Trends & Specials E-Ladestationen
Warum Fitnessstudios Auto-Ladesäulen für ihre Mitglieder anbieten sollten Text Jonathan Schneidemesser
Durch die immer stärkere Verbreitung von Elektroautos fahren immer mehr Mitglieder mit E-Fahrzeugen zum Training. Als Betreiber macht es also durchaus Sinn, Parkplätze mit Ladesäulen anzubieten, die die Autos während des Trainings „betanken“. Insbesondere deshalb, weil es bis zum 31.12.2021 noch eine 80%ige Förderung vom Staat gibt. Der Markt mit Elektroautos boomt. Alleine im Zeitraum von Januar bis Oktober 2021 wurden 267.255 E-Fahrzeuge zugelassen. Zum Vergleich: 2020 waren es nur knapp 195.000. Weltweit sind die Verkaufszahlen im ersten Halbjahr um 168 % gestiegen. Was hingegen weniger stark steigt, sind die Möglichkeiten, E-Autos aufzuladen. Hochrechnungen zeigen, dass 2025 das Defizit zwischen dem Soll- und IstWert bei Ladesäulen 59 % betragen wird. Oder genauer gesagt – werden weiterhin im gleichen Tempo Ladesäulen gebaut wie bisher, fehlen 2025 alleine in Deutschland etwa 100.000 Lade92
punkte für die vorhandenen Fahrzeuge. Tendenz steigend, denn bis 2030 werden bis zu 10 Mio. Neuzulassungen erwartet. 80%ige Förderung für Ladesäulen Das bedeutet aber auch, dass immer mehr Mitglieder von Fitnessstudios Elektroautos fahren und die Chance, dieses während des Trainings zu laden, gerne nutzen werden. Für Fitnessstudios ist das Angebot recht einfach umzusetzen, denn man braucht recht wenig, um Ladesäulen bereitzustellen: Parkplätze, Stromanschlüsse und optimalerweise eine Lösung, um selbst
Strom zu produzieren, wie z. B. eine Fotovoltaikanlage. Fitnessstudios können mit der Implementierung von Ladestationen nicht nur ihren Mitgliedern etwas Gutes tun, sondern auch (Noch-)Nichtmitgliedern einen Raum bieten, auf dem sie ihr Auto laden können. Durch eine aktuelle Förderung des Bundes für die Einrichtung einer Normal- und Schnellladeinfrastruktur an Parkplätzen wird das Thema auch für Fitnessstudios interessant, denn eine Förderung von bis zu 80 % des Anschaffungspreises ist möglich, wenn man den Antrag bis zum 31.12.2021 noch einreicht.