8 minute read

Fernheizwerk Welsberg/Niederdorf: Rückblick auf ein gutes Jahr

FERNHEIZWERK WELSBERG/NIEDERDORF Rückblick auf ein durchwegs gutes Jahr

Da es auf Grund der derzeit herrschenden Corona-Pandemie nicht möglich war, die Jahresvollversammlung in gewohnter Form abzuhalten, wurde die Vollversammlung mit zwei vom Verwaltungsrat bestimmten Mitgliedervertretern abgewickelt. Um aber den Mitgliedern einen Einblick in die Verwaltungstätigkeit und in die Arbeit des Verwaltungsrates zu verleihen, hat Obmann Johann Passler mit der Einladung zu dieser Vollversammlung auch einen kurzen Informationsbericht beigelegt. Ganz allgemein wies er dabei hin, dass die Genossenschaft auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken könne, in dem der Verwaltungsrat sich bemüht hat, sich für die aus 722 Mitgliedern bestehende Genossenschaft einzusetzen. Neben der normalen Tätigkeit im Fernheizwerk hat der Verwaltungsrat stets größten Wert auf die optimale Führung der Anlagen gelegt. Dabei ging es ihm vor allem um die Instandhaltung und ständige Überprüfung der bestehenden technischen Anlagen, um die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, um die Verhandlungen mit den Lieferfirmen von Hackgut und mit den Waldbesitzern betreffend Einkauf und Lagerung von Rundholz, um eine gute Zusammenarbeit mit dem Energieverband, der Gemeindeverwaltung, den Landesämtern und dem Raiffeisenverband. Das gesamte Heizwerk wird ausschließlich von erneuerbarer Biomasse (Holzschnit-

ab € 0,95 *

www.fillsystems.it

you fill it, we save IT

Durch Virenschutz, Backupˇs, Cloud & Co stellen wir sicher, dass Deine Daten nicht verloren gehen oder beschädigt werden. Sicher, schnell und einfach.

pro Tag 1 TB Daten vollautomatisch außer Haus sichern * zel) bestückt. Es bezieht diese Biomasse (Holzschnitzel und Rundholz) in erster Linie von den einheimischen Betrieben und von den Waldbesitzern der Umgebung vor allem aus den Gemeinden Niederdorf, Welsberg/Taisten, Prags und Gsies.

EINHEIMISCHES HOLZ

Im letzten Jahr (2020) wurden rund 60.000 Schüttraummeter Hackgut benötigt, wobei etwa 50 % von den Waldbesitzern in Form von Rundholz geliefert wurden. Dankenswerterweise hat die Gemeindeverwaltung von Welsberg/Taisten auf der ehemaligen Militärkaserne einen Platz für die Ablagerung von Brennholz zur Verfügung gestellt, wodurch es ermöglicht wurde, dass die Waldbesitzer das in großer Menge in den Wäldern liegende Schadholz abliefern konnten. Neben dem intensiven Arbeitsbereich zur Führung des Fernheizwerkes in bester Zusammenarbeit mit den Angestellten wurden im vergangenen Jahr auch größere Investitionen getätigt. So wurde ein neues Fahrzeug für die Aufschüttung des Hackgutes für die Bestückung der Heizkessel angekauft, wobei sich der Verwaltungsrat für den Einkauf eines „VOLVO-Radladers“ entschieden hat. Im vergangen Jahr legte der Verwaltungsrat einen großer Wert auf die Optimierung der Anlagen und auf die Vergrößerung der Wärmeleitungen, um dadurch eine für jede Zeit gesicherte Wärmelieferung zu garantieren. Um die Sicherheit der Wärmelieferung in Welsberg und Taisten zu garantieren und um auch bei einem eventuellen Ausfall der Wärme- und der Stromlieferung in diesem Gebiet die notwendige Wärme liefern zu können, wurden eine zusätzliche Wärmeleitung, die Erweiterung der Pumpstation, die Errichtung eines Pufferspeichers, der Einbau eines Stromaggregates, der Einbau eines Ölkessels, der aber nur als Notbetriebskessel eingesetzt wird, und der Bau der Anschlussleitung zum Hotel Alpentesitin vorgesehen. Diese Arbeiten sind zum Teil schon abgeschlossen und die restlichen werden in diesem Jahr ausgeführt. Neben diesen Arbeiten ist im heurigen Jahr eine Optimierung und Potenzierung der Ökostromproduktion vorgesehen, was ein Umrüsten der Regelung für den Agro-Kessel erforderlich macht.

