7 minute read
FINANZEN
Vom Overtourism zur Unterliquidität
Es kann so schnell gehen. Hat sich die Tourismuswirtschaft gerade noch mit den Auswirkungen des Overtourism und den Möglichkeiten Touristenströme zu kanalisieren herumgeschlagen, so sind die Sorgen über Nacht gänzlich andere geworden. Dr. Franz Hartl über Verschuldensgrenzen und Steuerung der Liquidität.
Advertisement
Ein kleines Virus hat die Reiseströme weltweit zum Erliegen gebracht. Mit ganzen Talschaften unter Quarantäne, Grenzsperren, Dauer-Grounding von Flugzeugen und Betriebsschließungen von Hotels und Restaurants, kommt man einem Worst-CaseSzenario des Tourismus ziemlich nahe.
Haben sich Unternehmer gerade noch mit der schwierigen Personalbeschaffung herumgeschlagen, werden über Nacht das unternehmerische Überleben und die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit zu den beherrschenden Themen. Gut geht es denen, die dank erfolgreicher vergangener Saisonen Reserven angelegt oder einen soliden Eigenkapitalpolster aufgebaut haben. Aber für den Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen nicht nur der Tourismuswirtschaft reicht der Geldvorrat und die ausnutzbaren Überziehungsrahmen gerade für einen Monat.
Regierungshilfe in zwei Akten Das hat auch die Regierung erkannt und zeitgleich mit dem Zurückfahren der Wirtschaft eine zwar improvisierte, aber im Ansatz völlig richtige, Vorgangsweise an den Tag gelegt, die das Überleben der Unternehmen über zwei Hebel erleichtern soll:
1. Eine rasche Versorgung mit Liquidität durch Einräumen eines Überziehungsrahmens, der durch den Bankensektor bereitgestellt wird. Um die Bereitschaft zu verbessern, einer Kreditausweitung zuzustimmen, sollen großzügig eingeräumte Haftungen der Republik etwaige Bedenken zerstreuen.
2. Da die Einräumung zusätzlicher Kreditlinien zwar das unmittelbare Liquiditätsproblem löst, jedoch die Verschuldung in die Höhe treibt, die gerade über einen langen, mühevollen Weg abgesenkt werden konnte, ist für besonders betroffene Unternehmen eine zusätzliche Hilfe durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss vorgesehen. Dieser Zuschuss kann allerdings erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2020 bemessen werden und daher wird dessen Auszahlung erst im Jahr 2021 erfolgen können. Dann wird er allerdings auch nur bei sehr massiven Umsatzrückgängen einen Teil der Verluste auffangen.
Wieviele Schulden kann man schultern Bei all den Möglichkeiten, die Liquidität durch eine Neukreditaufnahme aufrechtzuerhalten, darf natürlich nicht übersehen werden, dass es für jedes Unternehmen Verschuldensgrenzen gibt, die eingehalten werden müssen. Diese Regeln haben sich auch durch die Krise nicht geändert.
Für Hotels gilt eine Verschuldung in Höhe des zweifachen Jahresumsatzes als Richtwert, der nicht überschritten werden sollte. Restaurants hingegen sollten eher schon bei einer Verschuldung in Höhe eines Jahreserlöses Halt machen.
Etwas genauer kann man das Ausmaß der möglichen Verschuldung mit der Kennzahl Fremdkapital / Cashflow eingrenzen. Das Ergebnis kann auch als die Zeitdauer in Jahren interpretiert werden, die benötigt wird, um aus dem Cashflow die Schulden zurückzuzahlen. Die vom Gesetz vorgegebene Grenze von 15 Jahren sollte nicht überschritten werden. Sollte es sich bei den angegebenen Grenzen im „Coronajahr“ nicht ausgehen, muss nicht gleich Panik ausbrechen. Aber in einem Normal-Wirtschaftsjahr sollten die angeführten Grenzen zu schaffen sein. Wenn das nicht der Fall ist, sollte man der Liquiditätsplanung höchste Aufmerksamkeit schenken.
