02/2020
Umsatzsteuerrecht: Für welche Therapieformen gelten Ermäßigung oder Befreiung?
Fachartikel: Erfolgsfaktoren für den Selbstzahlerbereich
Studioporträt: Nachhaltige Gesundheitslösungen im TZ Eggenfelden
medical fitness and healthcare
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Foto: Klaudia Lech
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Birgit Schwarze Chefredakteurin
Erfolgsmodelle in der Praxis
M
essen und Kongresse können coronabedingt zurzeit nicht als Face-to-Face-Events stattfinden. Die Fachmessen und Kongresse der Fitness- und Gesundheitsbranche im Herbst 2020 wurden deshalb digitalisiert. Wie die FIBO@business gelaufen ist, welche Themen der „Aufstiegskongress ONLINE ONLY“ behandelt (noch bis zum 31. Dezember 2020 online abrufbar), wie die digitale Premiere der MEDICA aufgestellt sein wird und was für die TheraPro Stuttgart und die therapie LEIPZIG im kommenden Jahr geplant ist, lesen Sie ab Seite 20. Im TZ Therapie und Trainingszentrum Eggenfelden haben die Betreiber erfolgreich Strukturen geschaffen, die es ihren Therapeuten und Trainern erleichtern, Patienten aus der Therapie als Kunden dauerhaft in Bewegung zu halten. Unser Studioporträt über das Erfolgsmodell des TZ Eggenfelden finden Sie ab Seite 14. Was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Selbstzahlerbereich planen, und auf welche Erfolgsfaktoren es in der Praxis ankommt, führt Sascha Tetzlaff in seinem Fachartikel ab Seite 40 aus. Mini-, Midijobs und kurzfristige Beschäftigungen bieten Physiotherapiepraxen eine große Flexibilität. Nach deutschem Recht sind diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht in vollem Umfang versicherungspflichtig. Auf den Seiten 34 und 35 erläutert DSSV-Jurist Ernst Stilke die Änderungen der gesetzlichen Regelungen der vergangenen zwei Jahre. Aufgrund der Dynamik des Fitness- und Gesundheitsmarktes kommen kontinuierlich neue Therapieformen auf den Markt. Gesundheitsanbieter müssen sich über die umsatzsteuerrechtliche Einordnung ihrer Leistungen mit ihrem Finanzamt auseinandersetzen. Anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert Werner Kündgen, welche therapeutischen oder präventiven Leistungen von Gesundheitsdienstleistern von der Umsatzsteuer befreit sind (S. 36 ff.). Körperliches Training hat bei richtiger Dosierung zahlreiche gesundheitsfördernde Effekte. Anika Dornberg fasst in ihrem Beitrag die aktuelle Studienlage zur koronaren Herzkrankheit zusammen und gibt Empfehlungen für die Prävention in der Praxis (S. 48 ff.). Prof. Dr. Markus Wanjek stellt in seinem Artikel ab Seite 52 vor, welche neuen Empfehlungen es aus der Wissenschaft für individualisiertes Fitnesstraining von Krebsbetroffenen nach Abschluss der Therapie gibt. Viel Spaß beim Lesen!
02/2020 | medical fitness and healthcare
INHALT 02/20 Foto: TZ Eggenfelden
Branche
8 Aktuelles aus der Fitness- und Gesundheitsbranche 14 Studioporträt: TZ Therapie und Trainingszentrum Eggenfelden
20 FIBO@business – die Premiere der digitalen Fachmesse
22 „Aufstiegskongress ONLINE ONLY“
24 Ausblick auf MEDICA, TheraPro Stuttgart und therapie LEIPZIG
28 Fachkunde-Nachweispflicht gilt für alle EMS-Anbieter 30 miha bodytec: der Physiotherapeut als EMS-Kompetenzpartner
32 Kolumne Thomas Kämmerling: Selbstzahlerleistungen
34 Minijob, Midijob und kurzfristige Beschäftigung
36 Für welche Therapieformen gelten Ermäßigung oder Befreiung?
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Studioporträt: TZ Therapie und Trainingszentrum Eggenfelden
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Umsatzsteuerrecht: Für welche Therapieformen gelten Ermäßigung oder Befreiung?
