G E LD & REC HT • WISSEN • B a u l a n d m o bi l i s i erung sg esetz
Kraftstoff für die
Bauwirtschaft? J
eder Bauinteressent, der sich auf die Suche nach einem Baugrundstück befindet, weiß davon ein Lied zu singen: Grundstücke sind rar und deswegen vor allem in attraktiven Regionen extrem teuer. Politischer Handlungsbedarf herrscht beim Thema Baulandgewinnung schon lange. Im Sommer 2021 hat die Politik nun reagiert und das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft gesetzt. Die Änderungen waren überfällig, da sich die jüngste Novelle des Städtebaurechts bereits auf Beschlüsse des Koalitionsvertrages von 2018 gründet. Dieser sah vor, dass die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und bei der Sicherung bezahlbaren Wohnraums unterstützt werden sollen. Den Gesetzentwurf bezeichnete der Bundesinnenminister in seiner Presseerklärung vom 4.11.2020 gar als „Meilenstein der Wohnungspolitik“. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz solle der Bauwirtschaft als „Motor unserer Volkswirtschaft neuer Kraftstoff“ gegeben werden. Vor allem aber weitet das Gesetz die staatliche Regulierung und die damit verbundenen Rechtseingriffe in die Immobilienprojektent-
wicklung zulasten privater Bauherren aus. Sind mit dem „Baulandmobilisierungsgesetz“ trotzdem auch Chancen verbunden?
AUSWEITUNG KOMMUNALER VORKAUFSRECHTE Zuerst handelt es sich bei dem Baulandmobilisierungsgesetz um ein Baulandbeschaffungsgesetz. Die Fälle, in denen Gemeinden bei Grundstücksverkäufen ein kommunales Vorkaufsrecht auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) ausüben können, werden ausgeweitet1). Zudem haben die Gemeinden nun drei statt bislang zwei Monate Zeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Vorkaufsrechte bestehen jetzt beispielsweise auch in Gebieten, für die ein städtebaulicher oder auch nur anlagenbezogener Missstand vorliegt und die Grundstücke dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld aufweisen – gemeint sind sogenannte „Schrott-Immobilien“. Die Gemeinden können zudem Satzungen für Gebiete mit unbebauten oder brachliegenden Grundstücken erlassen, für die dann Vorkaufsrechte ausgeübt werden können. 1) BauGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Nr. 8, § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
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12/1-2022
Foto: Wolfilser, adobestock.com
Bauen wird in Deutschland immer teurer. Das liegt auch an den stetig steigenden Preisen für Baugrundstücke – dieses ist hierzulande nämlich Mangelware. Für Erleichterung auf dem Bauland-Markt soll das am 23. Juni 2021 in Kraft getretene „Baulandmobilisierungsgesetz“ sorgen. Unser Gastautor erklärt den komplexen Rechtstext und ob er wirklich für günstigere Baugrundstücke sorgen kann.