Die Cashflows sind der Schlüssel
Unabhängig von den öffentlichen Hilfestellungen wird in den nächsten Monaten die Steuerung der Liquidität in den Mittelpunkt rücken. Hier gilt die Regel „no cash outflow“. Nach Möglichkeit sind daher alle Auszahlungen einzustellen oder zu reduzieren. Dabei bieten sich vor allem an:
• Aufgrund von zu erwartenden Stornos könnte es zu einem Geldabfluss aus der Rückzahlung von Anzahlungen kommen. Um das zu vermeiden, sollten dem Kunden stattdessen großzügige Umbuchungsmöglichkeiten angeboten werden. Dabei kann man dem Gast durchaus ein interessantes Angebot machen, schon bevor er über ein Storno nachdenkt.
• Eine einvernehmliche Aussetzung der Tilgung bei der Hausbank bei einem, mehreren oder vorsorglich bei allen Darlehen für die nächsten sechs Monate oder gleich für eine Jahresperiode entlastet die zu leistenden Geldabflüsse für Zahlungsverpflichtungen und nimmt Druck aus der Liquiditätsplanung. Die Zinsen sind jedenfalls zu zahlen. Diese sind derzeit ohnedies niedrig und sollten geleistet werden, um einen Anstieg des Obligos zu verhindern und auch zu signalisieren, dass ja grundsätzlich Zahlungsfähigkeit besteht. Es ist sinnvoll, darauf zu verweisen, dass es sich dabei um eine vorsorgliche Maßnahme handelt, um die Liquidität zu entlasten und damit der Unsicherheit bezüglich der wirtschaftlichen Aussichten des heurigen Jahres zu begegnen. Dabei sollte keineswegs der Eindruck entstehen, dass bereits erhebliche Zahlungsengpässe bestehen. Es ist auch zweckmäßig, diese einvernehmlichen Änderungen des Kreditvertrages rechtzeitig in Angriff zu nehmen. Schließlich werden die Kreditinstitute in den nächsten Tagen von einer großen Zahl derartiger Ansuchen überhäuft werden, die jeweils zu administrieren und in den EDV-Systemen abzubilden sind.
• Ein wesentlicher Teil der Corona-Unterstützung für Unternehmen besteht in einer großzügig gehandhabten Stundung von Steuern und Abgaben. Erleichterungen bei Steuervorauszahlungen und Entrichtung von Abgaben haben nur eher kurzfristigen Charakter und müssen noch im Lauf dieses Jahres nachgeholt werden. Eine Erleichterung bei der Körperschaftssteuer-Vorauszahlung wird wahrscheinlich dauerhaft sein, wenn im Lauf des heurigen Jahres keine steuerbaren Gewinne entstehen werden.
• Ähnliche Überlegungen gelten natürlich für etwaige Investitionen, die unter Umständen verschoben werden können, Auszahlungen im Privatbereich, die reduziert werden können oder Zahlungsfristen, die – wenn keine Skontoüberlegungen dagegensprechen – ausgeschöpft werden sollten. • Gerade in Zweisaisongebieten mit Schwerpunkt
Wintersaison ist auch eingehend zu überlegen, ob während der Sommersaison der Betrieb
geöffnet werden soll, wenn zu erwarten ist, dass angesichts schleppender Buchungen ein operativer Abgang befürchtet werden muss.
• Soweit Kurzarbeit möglich und sinnvoll ist, kann diese ebenso dazu beitragen, Lohnkosten zu senken und wertvolle Mitarbeiter nicht zu verlieren. Zu beachten ist allerdings, dass Unternehmen die Lohn- und Lohnnebenkosten vorstrecken müssen und erst rückwirkend vom AMS entschädigt werden.
Ebenso wichtig ist es auch, sich dem Thema Cashinflow zu widmen. Im städtischen Bereich weichen manche Restaurants auf Catering-Aktivitäten aus, um die Haushalte der Umgebung zu versorgen und einen Deckungsbeitrag zu erwirtschaften. Hotels bieten ihre Zimmer als „Home-Office“ für gestresste Familienväter an, die den lärmenden Jugendlichen zuhause entfliehen wollen. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen zu veräußern kann genauso sinnvoll sein, wie eine Gutschein-Aktion, die es heute schon ermöglicht, künftige Urlaubsfreuden zu erstehen.
