiden. Auf Grund einer fehlenden Vollmacht bleiben möglicherweise wichtige Entscheidungen unerledigt.

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echtliche Betreuung – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung: Begriffe, die jeder bereits gehört hat. Was sie bedeuten und wofür sie genau stehen, ist den meisten allerdings nicht klar. Die Vorstellung, handlungsunfähig zu werden, wird schnell verdrängt. Aber was ist, wenn man selbst direkt betroffen ist, der Ehepartner oder ein Verwandter? Ein rechtzeitiger Umgang mit dem eventuellen Notfall ist wichtig. So kann im Sinne des Betroffenen gehandelt werden. Zustimmungen oder Vollmachten müssen in allen Lebensbereichen, häufig durch eine Unterschrift, erteilt werden. Ist dies nicht mehr möglich, ergeben sich eine Vielzahl von Problemen. Wurde keine Vollmacht erteilt, kann ein rechtlicher Betreuer durch ein Amtsgericht eingesetzt werden. Rechtzeitig absichern Mit fortschreitendem Alter beschäftigt man sich mehr mit gesundheitlichen Veränderungen. Hilfestellung wird immer wichtiger. In den letzten Jahren werde ich immer häufiger angesprochen, wie man sich Hilfe und Unterstützung für sich oder die Angehörigen holen kann. Wer stellt welchen Antrag und wo. Die meisten sind berufstätig und können sich nicht Vollzeit um Angehörige kümmern. Die Abgabe von befristeten Einzelvollmachten kann Entlastung schaffen. Der Vorteil liegt in der schnellen und gezielten Bearbeitung der Anliegen. Was muss geklärt werden? Es gilt zu unterscheiden zwischen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.

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Tritt der Fall ein, dass eine Person ihre Belange nicht mehr selber regeln kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird das zuständige Amtsgericht beauftragt, die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung zu prüfen. Im Regelfall wird dann ein rechtlicher Betreuer beauftragt. Vorsorgevollmachten & Patientenverfügung Für die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gibt es Vordrucke, die von beiden Personen gegenzuzeichnen sind. Eine Hinterlegung der Vollmachten ist bei der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister möglich. Es ist ratsam, jeweils eine Kopie beim Hausarzt und zu Hause zu haben. Ohne Vorsorge droht rechtliche Betreuung Die rechtliche Betreuung ist eine Vollmachtsregelung, die durch ein Amtsgericht bestellt wird. Die Aufgabenkreise beziehen sich in der Regel auf folgende Bereiche: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Regelung des Postverkehrs, Vertretung bei Behörden und Sozialversicherungsträgern, Wohnungsangelegenheiten, Sicherung der häuslichen Versorgung. Einzelne Aufgabenbereiche können herausgenommen werden. Sie wird eingerichtet, wenn keine Person bekannt ist oder benannt werden kann, die als Bevollmächtigter handeln und entscheiden kann. In diesem Fall wird dann ein Betreuer durch das Amtsgericht eingesetzt. Er übernimmt ab sofort alle Entscheidungen – beispielsweise über Behandlungen, zu zahlende Rechnungen, Renten- oder Sozialhilfeanträge. Seine Tätigkeiten werden vom Gericht überprüft. Den Antrag auf Betreuung kann jeder auch selbst beim Betreuungsgericht stellen. In der Regel werden Anregungen jedoch über Krankenhäuser oder andere Institution eingereicht. VorWEISSER DORFECHO 182


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