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Hate Speech und die Politik Hate Speeches können jede/n treffen – unter anderem auch PolitikerInnen. SUMO hat versucht mit Betroffenen zu sprechen, leider ergebnislos. Der Artikel befasst sich daher damit, wie die Politik mit Hate Speeches umgeht und welche Maßnahmen und Initiativen es gegen dieses problematische Phänomen gibt. den. Ein Opfer unkontrollierten Hasses wurde die britische Labour-Abgeordnete Helen Joanne „Jo“ Cox. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete am 23.11.2016 über diesen Fall. Cox setzte sich im Zuge des Austrittsreferendums („Brexit“) für einen Verbleib Großbritanniens in der EU ein. Eine Woche bevor dieses Referendum stattgefunden hatte, wurde die Politikerin aufgrund ihrer politischen Einstellung von einem Mann auf offener Straße angeschossen und anschließend erstochen. Er soll bevor er auf sie geschossen hat „Britain first“ gerufen haben. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein weiterer Fall, in dem ein Politiker aufgrund seiner Einstellung getötet wurde ist jener von Walter Lübcke. „ZDF-Heute“ berichtete am 29.04.2020 über diesen Mord. Lübcke war Regierungspräsident von Kassel und wurde im Juni 2019 in seinem Haus erschossen. In Deutschland war dies der erste Mord an einer/m PolitikerIn seit 1984. Aus dem Beitrag geht ebenfalls hervor, dass ein Verdächtiger im April 2020 angeklagt wurde. Lübcke setzte sich für Flüchtlinge ein, der Angeklagte soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Der Prozess steht noch aus (Stand Mai 2020).
„Hate Speech“ kann bis zum Tod führen Im Extremfall kann Hass gegenüber PolitikerInnen mit dem Tod dieser en-
Hate Speech kann jede/n treffen Dass nicht nur PolitkerInnen zur Zielscheibe von Hate-Speeches werden,
zeigt eine von FORSA im Auftrag der Landesanstalt für Medien NordrheinWestfalen durchgeführten Studie. Dafür wurden im Dezember 2018 1.005 Personen ab 14 Jahren in Deutschland mittels eines Online-Fragebogens zu diesem Thema befragt. 47% der Befragten gaben an, dass sie in Sozialen Medien schon einmal mit Hass konfrontiert waren, auf Nachrichtenwebsites waren dies 35%. 2% erhielten schon einmal persönlich adressierte Hassnachrichten per Mail. In der Studie wurde ebenfalls erhoben, ob die befragten Personen sich an Diskussionen im Internet beteiligen. Bei dieser Frage konnten geschlechterspezifische Unterschiede festgestellt werden. 58% der Männer gaben an, sich an Diskussionen zu beteiligen, bei den Frauen war der Anteil mit 40% deutlich geringer. Rechtliche Schritte in Österreich Nicht alle Äußerungen und Taten, die unter den Begriff „Hate Speech“ fallen sind auch tatsächlich Straftaten. In Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention wird die Meinungsfreiheit jeder einzelnen Person festgelegt, so hat jede/r BürgerIn das Recht, ihre/seine Meinung frei zum Ausdruck zu bringen. Dieses Recht kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn
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Jörg Meinbauer definiert in seinem 2013 im Sammelband „Hassrede/Hate Speech – Interdisziplinäre Beiträge zu einer aktuellen Diskussion“ erschienenen Artikel den Begriff wie folgt: „Unter Hate Speech – hier übersetzt mit ‚Hassrede‘– wird im Allgemeinen der sprachliche Ausdruck von Hass gegen Personen oder Gruppen verstanden, insbesondere durch die Verwendung von Ausdrücken, die der Herabsetzung und Verunglimpfung von Bevölkerungsgruppen dienen“. Speziell PolitikerInnen werden immer wieder Zielscheibe verschiedener Hassausprägungen. Dies zeigt der Artikel „43 Gewaltdelikte in einem Jahr“ des „ARD-Faktenfinders“ (20.06.2019). Im Jahr 2018 gab es so laut Bundeskriminalamt 1.256 Straftaten gegen PolitikerInnen in Deutschland, in 43 Fällen wurden diese als Gewaltdelikte eingestuft. Insgesamt wurden von den 1.256 Straftaten 517 von rechts- und 209 von links-motivierten TäterInnen begangen. Als nicht zuordnende, ausländisch-ideologische oder religiös motivierte Taten zählte man 664. Im Jahr 2017 wurden laut Bundeskriminalamt 1.512 und im Jahr 2016 1.840 Straftaten gegenüber PolitikerInnen in Deutschland begangen.
Hate Speech und die Politik
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