St.Galler Hauseigentümer 2/2021

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Kantonalverband

Aus den eidgenössischen Räten

Eigentumsfeindlichkeit auf allen Ebenen Die Quasi-Monopolzeitungen und ihre Unterblätter schrieben vor wenigen Tagen: «Steuergelder für Vermieter – sind Immobilienfirmen die heim­lichen Profiteure der Härtefallgelder?» Von den zwölf Milliarden Franken des Bundes würde auch den Vermietern etwas zugute kommen. Das ginge doch nicht.

Warum zahlt der Bund? Erstens, weil er einigen Branchen das Geschäften verbietet und deshalb zweitens, dass die Rechnungen bezahlt werden können. Offenbar sind die Hauseigentümer für das Tagblatt als nach­ rangige Gläubiger geringzuschätzen.

Roland Rino Büchel Nationalrat, Vorstand HEV Schweiz und GL-Mitglied HEV Kanton St.Gallen

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Besser als die Zeitung wehrt sich die Rechtskommission des Nationalrats. Sie ist kürzlich für eine Sitzung zusammengekommen und hat – ein guter Entscheid – einen eigentumsfeindlichen Vorstoss abgelehnt: Es hätte massiv erschwert werden sollen, einem Mieter zu kündigen, auch wenn er die Miete schon während Monaten nicht mehr gezahlt hatte.

Katz-und-Maus-Spiel Nicht wenige Mieter spielen mit dem Eigentümer «Katz und Maus». Sie zahlen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und lassen wiederholt zusätzliche Mahnfristen ansetzen. Um eine Kündigung zu verhindern, be­ gleichen sie den gemahnten Ausstand dann kurz vor Ablauf der neuen Frist. Natürlich sind sie für den aktuellen Monatszins dann auch schon wieder im Verzug. Ginge es nach den Forderungen des Mieterverbandes, so würden derartige Missbräuche mit einer komplizierten zusätzlichen Fristverlängerung und «Probezeit» geradezu gefördert.

Einer der hyperaktiven linken Mieterverbandsvertreter wollte mit einem Vorstoss das Kündigungsrecht des Vermieters also zusätzlich erschweren. Zur Erinnerung: Bereits im aktuellen Mietrecht ist es nur sehr schwer möglich, das Mietverhältnis mit einem Mieter zu beenden, wenn jener nicht mehr zahlt.

Wenn sich solche linken Ideen im Parlament durch­ setzen, dann haben Vermieter damit zu rechnen, dass sich Mietzinsausstände richtiggehend auftürmen. Zudem käme es zu mehr Rechtsunsicherheit und einem noch höheren Risiko von Zahlungsausfällen für die Eigentümer.

Das für eine Zahlungsverzugskündigung gesetzlich vorgeschriebene Verfahren ist jetzt schon mit forma­ listischen Hürden durchsetzt. Diese bringen insbe­ sondere private Vermieter öfters an den Rand der Verzweiflung.

Die letzten Wahlen haben zu einem massiven Linksund Gründrall im Nationalrat geführt. Damit deren eigentumsfeindlicher Politik Paroli geboten werden kann, ist es äusserst wichtig, dass die Vertreter der Hauseigentümer auch im Plenum geschlossen auftreten.

April | 2021


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