Bezirkszeitung Puschtra Nr. 18 - Enthüllung

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lokales

Neuerungen im Recyclinghof BRUNECK – Ab 26. Oktober gibt es im Recyclinghof Bruneck einige Neuerungen, die darauf abzielen, den dort abgegebenen Müll so gut wie möglich einer Wiederverwertung zuzuführen. die Tetra Pak-Sammlung nun starten. Wichtig für die Entsorgung ist das gründliche Ausspülen und Zusammenfalten der Tetra Paks. Die Plastikverschlüssen können mit entsorgt werden.

Quelle:Gemeinde Bruneck

„Die Sammlung verschiedenster Abfallarten im Recyclinghof wird laufend optimiert, damit so viel Müll wie möglich einer ökologisch und auch wirtschaftlich vertretbaren Wiederverwertung zugeführt werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die Entsorgung über die Müllverbrennungsanlage in Bozen“, erklären die Verantwortlichen des Recyclinghofes Bruneck, Hugo Neumair und Umberto Olivotto.

SCHWIERIGE WIEDERVERWERTUNG VON KUNSTSTOFFEN

Ab dem 26. Oktober werden im Recyclinghof die Kunststoffbecher mit der Materialbezeichnung (PP Polypropylen und PS PolystyTETRA PAK rol) gemeinsam mit Polyethylen Schon seit geraumer Zeit wün- (PE)-Folien gesammelt. schen zahlreiche NutzerInnen des Recyclinghofes die Sammlung von STYROPOR, REIFEN UND Getränkeverpackungen, sprich Te- RASENSCHNITT tra Pak einzuführen. Aus logis- Styroporabfälle, die kleiner als 40 tischen Gründen war dies bisher x 40 Zentimeter sind, werden mit nicht möglich, ab 26. Oktober kann dem Restmüll entsorgt, größere

ALTKLEIDERCONTAINER IN DEN RECYCLINGHOF VERLEGT Teile werden zusammen mit dem Sperrmüll im Recyclinghof gesammelt. Nicht mehr gesammelt werden im Recyclinghof Reifen von Fahrzeugen. Diese können bei einem Neukauf kostenlos beim jeweiligen Reifenhändler oder im Wertstoffzentrum der Bezirksgemeinschaft

Fotos von Minderjährigen in sozialen Netzwerken Gerne werden auf Facebook & Co. Schnappschüsse von Kindern gepostet, meist von stolzen Eltern, Großeltern oder Freunden. Nur selten wird dabei bedacht, dass diese Veröffentlichungen unter Umständen die Rechte der abgebildeten Kinder verletzen. Daher sollten sich Eltern, Freunde und Verwandte vorab einige Fragen stellen, um unliebsamen Konsequenzen zu vermeiden: Darf ich Fotos veröffentlichen, auf denen Spielkameraden meiner Kinder abgebildet sind? Das Recht auf das eigene Abbild besagt, dass Fotos von Personen nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn diese vorab ihre Zustimmung gegeben haben (mit einigen Ausnahmen). Bei Minderjährigen üben die Erziehungsberechtigen das Recht aus, das Einverständnis zu geben oder zu verweigern. Wer also einen Schnappschuss von einem Spielplatz posten möchte, tut gut daran, vorab die Eltern der anderen Kinder um Erlaubnis zu fragen. Beispielsweise wurde sogar einer Großmutter gerichtlich untersagt, Fotos der Enkel zu posten, da dies von den Eltern nicht gewünscht war. Kann auch ein Kind der Veröffentlichung seiner Fotos zustimmen? Die italienische Rechtsordnung sieht vor, dass bei Kindern unter 14 Jahren die Eltern bzw. die Erzie12

Pustertal, Puenland entsorgt werden. Auch Rasenschnitt kann nicht im Recyclinghof entsorgt werden. Dieser kann über die Biomülltonne entsorgt werden oder über eine eigene Rasenschnitttonne, die vom 15. April bis 30. November wöchentlich entleert wird.

Da es bei den Altkleidercontainern vor dem Recyclinghof immer wieder zu illegalen Müllablagerungen kommt, werden diese ab dem 26. Oktober auf das Gelände des Recyclinghofes verlegt. Diese neuen Regelungen gelten ab dem 26. Oktober für Haushalte. (GB/RED)

Alles was recht ist!

hungsberechtigten die Zustimmung erteilen müssen, während Jugendliche über 14 Jahren selbst entscheiden können.

Unsere Experten informieren.

Reicht die Zustimmung eines Elternteiles aus? In Präzedenzfällen der letzten Jahre wurde entschieden, dass beide Eltern zustimmen müssen. Beispielsweise hat eine Mutter trotz des Widerstandes des Vaters Fotos der gemeinsamen Kinder in sozialen Netzwerken gepostet. Dies wurde gerichtlich untersagt. Was passiert im Falle von Konflikten zwischen Eltern und dem Kind? Das Landesgericht Rom hat sich mit einem besonders heiklen Fall befasst: Ein 16-jähriger war nicht damit einverstanden, dass seine Mutter Fotos von ihm veröffentlichte. Nach einem durchaus komplexen Verfahren (für den Minderjährigen musste ein Spezialkurator ernannt werden, der das Verfahren in seinem Namen führte), gelangte der Richter zu dem Schluss, dass die Fotos die Würde des Jugendlichen verletzen, sodass der Mutter schließlich die Veröffentlichungen untersagt wurden.

RA Dr. Ruth Niederkofler Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck


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