Fotos: pixelaway, Andrey Popov – stock.adobe.com
Fachartikel
40 Zwischen Therapie und Training: Praxistipps für die Umsetzung
44 Recruiting in der Gesundheitsbranche
48 Prävention der koronaren Herzkrankheit
52 Neue Trainingsempfehlungen für Krebsbetroffene
56 Yoga als Therapie
58 DHfPG/BSA Aktuell: Studium – Weiterbildung – Qualität
60 milon: Richtig trainieren mit Kniearthrosepatienten
62 five: Faszien & Mobility Week 2020 by five & milon
64 Neues duales Studium B. Sc. Sport-/Gesundheitsinformatik
66 Technogym: mywellness App 5.0
68 Galileo Vibrationstraining: Interview mit Gerhard Büssemaker
70 CoGap: Übergewicht als Risikofaktor für schweren COVID-19-Verlauf
72 BODYMEDIA: MEET THE TOP Physio – Netzwerken unter Palmen
74 EGYM: Myokine „tanken“ mit EGYM Immunity Boost
Sascha Tetzlaff
40
Zwischen Therapie und Training: Praxistipps für die Umsetzung
Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com | Foto: DHfPG/BSA
Industrie
Impressum
medical fitness and healthcare Herausgeber und Verlag
Vertrieb und Anzeigen
Druck
ClimatePartner ID
fitness MANAGEMENT – eine Marke der PIPG GmbH Privates Institut für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH Beutnerring 9, D-21077 Hamburg
Refit Kamberovic, Alisha Dittmer
Prospektus Druckerei Tartu Str. 6 H-8200 Veszprem
11266-2002-1001
Geschäftsführer
Satz und Gestaltung
Janosch Marx, Johannes Marx
Birgit Schwarze
Klaudia Lech, Lars Marschalek, Kimberly Piersdorf, Stefanie Reifschneider
Redaktionelle Mitarbeit
Kontakt
Anna Colbus, Anika Dornberg, Karl Drack, Werner Kündgen, Uschi Moriabadi, Anke Sörensen, Ernst Stilke, Sascha Tetzlaff, Prof. Dr. Markus Wanjek, Jürgen Wolff
Telefon: +49 (0) 40 - 300 945 - 0 Telefax: +49 (0) 40 - 300 969 - 90 E-Mail: info@fitnessmanagement.de www.fitnessmanagement.de/mfhc
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Klaudia Lech
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Wissenschaftlicher Beirat Prof. Dr. Bernhard Allmann Mitglied Gesundheitsausschuss DSSV e. V., Professor an der Deutschen Hochschule für Prä vention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), Präventionsbeauftragter der IKK Südwest Tobias Niemann Mitglied Gesundheitsausschuss DSSV e. V., Mit glied der Bundesfachkommission, Sozialpolitik des Wirtschaftsrates, Geschäftsführer for me do
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NEU
Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement
dhfpg.de/mfhc
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Branche
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Hinweis zu den Inhalten dieser Ausgabe der medical fitness and healthcare
Einfluss von Muskelmasse und Körperfett auf unser Immunsystem
Die dargestellten Meldungen und Artikel in dieser Ausgabe der mfhc wurden entsprechend des Kenntnis- und Informationsstandes zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses verfasst. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen kann es sein, dass die dargestellten Informationen zum Erscheinungszeitpunkt der Ausgabe nicht mehr aktuell sind. Beachten Sie daher auch die Meldungen auf unserer Website.
Auf dem „Aufstiegskongress ONLINE ONLY“, dessen Programm noch bis zum 31. Dezember 2020 kostenlos abrufbar ist, erläutert Prof. Dr. Daniel Kaptain, welche Einflussfaktoren dazu beitragen, dass das Immunsystem störungsfrei sein Potenzial entfalten kann. Dazu gehören Bewegung (Schwerpunkt auf Kraft- und Ausdauertraining), eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Regeneration/Schlaf, aber auch die Körperkomposition als aussagekräftiger Parameter.
fitnessmanagement.de
bit.ly/kaptain-immunsystem
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„Corporate Health Management: Gesundheit im Unternehmen – weitergedacht“
DHfPG und BSA-Akademie – Vom BBGM erfolgreich rezertifiziert
Der aktuelle Marktreport von Roland Berger Consulting zeigt, welche aktuellen und zukünftigen Herausforderungen es im Rahmen des Corporate Health Managements gibt und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben. Wie das BGM der Zukunft aussehen könnte und welche Vorteile es mit sich bringen wird, erläutert die fM Infografik kurz und prägnant anhand der wichtigsten Kennzahlen. Vier Zukunftsthesen bieten einen Ausblick, wohin die „Reise“ gehen sollte.
Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) und die BSA-Akademie wurden vom Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) als Ausbildungsinstitutionen erfolgreich rezertifiziert. Im DHfPG-Studienschwerpunkt sowie in den BSA-Lehrgängen zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) werden die empfohlenen Inhalte nach den Standards des BBGM für die jeweilige Ausbildung berücksichtigt.
bit.ly/infografik-bgm
dhfpg.de/news
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„SafeACTiVE-Studie“ liefert unabhängige Zahlen zum Infektionsrisiko im Studio Im Rahmen des digitalen European Health & Fitness Forums 2020 (EHFF) hat EuropeActive erstmals Ergebnisse des Pilotprojekts „SafeACTiVE“ vorgestellt, das unabhängige Zahlen zur Gefahr des COVID-19-Infektionsrisikos in Europas Fitness- und Gesundheitsstudios liefern soll. Angesichts der ersten Ergebnisse gehen die Studienverantwortlichen davon aus, dass das Infektionsrisiko in den Studios deutlich niedriger ist, als aktuell diskutiert wird. Ende Oktober folgt der vollständige Bericht. bit.ly/safeactive-studie
02/2020 | medical fitness and healthcare
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IMPULSE FÜR PRÄVENTION UND THERAPIE
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Branche
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Mit Training und Entspannung gezielt die Widerstandskräfte stärken
BSA-Lehrgänge ERGO bietet Lehrgangsversicherung an
Die Forschungsergebnisse des groß angelegten USamerikanischen „Common Cold Projects“ legen nahe: Ein aktiver Lebensstil und eine ausgeglichene Psyche schützen vor Erkältungen und grippalen Infekten. Regelmäßiges Training und körperliche Fitness helfen, die Infektionsrisiken zu senken und Krankheitsverläufe zu mildern. Präventives Training gilt als der beste Schutz vor Infektionen, wohingegen Schlafmangel und übermäßiger Alkoholkonsum die Widerstandkräfte schwächen.
Weil immer etwas Unvorhergesehenes passieren kann: Lehrgangsteilnehmende der BSA-Akademie können sich für den Fall einer kurzfristigen Umbuchung, Stornierung oder eines Abbruchs ihrer Weiterbildung (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) mit der Seminar-Versicherung der ERGO absichern. Auch Mehrkosten (An- oder Rückreise; Kosten für Verpflegung/Unterkunft), die durch eine mehr als zweistündige Verspätung eines Verkehrsmittels entstehen, werden übernommen.
bit.ly/starke-widerstandskraefte
bsa-akademie.de/lehrgangsversicherung
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„European Fitness market and the impact of COVID-19 crisis“
Neuer fM Podcast: Folge vier behandelt das Thema BGM
Wie robust zeigt sich der europäische Fitnessmarkt nach dem Neustart und wie beurteilen Betreiber die kurz-, mittel- und langfristigen Folgen der Corona-Krise? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das European Health & Fitness Forum (EHFF) 2020. Die Deloitte-Studie "European Fitness market and the impact of COVID-19 crisis" liefert zahlreiche Antworten, deckt Auswirkungen und zukünftige Herausforderungen auf und gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus.
Warum ist Betriebliches Gesundheitsmanagement, kurz BGM, so wichtig und gewinnt immer mehr an Bedeutung? Gibt es Empfehlungen und einfache Praxisbeispiele, die jedes Unternehmen umsetzen kann? Welche wirtschaftlichen Benefits resultieren daraus und welche Rolle spielt die Digitalisierung dabei? Diese und viele weitere Fragen rund um BGM beantworten Sarah Staut und Michael Folz in Folge vier des fitness MANAGEMENT Podcasts „Fitness im Ohr“.
