SUMO Ausgabe 35

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Wenn private Daten in den Medien landen Nicht nur im privaten Bereich gehören soziale Netzwerke zum Alltag, auch im Berufsleben finden sie immer öfter Anwendung. So nutzt auch der Journalismus diese Netzwerke zu seinem Vorteil – oft jedoch auf Kosten anderer. Über dieses Thema sprach SUMO mit Peter Grotter, Ressortleiter für Gericht und Recht bei der „Kronen Zeitung“, und Matthias Schmidl, Stellvertretender Leiter der Datenschutzbehörde Österreich. Im November 2016 führte der Trendradar der APA-OTS gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut „meinungsraum.at“ eine Umfrage unter österreichischen JournalistInnen zu ihrer heutigen Arbeitsweise durch. Dabei wurde unter anderem erfasst, wie die tägliche Recherchearbeit aussieht und mit welchen Quellen JournalistInnen bevorzugt arbeiten. Es ist nicht verwunderlich, dass bereits im Jahr 2016 fast 30% der Befragten häufig in sozialen Netzwerken recherchierten. Dabei lag „Facebook“ ganz klar an erster Stelle, gefolgt von „Twitter“ und „YouTube“. Auch berufliche Plattformen wie Xing oder LinkedIn wurden teilweise für Recherchezwecke genutzt. Knapp die Hälfte der befragten JournalistInnen gab an, die so gewonnenen Informationen schließlich auch häufig (10%) oder gelegentlich (38%) in Ihre journalistischen Beiträge einzubinden. Es ist zu vermuten, dass diese Zahlen in den letzten Jahren noch zugenommen haben. Daraus resultiert die Frage, ob Recherche in sozialen Netzwerken und die Veröffentlichung der daraus gewonnenen personenbezogenen Daten überhaupt zulässig ist. Opferschutz Peter Grotter, Ressortleiter für Gericht und Recht bei der „Kronen Zeitung“, ist nun seit 44 Jahren als Journalist tätig. Seine Erfahrungen bezüglich der Ver-

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Themaprivate Daten in den Medien landen Wenn

wendung von sozialen Medien als Rechercheplattformen? Besonders im Gerichtsressort sei das keine gängige Vorgehensweise von JournalistInnen, so Grotter. Er berichte über Straftaten mit TäterInnen und Opfern, dabei seien ihm soziale Netzwerke keine große Hilfe. Wenn Grotter Genaueres über die Betroffenen in Erfahrung bringen möchte, befrage er sie oder deren Anwalt/Anwältin höchstpersönlich. Das ginge dann sogar so weit, dass er sie in Haftanstalten besuche. In Bezug auf Opfer-Berichterstattungen habe sich in seiner langjährigen Laufbahn als Journalist viel geändert. Früher sei es nichts „Unehrenhaftes“ gewesen, ein Opfer zu sein, Berichterstattungen in diesem Bereich waren also durchaus legitim. Mittlerweile seien Opfer speziell geschützt, wodurch sich auch Berichte über solche Ereignisse schwieriger gestalten. Grundsätzlich sei es aber erlaubt, den Namen und das Bild eines Opfers zu veröffentlichen, solange nichts über den höchstpersönlichen Lebensbereich der Person preisgegeben werde. Auch bei Mordprozessen bringe die „Kronen Zeitung“ immer wieder Bilder der Angeklagten. Je massiver der Vorwurf sei, desto eher dürften auch Name und Foto der TäterInnen veröffentlicht werden. Solange im Bericht die Unschuldsvermutung der TäterInnen eingehalten werde, sei das laut Grotter


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