Digitalsteuer: Endlich faire Steuern für alle? Was haben „Facebook“, „Google“ und „Amazon“ gemeinsam? Sie sind Experten, wenn es darum geht, Steuerzahlungen zu vermeiden. Seit dem 1.1.2020 ist das Digitalsteuergesetz in Österreich in Kraft, um diese Ungerechtigkeit gegenüber anderen Unternehmen abzuschaffen. SUMO sprach mit Dominik Bernhofer, Ökonom und Leiter der Abteilung Steuerrecht in der Arbeiterkammer Wien, sowie mit Eva-Maria Himmelbauer, Abgeordnete zum Nationalrat und Bereichssprecherin für Telekommunikation und Netzpolitik der ÖVP, über den nationalen Alleingang Österreichs bei der Digitalsteuer, europäische Lösungen und erhoffte Einnahmen.
Werbeabgaben bisher nur für traditionelle Medien Mit der neu geschaffenen Digitalsteuer unterliegen Werbeleistungen im Internet seit Beginn des Jahres einer 5% Steuer. Dadurch sollen sämtliche Werbungen, unabhängig ob online oder offline, auf dasselbe Steuerniveau gebracht werden. Werbungen in Zeitungen oder im Radio werden bereits seit dem Jahr 2000 mittels der Werbeabgabe – einer so nur in Österreich existierenden Abgabe – mit 5% besteuert. Dabei sind zwei Begriffe von besonderer Bedeutung: die Onlinewerbeleister und die Onlinewerbeleistungen. Onlinewerbeleister wie beispielsweise „Google“ sollen dann zahlen, wenn sie aus Onlinewerbeleistungen weltweit einen Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro und in Österreich von mindestens 25 Mio. Euro erwirtschaften. Das betrifft vor allem die bereits genannten „Internet-Giganten“. Onlinewerbeleistungen dagegen sind Werbeeinschaltungen
wie beispielsweise Suchmaschinenwerbung. Fairness schaffen Dominik Bernhofer ist der Meinung, dass in Ermangelung einer internationalen Lösung die nationale Digitalsteuer eine notwendige Maßnahme war. Anzustreben sei dennoch eine internationale Lösung. Ähnlich sieht es EvaMaria Himmelbauer, die angibt, dass die Einführung dieser Steuer ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sei. „Es geht darum, Fairness zu schaffen“, so Himmelbauer. Laut Bernhofer verlief jedoch die Umsetzung alles andere als optimal, denn „sie maximiert
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Die Debatte um gerechte Besteuerung für die weltweit größten Unternehmen der Technologiebranche (vor allem „Google“, „Amazon“, „Facebook“) wird seit vielen Jahren geführt. Anfang 2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-weite Digitalsteuer auf Online-Werbung, Plattformumsätze und Einnahmen aus Datenverkauf vorgeschlagen. Auf internationaler Ebene verhandeln die Länder um einen Mindeststeuersatz. Eine Einigung? Bisher Fehlanzeige. „Amazon“ beispielsweise bezahlte in Europa im Jahr 2016 16,5 Millionen Euro Steuern, bei einem Umsatz von mehr als 21 Milliarden Euro, was einem Prozentsatz von 0,07 entspricht.
die rechtlichen Risiken, bei gleichzeitiger Minimierung der Einnahmen“. Zu dieser Auffassung kommt er, weil der Anwendungsbereich deutlich kleiner ist als beim EU-Vorschlag, die Steuereinnahmen daher sehr niedrig sind. Die rechtlichen Risiken würden von den hohen Schwellwerten kommen. Sie führen laut Bernhofer dazu, dass nur „Facebook“ & Co. davon betroffen sind,
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