bit.ly/covid19-impact-study
bit.ly/bgm-im-ohr
Foto: Technogym
Technogym und Crown Consultancy weiten Partnerschaft auf Deutschland aus Das italienische Fitness- und Wellnessunternehmen Technogym tritt nun auch in Deutschland in Kooperation mit dem niederländischen Dienstleister Crown Consultancy am Markt auf. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird Crown Consultancy Technogym bei der Vermarktung des Zirkeltrainingsformats BIOCIRCUIT unterstützen. Durch eine hohe Auslastung und Upselling-Möglichkeiten bietet dieser Zirkel ein enormes Umsatzpotenzial für Studios. bit.ly/technogym-crown-consultancy
02/2020 | medical fitness and healthcare
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Foto: DHfPG/BSA
Foto: fitness MANAGEMENT
Branche
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milon und five Netzwerktreffen: „Ein beweglicher Körper trainiert besser!“
DHfPG unterstützt Unternehmen Kostenfreie Online-Jobbörse
Unter dem Motto „milon und five erleben“ zeigten Mitgeschäftsführer der milon Holding Wolf Harwath und Vertriebsleiter Andreas Kreil bei neun regionalen Netzwerktreffen im September 2020, wo die gemeinsame „Reise“ der beiden Marken hingeht. Ein neuer Markenauftritt, der wärmer und herzlicher wirkt und noch stärker die trainierenden Menschen in den Mittelpunkt stellt, sowie der verstärkte Fokus auf die Kernkompetenz als Gerätebauer sollen die milon Gruppe zukünftig prägen.
Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) unterstützt Unternehmen bei der Suche nach Studierenden mit der Online-Jobbörse aufstiegsjobs.de. Stellenangebote können kostenfrei geschaltet werden und sind allen Jobsuchenden frei zugänglich. Registrierte Arbeitgeber haben ebenso kostenfreien Zugriff auf Stellengesuche. Tipp: Für das Wintersemester 2020 können weiterhin Studierende angemeldet werden.
bit.ly/netzwerktreffen-2020
aufstiegsjobs.de
terra sports ist Testsieger bei Stiftung Warentest
Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) und die Kieser Training AG haben erfolgreich ihr gemeinsames Forschungsprojekt abgeschlossen und den Projektbericht zur „PREBACK-Studie“ veröffentlicht. Die neuen Ergebnisse liefern weitere wichtige Ansatzpunkte im Kampf gegen die Volkskrankheit Rückenschmerz und unterstreichen die Effektivität des maschinengestützten Krafttrainings nach Kieser im Rahmen der Prävention und Therapie.
Die EMS-Kette terra sports betreibt alle Filialen in Eigenregie und ist damit sehr erfolgreich. Nun wurde sie von der Stiftung Warentest als „Beste EMS-Kette“ bewertet. Überzeugend waren besonders die Probetrainings und dass in allen Beratungen der Fitnesszustand zuerst mit einer Körperanalyse „gecheckt“ wurde. Die hohe Qualität wurde bereits vorher durch eine unabhängige Zertifizierung nach Teil 5 der offiziellen DIN-Norm 33961 durch die BSA-Zert neutral bestätigt.
bit.ly/forschung-kieser-dhfpg
bit.ly/terra-sports-testsieger
Gesundes Arbeiten – egal ob im Büro oder zu Hause
Die IHRSA International Convention & Trade Show bringt die Fitnessbranche seit Jahrzehnten zusammen. Die IHRSA ist ein Ereignis, auf das sich Betreiber von Fitnessstudios, IHRSA-Mitarbeiter, Zulieferer der Branche, Industrie und Handel gleichermaßen freuen. Jahr für Jahr versammelt sie die gemeinsame Energie und Leidenschaft für Fitness an einem Ort. Seit der Corona-Pandemie ist jedoch alles anders. 2020 musste die IHRSA ausfallen, im Jubiläumsjahr 2021 soll sie wieder stattfinden.