Es braucht viel Atem bis zur Normalität Für das Überleben der nächsten Monate ist ausreichende Liquidität der Schlüssel. Selbst Experten räumen ein, dass man für die Erstellung eines realitätsnahen Finanzplanes derzeit eine Kristallkugel braucht. Bei der Planung ist wohl davon auszugehen, dass völlige Normalität erst dann wieder einkehrt, wenn eine Impfung oder ein wirksames Medikament gefunden ist und das wird wohl noch einige Zeit dauern. Aus diesem Grund ist es auch sinnvoll, sich bei den Verkaufsaktivitäten vor allem auf die Nahmärkte zu stützen. Da einige der Fluglinien wahrscheinlich nicht mehr abheben werden, sind Aktivitäten auf Fernmärkten in nächster Zeit wenig ergiebig.
DER AUTOR: Mag. Dr. Franz Hartl war jahrzehntelang Geschäftsführer der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Tourismusfinanzierung in Österreich.
Verträge auf Knopfdruck vergleichen und verwalten – das kann das neue Vertragsmanagement-Tool am ÖHV-Marktplatz. Mitglieder erhalten Sonderkonditionen.
Der ÖHV-Marktplatz hat bereits zahlreiche Mitglieder bei der Optimierung ihrer Technologie-Landschaft unterstützt. Mit wenigen Klicks registrieren sich Hotelbetriebe kostenlos und geben ihre Bestandssysteme an. Darauf basierend werden passende Anbieter vorgeschlagen.
NEU am ÖHV-Marktplatz: nicht nur suchen, sondern auch verwalten
Das neue Vertragsmanagement-Tool erspart den Hoteliers nun zusätzlich Zeit und bietet auf einen Blick eine Übersicht über bestehende Verträge und deren Inhalte.
● Verpassen Sie nie wieder eine Vertragsverlängerung oder Kündigungsfrist ● Visualisieren Sie die historischen und prognostizierten
Ausgaben nach Produkt, Kategorie oder Team ● Entdecken Sie Sparpotenziale und kündigen Sie unnötige Verträge
Exklusives Angebot für ÖHV-Mitglieder
● 90 Tage das Vertragsmanagement-Tool kostenlos nutzen für eine unlimitierte Anzahl von Verträgen ● Bei weniger als 10 Verträgen bis Ende des Jahres kostenlos!
IHR ANSPRECHPARTNER:
Peter Klinger
ÖHV-Partner & Innovationsmanagement T: +43 1 533095219 peter.klinger@oehv.at
Die Auswirkungen von COVID-19 sind kaum abzuschätzen – sicher ist jedoch: Hygiene wurde in den Fokus gerückt und wird ihren Niederschlag bei Buchungsentscheidungen finden. Die intime Sphäre der Matratze – immerhin der Ort mit der längsten Verweildauer in Ihrem Haus – wird für die nunmehr stark sensibilisierten Geschäfts- und Urlaubsreisenden eine besondere Rolle spielen.
Unser Credo – höchste Matratzenhygiene: Keime, Bakterien, Viren werden in vier hochintensiven, vollautomatischen Reinigungsschritten zuverlässig abgetötet! Wir reinigen vor Ort, aber außerhalb des Hauses (im Spezial-LKW), mit einer einzigartigen Leistung von 30 Matratzen pro Stunde.
Sicherheit und Wohlfühlfaktor
Die proaktive Kommunikation hilft, Vertrauen rasch wiederaufzubauen und ein Gefühl der Sicherheit – des Wohlfühlens – zu vermitteln. Verlassen Sie sich hier auf uns: Wir bieten vollständig integrierte Marketing-Tools, über welche Sie Gästen, Mitarbeitern und Öffentlichkeit klar mitteilen können, dass Sie größten Wert auf dieses Thema legen. Denn: ... erholsamer Urlaub beginnt im Schlaf!
„Mit SLEEP TIDY kommunizieren wir höchste Hygienestandards über alle Kanäle und motivieren so unsere Gäste zur Direktbuchung.“ Elisabeth Poringer, Eigentümerin Der Kaiserhof ****, Ried im Innkreis
KONTAKT:
Dr. Patrick Zirngast
Geschäftsführer SLEEP TIDY GmbH T: +43 660 4411111 patrick.zirngast@sleeptidy.com | www.sleeptidy.at