Der Leitfaden auf einen Blick 1. Klimaschutz ist nur möglich, wenn die gesamte Gesellschaft sich auf den Weg zu mehr Nachhaltigkeit begibt. Dabei kommt es gerade auch auf Kultureinrichtungen an, etwa als Motivatoren und Vorbilder. Dies gilt in besonderem Maße für die Kultureinrichtungen in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg, denn das Land hat sich verpflichtet, die Landesverwaltung, zu der auch die Kultureinrichtungen zählen, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. 2. Der Leitfaden ist das Ergebnis eines rund neunmonatigen Austauschs der AG Green Culture, in den Kultureinrichtungen der unterschiedlichen Sparten ihre Gedanken und Impulse zum Thema Nachhaltigkeit eingebracht haben. 3. Kunst und Nachhaltigkeit sind wichtige gesellschaftliche Ziele. Es braucht Nachhaltigkeit, um die Kunstfreiheit auch für die Zukunft zu sichern. 4. Wichtige Handlungsfelder zur Verbesserung des Klimaschutzes in Einrichtungen sind die Bereiche Management, Wärme, Strom, Wasser, Mobilität, Abfall und Gebäude. Der Leitfaden listet zu diesen Handlungsfeldern erprobte Instrumente und Maßnahmen auf.
Der Fokus liegt auf betriebsökologischen Maßnahmen. Besonders wichtig sind dabei die Einführung einer CO2-Bilanzierung, eines Umweltmanagementsystems sowie die Bildung von Klimateams und Benennung von Klimaschutzmanager:innen in jeder Einrichtung 5. Klimaschutz kann nur gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen erfolgreich in den Kultureinrichtungen verankert werden. Das Engagement und die Anregungen der oft bereits interessierten und zum Teil aktiven Mitarbeiter:innen sollen dabei berücksichtigt werden. 6. Der Leitfaden markiert einen ersten Schritt für den vor uns liegenden Weg zu mehr Klimaschutz. Er bietet Kultureinrichtungen einen Einstieg in das Thema und soll diese in die Lage versetzen, sich selbst in den Dialog zu mehr Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur einzubringen. 7. Die Kultureinrichtungen des Landes sind aufgefordert, auf dieser Basis gemeinsam Konzepte zu entwickeln sowie individuelle Maßnahmenkataloge zu erarbeiten, um die gesetzlich normierten Klimaschutzziele zu erreichen. Bis Sommer 2023 sollen dazu die Planungen konkretisiert werden.
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