Upload-Filter: Eine Herausforderung für Türkis-Grün Am 26. März 2019 wurde im EU-Parlament die Reform des Urheberrechts beschlossen, vor allem mit den Stimmen konservativer Seite. GegnerInnen sahen darin eine Zensur des Internet, BefürworterInnen argumentierten mit der besseren rechtlichen Absicherung, u.a. von Musik- oder (Bewegt-)Bildschaffenden, so etwa Kenny Lang im SUMOInterview. Besonders die geplanten „Uploadfilter“ sorgten europaweit für breite Proteste in der Internetcommunity. Die Mitgliedsländer haben nun bis 2021 Zeit, diese EU-Richtlinie in nationales Recht um-zusetzen. Also auch in Österreich, wo Befürworter (ÖVP) und Gegner (Grüne) gemeinsam ein Gesetz zu beschließen haben, von dem niemand weiß, wie es umgesetzt werden soll. Das Internet ist zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nicht ausgestorben. Ein Jahr nachdem die EU-Staaten die umstrittene Urheberrechtsreform beschlossen haben, werden im Netz nach wie vor Memes gebastelt und Katzenvideos geteilt. Eine Mehrheit von 348 zu 274 EU-Abgeordneten stimmte für die EU-Urheberrechtsreform als Gesamtpaket. Auch wenn die Mehrheit relativ klar aussieht, war es am Ende dennoch knapp: Nur fünf Stimmen haben gefehlt, um über die einzelnen Artikel 15 und Artikel 17 mittels Änderungsanträgen einzeln abzustimmen. Dadurch hätten die umstrittenen Uploadfilter und die Reform des Leistungsschutzrechtes noch verhindert werden können. Die Abgeordneten der ÖVP haben der Reform geschlossen zugestimmt, SPÖ, Grüne und NEOS stimmten dagegen, die FPÖAbgeordneten enthielten sich. Worum geht es konkret Die Reform selbst soll das veraltete und nicht auf Online-Aktivitäten ausgelegte Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpassen und unter anderem dafür sorgen, dass UrheberInnen für ihre Inhalte im Netz eine gerechte und angemessene Vergütung erhalten. Dass eine Reform notwendig war, darüber herrschte Einigkeit und auch darüber, dass KünstlerInnen und andere ContentSchaffende fair vergütet werden sollen. „Wir haben derzeit die Situation, dass große internationale Plattformen sehr
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gute Profite mit den Inhalten anderer machen. Das ist natürlich eine Situation, die man als Medien- und Kunstschaffender so nicht hinnehmen kann“, sagt Kenny Lang, Journalist und Kunstschaffender, im Interview mit SUMO. Konkret bedeutet das aber, dass Internetplattformen, bei denen nutzergenerierte Inhalte hochgeladen werden können, zu Vorabkontrollen aller Inhalte verpflichtet werden. Im Artikel 17 ist festgelegt, dass Online-Plattformen künftig auch dafür haften, wenn unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird. Bisher hafteten NutzerInnen der Plattform selbst – das soll sich nun ändern. Damit Plattformen, wie beispielsweise „YouTube“, sicherstellen können, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird, sind technisch gesehen Uploadfilter erforderlich, wenngleich diese nicht explizit durch die Reform gefordert werden. Mit Hilfe dieser soll der Content bereits während des Hochladeprozesses geprüft und aussortiert werden. Die Uploadfilter können allerdings nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden. So können rechtsverletzende Inhalte und Inhalte zur legalen Werknutzung nicht klar unterschieden werden. Zur legalen Werknutzung zählt etwa das Hochladen von Inhalten, die von Content-schaffenden für bestimmte Zwecke frei zur Verfügung gestellt wurden. Dabei könnten auch versehentlich Inhalte blockiert werden, die vom Zitatrecht Gebrauch
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