ÖHV-Mitgliederzeitschrift "die lobby", Frühling 2020

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FINANZEN

Vom Overtourism zur Unterliquidität Es kann so schnell gehen. Hat sich die Tourismuswirtschaft gerade noch mit den Auswirkungen des Overtourism und den Möglichkeiten Touristenströme zu kanalisieren herumgeschlagen, so sind die Sorgen über Nacht gänzlich andere geworden. Dr. Franz Hartl über Verschuldensgrenzen und Steuerung der Liquidität.

Ein kleines Virus hat die Reiseströme weltweit zum Erliegen gebracht. Mit ganzen Talschaften unter Quarantäne, Grenzsperren, Dauer-Grounding von Flugzeugen und Betriebsschließungen von Hotels und Restaurants, kommt man einem Worst-Case-­ Szenario des Tourismus ziemlich nahe.

Regierungshilfe in zwei Akten

Haben sich Unternehmer gerade noch mit der schwie­ rigen Personalbeschaffung herumgeschlagen, werden über Nacht das unternehmerische Überleben und die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit zu den beherrschenden Themen. Gut geht es denen, die dank erfolgreicher vergangener Saisonen Reserven angelegt oder einen soliden Eigenkapitalpolster aufgebaut haben. Aber für den Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen nicht nur der Tourismuswirtschaft reicht der Geldvorrat und die ausnutzbaren Überziehungsrahmen gerade für einen Monat.

1. Eine rasche Versorgung mit Liquidität durch Einräumen eines Überziehungsrahmens, der durch den Bankensektor bereitgestellt wird. Um die Bereitschaft zu verbessern, einer Kreditausweitung zuzustimmen, sollen großzügig eingeräumte Haftungen der Republik etwaige Bedenken zerstreuen.

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Das hat auch die Regierung erkannt und zeitgleich mit dem Zurückfahren der Wirtschaft eine zwar improvisierte, aber im Ansatz völlig richtige, Vorgangsweise an den Tag gelegt, die das Überleben der Unternehmen über zwei Hebel erleichtern soll:

2. Da die Einräumung zusätzlicher Kreditlinien zwar das unmittelbare Liquiditätsproblem löst, jedoch die Verschuldung in die Höhe treibt, die gerade über einen langen, mühevollen Weg abgesenkt werden konnte, ist für besonders betroffene Unternehmen eine zusätzliche Hilfe durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss vorgesehen. Dieser Zuschuss kann allerdings erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2020 bemessen werden und daher wird dessen Auszahlung erst im Jahr 2021 erfolgen können. Dann wird er allerdings auch nur bei sehr massiven Umsatzrückgängen einen Teil der Verluste auffangen.


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