Wirtschaft in Ostwürttemberg - Dezember 2020 / Januar 2021

Page 38

(Foto: Maksym Yemelyano – adobe.stock.com)

Berichte und Analysen

COUNTDOWN

Der Brexit kommt WAS UNTERNEHMEN JETZT WISSEN MÜSSEN

Die Zeit läuft: Bis zum 31. Dezember 2020 müssen die EU und das Vereinigte Königreich ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament gestellt haben. Die Verhandlungen sind zäh und von Rückschlägen geprägt – für Unternehmen mit Handelsbeziehungen jenseits des Kanals ein großer Unsicherheitsfaktor. Welche Vorkehrungen können Betriebe nun treffen, um ihre Geschäftsbeziehungen ins Vereinigte Königreich aufrechterhalten und gut ausgestalten zu können? Welche Unwägbarkeiten und Regelungslücken kommen auf sie zu?

ZOLLANMELDUNG, ZÖLLE UND EXPORTKONTROLLE Ab 1. Januar 2021 wird eine Zollabfertigung für den Warenverkehr erforderlich. Hierfür benötigt jedes Unternehmen eine EORI-Nummer für Im- und Exporte. Wer verpflichtet ist, die Zollabfertigung in der EU und in UK durchzuführen hängt davon ab, was Lieferant und Kunde miteinander vereinbart haben. Häufig wird diese Frage über die INCOTERMS® vertraglich geregelt. Unternehmen, die ab 2021 Einfuhren in UK tätigen wollen, benötigen zudem eine von den britischen Zollbehörden vergebene EORI-Nummer. Für Nordirland hingegen ändert sich nichts, diese Lieferungen werden weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. UKImporteuren wird zunächst eine Frist von sechs Monaten eingeräumt, um Importe beim Zoll anzumelden. Es steht den Unternehmen frei, die Einfuhren zunächst nur zu „protokollieren“ und

Seite 38 ·

die tatsächliche Zollanmeldung zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben. Erst ab 1. Juli 2021 sind für alle Importe die Zollanmeldungen sofort zu erledigen und die Einfuhrabgaben zu leisten. Physische Warenkontrollen finden zunächst nur für ausgewählte Warengruppen wie Alkohol, Tabak und bestimmte Tiere statt. Ab 1. April 2021 greifen weitere phytosanitäre Kontrollen, ab 1. Juli 2021 sind umfassende Sicherheitserklärungen erforderlich. Auch für die Exportkontrolle wird das Ende der Übergangsphase Folgen haben. Da Großbritannien dann ein Drittland ist, sind anstelle der relativ seltenen Verbringungsgenehmigungen dann wesentlich häufiger Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. CARNET A.T.A. BEI BERUFSAUSRÜSTUNGEN, WARENMUSTER UND MESSEN Sobald Zollanmeldungen für den Warenverkehr mit UK wieder notwendig werden, können Mon-

Wirtschaft in Ostwürttemberg · 12 / 2020 & 01 / 2021

teure ihre Berufsausrüstung für einen Einsatz nicht mehr einfach mitnehmen oder Waren auf einer Messe oder Ausstellung in UK präsentiert werden. Hierfür ist das Carnet ein optimales Instrument zur vereinfachten Zollabfertigung für die vorübergehende Verwendung von Waren. Vorteil des Carnets ist eine zügigere Grenzabfertigung ohne Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in UK. PRÄFERENZEN Ohne Handelsabkommen werden auch wieder Zölle sowohl bei der Einfuhr in die EU als auch bei der Einfuhr in UK fällig. UK hat einen neuen Zolltarif veröffentlicht, der ab 1. Januar 2021 gelten soll. https://www.gov.uk/check-tariffs1-january-2021. In weiten Teilen entspricht dieser dem EU-Zolltarif. UK-Waren sind nach Ablauf der Übergangsfrist keine EU-Waren mehr und folglich nicht mehr präferenzberechtigt. Das hat Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation. Vor-


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.