Rheuma Management, Ausgabe Sept./Okt. 2021

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BDRh

Rheuma MANAGEMENT | Sept/Okt 2021

SELEKTIVVERTRÄGE

Update zu BARMER und RheumaOne Zum 1. Oktober 2021 gibt es erfreuliche Änderungen zu den Selektivverträgen des BDRh „Besondere Versorgung Rheuma“ mit der BARMER und RheumaOne mit der Techniker Krankenkasse (TK) und weiteren Krankenkassen.

RheumaOne – einfacher und besser Der RheumaOne-Vertrag wurde weiterentwickelt. Außerdem konnte mit der R&V BKK ab 01.10.2021 eine weitere Krankenkasse für die Module 2 und 3 gewonnen werden. Mit der Festbetragsregelung für die TNFα-Inhibitoren und der in der Arzneimittel-Richtlinie verankerten Priorität von Biosimilars waren die bisherigen Steuerungsinstrumente im Vertrag weitgehend obsolet geworden. Es ist jedoch gelungen, mit der TK neue Instrumente zur Förderung einer wirtschaftlichen Verordnungsweise zu konzipieren. Damit konnte RheumaOne wieder auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage gestellt werden. In diesem

Zusammenhang wurden auch Vereinfachungen umgesetzt, die die Abrechnung und Auszahlung der Leistungen künftig beschleunigen werden. Die vorgenommenen Anpassungen (Tab.) treten zum 01.10.2021 in Kraft (siehe auch https://www.bdrh.de/wp-content/ uploads/2021/09/Gegenueberstellung01.10.2021.pdf). Sie haben auf die Teilnahme der bereits eingeschriebenen Rheumatologen sowie deren Patienten keinen Einfluss. Die geänderten Vertragsunterlagen und weiterführende Unterlagen finden Sie im Mitgliederbereich unter www.bdrh.de. Sie nehmen bereits an RheumaOne teil? Bitte installieren Sie – falls noch

Übersicht der Änderungen in RheumaOne zum 1. Oktober 2021 Modul*

So ist es bisher:

So ist es ab dem 01.10.2021:

Module 1, 2 und 3

Nur Klinikambulanzen können im Rahmen einer Ermächtigung oder als Hochschulambulanz teilnehmen.

Nun können auch Ärztinnen und Ärzte der ASV Rheuma teilnehmen.

Module 1 und 2

L40.5 (Psoriasis-Arthropathie) als Einschreibediagnose

Die Einschreibediagnose L40.5 entfällt, da keine eigenständige ICD-Diagnose mehr.

Modul 1

Die Neu-Einstellung oder Umstellung auf ein Biosimilar wird durch einen Biosimilar-Bonus von 15 EUR über max. 8 Quartale gefördert.

Der Biosimilar-Bonus entfällt. Stattdessen wird die Neu-Einstellung oder Umstellung auf einen TNFaInhibitor durch einen TNFa-Bonus von 15 EUR über max. 8 Quartale gefördert.

Modul 1

Bei Neu-Einstellung oder Umstellung gibt es für die RFA auf den Biosimilar- Bonus einen Zuschlag von 5 EUR pro Quartal.

Im Modul 1 entfällt der RFAZuschlag – dieser wird nun nur noch im Modul 2 gewährt. Positiver Effekt: Der bisherige Vergütungsausschluss zwischen den Modulen 1 und 2 entfällt.

Module 1 und 2

Die Biosimilar-Neu-Einstellung bzw. -umstellung in Modul 1 und die Ziel- erreichung der Wirtschaftlichkeits- und Biosimilarquote (40 %) in Modul 2 können nicht nebeneinander vergütet werden.

Bei entsprechender Zielerreichung wird sowohl die neue TNFaInhibitor-Pauschale in Modul 1 als auch der Wirtschaftlichkeitsbonus (40 %) in Modul 2 ausgezahlt.

Modul 2

Der 40%ige Wirtschaftlichkeits- bonus kann nur ausgezahlt werden, wenn die Biosimilarquoten erreicht werden. * Modul 1: Arzneimittel Rheuma – bundesweit | Modul 2: Versorgungs landschaft Rheuma – Regionen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen & Nordrhein | Modul 3: Transition Rheuma – Regionen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen & Nordrhein

Es wurden neue Quoten entwickelt: Bei den TNFa-Inhibitoren ist eine Mindestquote an rabattierten Arzneimitteln zu erzielen. Bei besonders wirtschaftlichen Arzneimitteln (Fokusarzneimitteln) soll eine Mindestquote erreicht werden.

nicht geschehen – das Update von Rheuma Selekt, das die neuen Anforderungen umsetzt. Sie sind noch nicht bei RheumaOne dabei, denken aber über eine Teilnahme nach? Auf unserer Homepage (https://www.bdrh.de/ versorgungsmodelle/schnellstart/) finden Sie alle Informationen dazu.

BARMER – Bayern jetzt auch dabei! Der Vertrag des BDRh mit der BARMER zur Besonderen Versorgung Rheuma wird ab dem 01.10.2021 auch in Bayern angeboten. Im Rahmen des Vertrages wird eine intensivere Betreuung von Rheumapatienten durch die Vergütung von Leistungen zusätzlich zur Regelversorgung gefördert. Außerdem bietet der Vertrag Anreize für eine wirtschaftliche Verordnungsweise. Dieser Vertrag löst den bisherigen Vertrag über die KV Bayern ab. Um weiterhin von der Förderung der BARMER profitieren zu können, müssten Sie die Schritte umsetzen, die auf der BDRh-Homepage (www.bdrh.de) im Menüpunkt „Versorgungsmodelle/ Schnellstart“ beschrieben sind. Sollten Sie an dem Vertrag der BARMER mit der KV Bayern teilgenommen haben, beachten Sie bitte, dass Sie Ihre bisher eingeschriebenen Patienten neu einschreiben müssen. Die erforderlichen Einschreibeunterlagen finden Sie in Rheuma Selekt unter der Rubrik „Verträge“. Bitte drucken Sie diese aus, lassen diese vom Versicherten unterschreiben und senden Sie sie an den Abrechnungsdienstleister. Gerne unterstützen wir Sie. Bei Fragen steht Ihnen der Kundenservice der richter care consulting GmbH unter Tel. 0221/17055336 oder E-Mail kundenservice@richtercareconsulting.de gerne zur Verfügung. m


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