POSITIVE BILANZ

Weiters verwies Obmann in seinem Bericht auf die sehr positive Bilanz des Jahres 2020 hin, die trotz der großen Ausgaben für Investitionen bei einem Betrag von 12.568.947 Euro in den Aktiva und Passiva und einem Reingewinn von 512.990 Euro ein sehr erfreuliches Ergebnis aufweist. Diese äußerst positive Bilanz ermöglicht es, dass den Mitgliedern wie in den vergangenen zwei Jahren eine Rückzahlung von 740.000 Euro gemacht werden kann. Somit erhalten alle Mitglieder eine Rückzahlung von 25 – 30 Prozent der Rechnung für die Wärmelieferung des Jahres 2020. Diese Rückzahlung erfolgt in Form eines Guthabens, das in den Rechnungen der Wärmelieferungen dieses Jahres abgezogen wird. Am 27. April 2021 fand nun im Raiffeisenkultursaal von Niederdorf diese Vollversammlung in Anwesenheit der Mitglieder des Verwaltungsrates und der zwei ernannten Mitgliedervertretern Harald Kühbacher und Martin Niederegger statt. Der Obmann Johann Passler begrüßte die Anwesenden und dankte vor allem den beiden Delegierten für die Übernahme dieser Aufgabe. Im Mittelpunkt die-

Das Fernheizwerk Welsberg/Niederdorf: Große Freude über die gute Bilanz. Die gestiegenen Holzpreise wirkten sich bislang nicht groß aus. jopa

ser Vollversammlung stand die Genehmigung der Bilanz über das Verwaltungsjahr 2020, die, wie der Obmann bereits im genannten schriftlichen Bericht an die Mitglieder mitgeteilt hat, ein sehr positives Ergebnis aufweist. Bei der erfolgten Abstimmung wurden die Beschlüsse für die Rückzahlung von 740.000 Euro an die Mitglieder gemäß Art. 20 der Satzung und die vorgelegte Bilanz einstimmig genehmigt. Mehrstimmig genehmigt wurden die Beschlüsse über die Aufteilung des Reingewinnes und über die Entschädigung an die Verwaltungsräte. Auf der Tagesordnung dieser Vollversammlung stand auch die Neuwahl des Vorstandes der Genossenschaft für die nächste Verwaltungsperiode. In der per Briefwahl durchgeführten Wahl wurde der größte Teil der Verwaltungsratsmitglieder in ihrem Amt bestätigt. So setzt sich nun der Verwaltungsrat der Genossenschaft Fernheizwerk Welsberg/Niederdorf aus folgenden Personen zusammen: Obmann Passler Johann, Obmann-Stellvertreter Kargruber Robert, Verwaltungsräte aus Welsberg: Edler Peter, Festini Stefan, Gitzl Lukas und Schwienbacher Markus; aus Niederdorf: Brunner Max, Durnwalder Josef, Ploner Erwin und Schweizer Michael. Der Kontrollausschuss wird in der nächsten Sitzung aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates gewählt. Anschließend gratulierten Martin Niederegger und Harald Kühbacher dem Verwaltungsrat zu der äußerst positiven Bilanz und zum guten Abschluss des Geschäftsjahres 2020 und dankten ihm für die geleistete Arbeite zum Wohle der Mitglieder. // jopa

RaiffeisenFlash Kreditgeschäft und Corona-Krise: Ableitungen für die Zukunft

Nach über einem Jahr Corona-Krise und mit der Aussicht auf eine schrittweise Rückkehr in den „Normalbetrieb“, ist es an der Zeit, die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.

Ähnlich wie Lebewesen können auch Unternehmen als lernende Organismen betrachtet werden. Das letzte Jahr hat auf dramatische Art und Weise gezeigt, wie stark unsere Unternehmen von der Umwelt abhängig sind und wie wichtig es ist, sich anzupassen und aus Krisen zu lernen. Vor allem für kürzere Betrachtungszeiträume hat sich wieder folgender Spruch bewahrheitet: Liquidität geht vor Rentabilität.

DIE MASSNAHMEN

Die Banken wurden durch die Möglichkeit zur vereinfachten Stundung der Darlehensraten sowie durch die begünstigten Kredite mit der öffentlichen Hand als Garantiegeber in die Maßnahmen zur Sicherung bzw. zur Schaffung neuer Liquidität eingebunden.

DIE ABLEITUNGEN

Die Liquiditätssituation ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg eines Unternehmens und verschafft Unabhängigkeit. Im Kreditgeschäft bedeutet dies einerseits Investitionen sauber zu finanzieren aber andererseits auch Änderungen in der Struktur des Unternehmens (Bilanzsumme, Umsatz, Zahlungsziele) durch Anpassungen der Finanzstruktur aufzufangen. Aktuell werden die Banken mit der Möglichkeit der Vorfinanzierung der Beiträge der Provinz erneut in das Liquiditätsmanagement der Unternehmen eingebunden. Sofern bereits ein erhöhter Liquiditätsbedarf besteht ist es ratsam, die Vorfinanzierung in Anspruch zu nehmen und somit größere Überziehungen zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb die Chance, Ihren Berater zu kontaktieren und besprechen Sie Ihre individuelle Situation! Patrick Pramstaller

Berater Kommerzcenter

raiffeisen-bruneck.com

INTERNATIONALE ERBSCHAFTEN IM EU RAUM

§RA Nausicaa Mall Schramm Tschurtschenthaler Mall Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it

Die Fälle von Nachlassregelungen, in denen sich die Frage stellt, welches Staatsrecht anzuwenden ist bzw. welche Gerichte im Streitfall zuständig sind, nehmen stetig zu. Dies nicht nur in Grenzgebieten, sondern vor allem aufgrund einer immer größeren Mobilität der Bürger*innen, welche nicht selten im Laufe ihres Lebens in mehreren Staaten ansässig sind, und auch Immobilien und Geldanlagen in verschiedenen Ländern besitzen.

