Am 25. September 2022 stimmen Spiezerinnen und Spiezer über eine Anpassung der Zonenvorschriften für eine geplante Wohnüberbauung im Unteren Kandergrien ab. Da die Abstimmungsunterlagen erst im August versandt, in der Öffentlichkeit aber bereits diverse Aspekte diskutiert werden, will der Gemeinderat frühzeitig einiges klarstellen. Das Untere Kandergrien liegt heute zum einen in einer Zone für öffentliche Nutzungen ZöN (Bootstrockenplatz), zum anderen in einer Zone mit Planungspflicht ZPP (bisherige Bauparzelle). Das Gelände kann somit nicht direkt auf der Grundlage eines Baugesuchs überbaut werden. Es braucht vorgängig eine Planung. Die Vorschriften zur ZPP regeln wichtige Aspekte wie die künftige Nutzung und die Dichte der Überbauung. Die Überbauung erfüllt so die Anforderungen von Bund und Kanton nach einer guten Ausnützung der bestehenden Bauzonen.
Dimension der Überbauung
Die u-förmige Anordnung der Bauten um den Bootstrockenplatz erlaubt es, das Bauland effizient zu nutzen und rund 55 Wohnungen zu erstellen. Dies obschon die Gebäuderiegel nur zweistöckig sind und die Kopfbauten vierstöckig und somit nicht höher als der Deltapark. Die heute gültigen Vorschriften zur ZPP (heutige Bauzone) erlauben nur zweigeschossige Häuser ohne Attikageschoss und einer maximalen Gebäudelänge von 15 Metern, dies entspricht Ein- oder Zweifamilien häusern. Die vom Kanton vorgeschriebene Mindestdichte kann mit diesen Vorschriften jedoch nicht erreicht werden. Deshalb müssen die Planungsgrundlagen angepasst werden. Nachdem das Gemeindeparlament am 20. Juni die Rahmenbedingungen für eine Überbauung gutgeheissen hat, werden die Spiezer Stimmberechtigten am 25. September darüber befinden. Die Ablehnung der Vorlage würde eine Neuplanung erfordern. Dabei müsste die Dichte der Überbauung jedoch ebenso den kantonalen Anforderungen entsprechen, wie sie im vorliegenden Überbauungsvorschlag geplant ist.
GEMEINDEINFORMATIONEN
Ein zeitgemässer Überbauungsvorschlag für das Untere Kandergrien
Wohnbauten rund um Bootstrockenplatz
Das wichtigste Merkmal des Überbauungsvorschlags ist die Anordnung der Wohnbauten um den Bootstrockenplatz. Der Bootsplatz vermittelt ein «Hafenambiente» und trägt so zur Attraktivität der Wohnsiedlung bei. Um dies zu ermöglichen, umfasst die neue ZPP die bisherige Bauparzelle und den Bootstrockenplatz. In den Vorschriften zur neuen ZPP ist der Bootstrockenplatz bei der Nutzungsart explizit aufgeführt, er kann nicht einfach weggelassen werden. Nach dem Inkrafttreten der neuen ZPP werden in einer Überbauungsordnung die Details des Projekts und somit auch des Bootstrockenplatzes verbindlich geregelt. Der vorliegende Überbauungsvorschlag/Richtprojekt dient dazu als Grundlage.
Erschliessungsstrasse, Kostenfolgen
Die Kosten für die erneute Verlegung der Erschliessungsstrasse werden durch die Bauherrschaft übernommen. Die Gemeinde leistet einen kleinen Beitrag daran, in der Höhe der eingesparten Kosten für den fehlenden Deckbelag der heutigen Strasse. Die Verbesserung der Einmündung in die Kantonsstrasse ist ein kantonales Projekt und wird vom Kanton finanziert.
Gute Integration in die Umgebung
Der Gemeinderat ist insgesamt überzeugt, dass sich die geplante Wohnsiedlung gut in die Umgebung integrieren wird und durch das Zusammenspiel mit dem Bootstrockenplatz ein attraktiver, vielfältiger Ort für die Bewohnerschaft, für die Erholungssuchenden und für die Bootseigner entsteht. Zugleich wird Wert gelegt auf einen rücksichtsvollen Umgang mit Flora und Fauna sowie die Sicherung des für Tierwanderungen wichtigen Grünkorridors zwischen dem Kanderdelta und dem Gwattlischenmoos. Abteilung Hochbau, Planung, Umwelt
Ansicht von Südosten
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Foto: zvg Juli 2022 | SpiezInfo
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