lie:zeit Ausgabe 99

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polit:zeit

10/2021

Gutachten AHV-Sicherung: Eine Erhöhung liegt drin! Wie sich zeigt, ist das wichtige Sozialwerk AHV mit der Rede von einer «notwendigen Sanierung» etwas panikartig angegangen worden. Dabei ist unsere AHV auch nach Bestätigung der Direktion kerngesund – und sie kennt diese Institution am besten. Eine Rentenanpassung, dies zeigt der Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag deutlich auf, liegt vollkommen im Rahmen des Möglichen. Text: Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Die AHV steht auf gesunden Beinen. Dies hat das neue versicherungstechnische Gutachten aufgezeigt. Bei aktueller Gesetzeslage liegt das Fondsvermögen der AHV in 20 Jahren (2040) noch immer bei 5,67 Jahresausgaben, wodurch die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Dies wird einerseits auf den positiven Effekt der Einmaleinlage von 100 Millionen Franken (per Ende 2021) zurückgeführt, andererseits auf die positive Entwicklung der effektiven Kapitalerträge sowie die weiteren Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2019 und 2020. Aber selbst ohne die ausserordentliche Einmaleinlage aus dem Staatsvermögen könnten die gesetzlichen Vorgaben mit einer Höhe des Fonds von 5,25 Jahresausgaben im Jahr 2040 noch eingehalten werden. Daher müssen von der Regierung derzeit auch keine weiteren Massnahmen vorgelegt werden.

Rentenanpassung ab 2023? Anders sieht es bei einer allfälligen Rentenerhöhung aus. Im versicherungstechnischen Gutachten ist die Auswirkung auf die Höhe des AHV-Fonds in einer Variante dargestellt, nämlich der einmaligen Erhöhung der Renten ab 2023 von heute monatlich 1160 Franken (Minimalrente) auf 1200 Franken bzw. von heute 2320 Franken auf 2400 Franken (Maximalrente), was einer Erhöhung von 3,45 Prozent

entspricht. Im Übrigen würde ab 2024 die heutige gesetzliche Praxis des Teuerungsausgleiches beibehalten: Er erfolgte dann, wenn der Konsumentenpreisindex um mindestens 3 Prozent gegenüber der letzten Anpassung gestiegen ist. Diese Praxis hat dazu geführt, dass die Rentner in Liechtenstein seit zehn Jahren keinen Teuerungsausgleich mehr bekommen haben.

Nur marginale Massnahmen erforderlich Eine solche einmalige Rentenerhöhung von 3,45 Prozent würde gemäss Gutachten nun bedeuten, dass die Höhe des AHV-Fonds bis 2040 auf 4,83 Jahresausgaben sinken würde und damit die gesetzlich geforderten 5 Jahresausgaben in 20 Jahren unterschritten würden. Im Jahr 2039 hingegen würde mit 5,09 Jahresausgaben die gesetzliche Vorgabe noch erfüllt. Das zeigt, dass für eine solche Rentenerhöhung keine drastischen Massnahmen nötig wären. 2,5-prozentige Erhöhung liegt vollkommen im Zielrahmen Wenn eine Rentenerhöhung in einer ersten Stufe moderater vorgenommen würde – z.B. mit 2,5-Prozent – würde dies bedeuten, dass sich ein Plus von 30 Franken auf neu 1190 Franken (Minimalrente) und eine Erhöhung um 60 Franken auf 2380 Franken (Maximalrente) nur mit

-0.61 Jahresausgaben bis 2040 niederschlagen würden. Das heisst, dass am Ende der Periode mit 5,06 Jahresausgaben noch der Zielwert nach wie vor erfüllt wäre.

Unfair, die Jungen gegen die Alten auszuspielen Es ist also müssig, die «Alten» gegen die «Jungen» ausspielen zu wollen. Der heutige AHV-Fonds wurde zu einem wesentlichen Teil durch die Beiträge der heutigen Rentner angelegt. Es ist deshalb mehr als gerechtfertigt, wenn sie von diesem Fonds auch profitieren und ihre Renten nicht wesentlich an Kaufkraft verlieren, bedingt durch langfristig ausbleibende Teuerungsanpassungen. Auseinanderdriften der Schere stoppen Darüber hinaus ist es auch für die heutigen Beitragszahler von grosser Relevanz, wenn die Versorgungsquote, d.h. das Verhältnis von Rente zu früherem Lohn, nicht ständig abnimmt. Deshalb liegt neben einer einmaligen Rentenanpassung ein vernünftiger Modus des Teuerungsausgleichs auch in ihrem Interesse.

Eine 2,5-prozentige Erhöhung der Rente liegt vollkommen im Zielrahmen. Das wäre ein Plus von 30 Franken auf neu 1190 Franken bei der Minimalrente und eine Erhöhung um 60 Franken auf 2380 Franken bei der Maximalrente. Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter

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