Was den EU-Raum betrifft, werden Nachlassregelungen mit internationalen Elementen durch die europäische Verordnung Nr. 650/2012 geregelt. Gemäß Art. 21 der Verordnung unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht jenes Staates, in dem der Erblasser/die Erblasserin zum Zeitpunkt seines/ihres Todes den gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.

Sollte sich aus der Gesamtheit der Umstände ergeben, dass der Erblasser/die Erblasserin zum Zeitpunkt des Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat hatte, so ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Um Streitigkeiten hinsichtlich des anzuwendenden Rechts vorzubeugen, sieht Art. 22 der genannten Verordnung auch die Möglichkeit vor, dass der Erblasser/die Erblasserin für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen kann, dem er/sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt des Todes angehört. Die Wahl muss ausdrücklich und in einem Testament erfolgen, welches – was Form und Wirksamkeit betrifft – ebenfalls dem gewählten Recht unterliegt. Dem gemäß Verordnung oder aufgrund der Wahl anzuwendendem Recht unterliegt dann die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen, so auch die Bestimmung der Erben*innen und der ihnen zustehenden (Pflicht-)Anteile sowie des frei verfügbaren Anteils.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Zulässigkeit und Wirksamkeit von sog. „Erbverträgen“ – welche nach italienischem Recht nicht zulässig bzw. nichtig wären – dem Recht unterliegt, das nach der Verordnung Nr. 650/2012 auf die Rechtsnachfolge anzuwenden ist (wobei der Zeitpunkt des Abschlusses des Erbvertrages zählt). Die EU-Verordnung hat auch das sog. „Europäische Nachlasszeugnis“ eingeführt, welches unserem Erbschein entspricht und von einem Mitgliedsstaat ausgestellt wird, aber – wenn nötig mit einer beglaubigten Übersetzung – in allen Mitgliedsstaaten für die Umschreibung der Immobilien und Anlagen auf die Erben*innen verwendet werden kann.

Die Durchführung von internationalen Erbschaften stellt jedenfalls meistens, sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich, eine komplexe Aufgabe dar. //

STEUERERKLÄRUNG: VERMÖGEN IM AUSLAND

€Dr. Veronika Baldauf Steuerberaterin Knollseisen & Partners www.knollseisen.com

Es ist wieder Zeit für die eigene Steuererklärung.

Besondere Aufmerksamkeit muss dabei der Erklärung von Vermögenswerten im Ausland geschenkt werden. Angesichts der zahlreichen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen nach Österreich und Deutschland ist dieser Punkt vor allem in Südtirol von Bedeutung. In den letzten Jahren hat sich der Informationsaustausch der Finanzverwaltungen wesentlich verbessert und so haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Steuerpflichtige Mahnschreiben aufgrund von Unstimmigkeiten und Unterlassungen, bezogen auf das Vermögen im Ausland, erhalten. Wer ein entsprechendes Schreiben erhalten hat, sollte zeitnah den eigenen Steuerberater bzw. die eigene Steuerberaterin informieren, damit die Auslandsvermögen nacherklärt und mit begünstigten Strafen abgefunden werden können.

Grundsätzlich gilt: Steuerpflichtige, die Immobilien, Finanz- und andere Vermögen im Ausland oder eine diesbezügliche Verfügbarkeit besitzen (z.B. Unterschriftsberechtigung für das Bankkonto des Partners), haben die entsprechenden Werte sowie die sich daraus ergebenden Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Die Prüfung von Seiten der Agentur der Einnahmen erfolgt hauptsächlich auf der Grundlage der Daten, welche der italienische Fiskus über den automatischen Informationsaustausch von den ausländischen Finanzverwaltungen erhalten hat.

Die Meldung des Auslandsvermögens dient einerseits für das sogenannte Überwachungsverfahren („monitoring“), und zum anderen zur Berechnung der Vermögensteuern auf Liegenschaften (IVIE) und auf Finanzvermögen (IVAFE). Der Fiskus will von den Steuerpflichtigen wissen, welche Vermögen sie im Ausland besitzen, um die Besteuerung der entsprechenden Erträge, einschließlich der etwaigen Veräußerungsgewinne, erfassen zu können.

Erklärt werden müssen alle Vermögenswerte, die eine auch nur theoretische Ertragsfähigkeit besitzen. Dazu zählen beispielweise auch Lebensversicherungen, wenn diese direkt mit einer Versicherungsgesellschaft im Ausland abgeschlossen werden.

Im Zweifelsfall lohnt es sich, vorher nachzufragen, denn für die unterlassene oder unvollständige Abgabe des Vordrucks RW sind hohe Strafen vorgesehen. Sie betragen bis zu 3 Prozent auf nicht erklärte Vermögenswerte und bis zu 6 Prozent auf Vermögenswerte, die in einem Steuerparadies gehalten werden.

This article is from: