SUMO Ausgabe 35

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Die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurden diverse Programmaufträge eingeschrieben, die eine besondere Finanzierung ermöglichen. Die europäischen Staaten entwickelten hierfür unterschiedlichste Formen. SUMO hat im Zuge dieses Artikels mit Leonhard Dobusch, Professor an der Universität Innsbruck und Mitglied des ZDF-Fernsehrats, gesprochen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben jeweils einen Publikumsauftrag zu erfüllen. Der ORF muss sich beispielsweise an den im ORF-Gesetz definierten Auftrag halten: „Der Österreichische Rundfunk hat durch die [...] verbreiteten Programme und Angebote zu sorgen für: die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politische, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen“. Dafür erfolgt die ORF-Finanzierung zu einem Großteil durch Gebühren. Zusammensetzung der Gebühren in Österreich Der Programmauftrag des ORF kann nur erfüllt werden, wenn ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind. Die „GIS Gebühren Info Service GmbH“ gehört laut der Website der GIS seit 2001 zu 100% dem ORF und ist dafür zuständig, die Gebühren einzuheben. Laut der von der GIS im April 2018 veröffentlichten Zahlen sind in Österreich 3,6 Millionen Haushalte gemeldet, 300.000 Haushalte sind von den Gebühren befreit. Jährlich werden rund 992 Mio. Euro an Gebühren eingenommen. Der ORF kann jedoch nicht frei über diese Gesamtsumme verfügen. Laut ORF Ertragsstruktur 2018 waren das 637 Mio. Euro, rund zwei Drittel der GIS-Gesamtbeträge. Das übrige Drittel setzt sich laut Aufschlüsselung der GIS aus Abgaben zusammen. Der Bund hebt 56,2 Millionen Euro an Rundfunkgebühren ein. Zusätzlich werden die GISGebühren besteuert, dies bringt dem Bund weitere 63,7 Millionen Euro ein. Eine weitere Abgabe ist der Kunstförderungsbeitrag. Dieser Beitrag macht jährlich 18,6 Millionen Euro aus. Die Bundesländer können individuell ent-

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schieden, ob sie zusätzlich eine Landesabgabe einfordern. Dies erklärt, dass die GIS-Gebühren unterschiedlich hoch sind. Vorarlberg und Oberösterreich sind die einzigen zwei Bundesländer, die keine Landesabgabe einfordern. Aus diesem Grund sind die Gebühren mit 20,9 Euro pro Monat am niedrigsten. Die höchste monatliche Abgabe hebt das Land Steiermark ein. Dort müssen die gebührenpflichtigen Haushalte 26,7 Euro pro Monat bezahlen. Sowohl in Mitglieds- als auch in Nicht-Mitgliedsstaaten der EU, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk ebenfalls durch Gebühren finanzieren, sind die Abgaben an den Bund meist geringer. So werden laut des im September 2016 von der European Broadcast Union (EBU) veröffentlichten „Annual Report“ in Europa durchschnittlich 90% der eingehobenen Gebühren direkt den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Anstalten zugeführt. Rundfunkfinanzierung in Deutschland Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist die Haushaltsabgabe verankert. Dort werden die genauen Bedingungen zu den Rundfunkgebühren in Deutschland festgelegt. Laut dem „ARD-ZDFDeutschlandradio-Beitragsservice“ wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit sieben Jahren durch eine Haushaltsabgabe finanziert. Zuvor mussten lediglich Haushalte, in denen Fernseh-, Radio- oder andere Geräte, die zum Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme fähig waren, bezahlen. Von 1976 bis 2012 wurden diese Gebühren von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingehoben. Mit Einführung der Haushaltsabgabe wurde diese ab 2013 in „ARD-ZDF-DeutschlandradioBeitragsservice“ umbenannt. Die Um-

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