El Aviso Mallorca September 2020

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EL AVISO | 09/2020

RECHT

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Immobilienabwicklung auch möglich ohne Einreise nach Spanien

Ein malerisch gelegenes Haus auf den Balearen ist der Traum vieler Familien. Neben einem Ort der Entspannung und Erholung in den Sommermonaten und der Möglichkeit der Flucht vor den niedrigen Temperaturen in der kalten Jahreszeit, bietet ein spanisches Domizil die Möglichkeit, Geld stabil anzulegen. Es dient auf diesem Wege der Sicherung des Vermögens. Aus diesem Grund ist eine Immobilie, egal ob auf Mallorca oder einer anderen Balearinsel, eine der wertstabilsten Anlagemöglichkeiten für private Investoren. Dies gilt vor allem, wenn die Immobilie in erster Meereslinie liegt. Virtuelle Besichtigungen Zur Zeit gibt es zahlreiche Immobilienportale, auf denen sogar eine virtuelle Immobilienbesichtigung ermöglicht wird. Sie können das Objekt so besichtigen, als wenn Sie persönlich anwesend wären, ohne sich in ein Flugzeug zu setzen! Hilfe von Experten Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, und Sie sich für eine bestimmte Immobilie entschieden haben, ist es ratsam, sich an Experten für Rechtsberatung in Immobilienrecht zu wenden, um Sie in der vollständigen Kaufabwicklung, von der Vorbereitung und Unterschrift eines Vorvertrages bis zum Notartermin und Eintragung im Grundbuch, zu begleiten. Verträge via E-Mail In der Regel kann der Vorvertrag (u.a. ein Reservierungsvertrag, Optionsvertrag oder Anzahlungsvertrag) per E-Mail unterschrieben werden, das bedeutet, dass jede Partei den Vertrag von zu Hause aus, ausdrucken und unterschrieben eingescannt zurücksenden kann. Zum Abschluss eines notariellen Immobilienkaufvertrages durch notarielle Genehmigung, müssen sich die Parteien nicht notwendigerweise nach Spanien begeben. Ein Vorteil deutscher Notare ist, dass sie auch in spanischer Sprache beurkunden dürfen, wenn sie diese beherrschen. Zudem kann auch eine zweisprachige Vollmacht zur Verfügung gestellt werden (diese beurkunden in der Regel auch alle deutschen Notare, die kein Spanisch beherrschen). Die Vollmacht muss anschließend zwingend mit einer Haager-Apostille versehen werden, um in Spanien als öffentliches Dokument anerkannt zu werden. Mit dieser Vollmacht kann dann der Bevollmächtigte in Spanien die jeweiligen öffentlichen Urkunden für die Vollmachtgeber errichten lassen. Die Abwicklung nach der Beurkundung kann von Deutschland aus, dank der modernen Kommunikationsmöglichkeiten, koordiniert werden. Die Kanzlei kümmert sich in Kooperation mit der Gestoria um die gesamte Abwicklung der notariellen Kaufurkunde, von der Abführung der Steuern bis zur Eintragung im Grundbuch. Wenn Sie Ihre Traumimmobilie im Internet bereits gefunden haben oder auch entschieden haben Ihre Immobilie zu veräußern, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Wir können die gesamte Verkauf- oder Kaufabwicklung betreuen, und durch eine umfangreiche Rechtsberatung einen sicheren Abschluss garantieren. Gerboth & Partner Tel.: +34 971 72 24 94 www.Gerboth-Partner.com www.mallorca-anwalt.com Dahmen-Lösche & Ehm Tel.: +49 211 600 1009, Mobil: +34 682 228 636 www.mallorca-scheidung.de


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