TRAINER Magazin - Ausgabe 01/2022

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KARRIERE

Selbstständig als Personal Trainer:

5 rechtliche Fallstricke

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ür ein erfolgreiches Business solltest du unbedingt die rechtlichen Vorgaben und Pflichten kennen und diese richtig umsetzen, um Abmahnungen und kostspielige Forderungen nach Schmerzensgeld von Anfang an zu vermeiden.

1. UNVOLLSTÄNDIGES IMPRESSUM Richtig ist, dass man nicht in Perfektion sterben muss. Der Ratschlag: „Fang erst mal an, deine Website muss nicht gleich perfekt sein“, beinhaltet aber auch ein paar Stol-

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perfallen, die du kennen und umgehen solltest. Sobald du deine selbstständige Tätigkeit im Internet bewirbst, unterliegst du der Impressumspflicht nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Das solltest du keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, weil ein Verstoß gegen dieses Gesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Hinzu kommt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Da ein fehlendes oder unvollständiges Impressum leicht überprüfbar ist, musst du damit rechnen, dass dich

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Foto: Sir Oliver - stock.adobe.com

Wer sich eine Existenz als Personal Trainer aufbauen will, braucht mehr als nur Leidenschaft zum Sport und einen vertrauensvollen Umgang mit seinen Klienten. Rechtsanwältin Julia Ruch erläutert fünf Fehler, die du als selbstständiger Personal Trainer vermeiden solltest.


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