Die vermehrte Arbeitsverlagerung vom Büro ins Homeoffice ist kein vorübergehender Trend, sondern für viele Unternehmen bereits Teil der „neuen Normalität”. Die Studie „Gesundes Homeoffice” zeigt, dass sich gerade junge Angestellte mehr Unterstützung für einen produktiven und gesunden Arbeitsalltag in den eigenen vier Wänden wünschen. Gleichzeitig sucht knapp ein Drittel der 18- bis 34-Jährigen nach mehr Unterstützung u. a. in Sachen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement.
bit.ly/ihrsa-verschoben
bit.ly/gesundes-homeoffice
02/2020 | medical fitness and healthcare
Foto: Trendsetter Images – stock.adobe.com
Foto: IHRSA
IHRSA feiert 40. Geburtstag in Los Angeles erst im September 2021
Foto: innervisionpro – stock.adobe.com
Foto: Kieser Training AG
DHfPG und Kieser Training zeigen Effekte des tertiärpräventiven Krafttrainings
Branche
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Studioporträt
Fotos: TZ Eggenfelden
TZ Therapie und Trainingszentrum Eggenfelden
„Wir bieten das beste ‚Produkt‘ der Welt: Gesundheit“ Nachhaltige Gesundheitslösungen – Patienten und Kunden mit individuellen Lösungen in Bewegung zu bringen und dafür zu sorgen, dass sie „am Ball“ bleiben, ist das Ziel der Betreiber des TZ Therapie und Trainingszentrums Eggenfelden. Das Erfolgsrezept von Gerhard Vilsmaier und Hans Stummer zeichnet sich durch wissenschaftlich fundierte Therapie und bestmögliche Fachkompetenz in der Betreuung aus. Text: Jürgen Wolff
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er Impuls zur Eröffnung des TZ Therapie und Trainingszentrums Eggenfelden entstand 1991 aus Unzufriedenheit mit dem Therapieangebot, das damals üblich war. Ziel des Unternehmensgründers Gerhard Vilsmaier war, in der Physiotherapie der fortschrittlichste und beste Anbieter im niederbayerischen Umfeld zu werden. Die Entscheidung fiel auf die Kombination aus Therapie und Training. „Anfang der 1990er-Jahre war diese Verbindung unter einem Dach sehr neu. Es gab in der Bevölkerung noch kein Bewusstsein für den gesundheitserhaltenden Cha-
rakter von Training“, so Hans Stummer, heutiger Co-Inhaber des TZ. „Nur innerhalb der Therapie wusste man natürlich um den weit erhöhten rehabilitativen Effekt der Kombination aus Training und Physiotherapie gegenüber rein passiver Therapie.“
Kombination aus Therapie und Training Der Mut bzw. die Weitsicht, mit der seinerzeit innovativen Kombination aus Physiotherapie und Fitnesstraining ein Studio zu eröffnen, hat sich ausgezahlt. Das TZ Eggenfelden
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ist heute Marktführer im niederbayerischen Landkreis RottalInn, der zwischen Landshut und Passau liegt. Dieser Erfolg beruht auf der Innovationsbereitschaft der Betreiber und der stetigen Weiterentwicklung des Konzeptes über die vergangenen fast 30 Jahre. Nachdem die Gründung zunächst in gemieteten Räumen erfolgt war, befindet sich das TZ bis heute in dem Gebäude, das 1999 neu gebaut wurde. Aber auch diese Anlage, die auf die Bedürfnisse von Therapie und Training zugeschnitten ist, wurde im Laufe der Jahre zu klein. Als im Jahr 2010 ein bestehendes Fitnessstudio im Ort schließen musste, entschieden sich Gerhard Vilsmaier und Hans Stummer zum Neubau eines reinen Fitnessstudios speziell für junge Kunden. „Dadurch konnten wir uns im Stammhaus wieder mehr auf unsere eigentliche Klientel konzentrieren: Menschen, die aufgrund unserer medizinischen Erfahrung zu uns kamen, also Rehabilitanden und gesundheitsorientierte Kunden“, sagt Hans Stummer. „Der Begriff ‚Medical Fitness‘ entstand zu dieser Zeit gerade.“ 2012 eröffnete im 20 Kilometer entfernten Gangkofen, dem Heimatort von Gerhard Vilsmaier, eine weitere Zweigstelle mit derselben Ausrichtung wie im Stammhaus in Eggenfelden.
te bestätigt uns, dass diese Strategie die richtige für unsere Zielgruppe ist.“ Für die Patienten in der Therapie gibt es bereits für die Zeit der Behandlung spezielle Trainingsangebote im Studio. Nach der ersten Behandlung wird den Patienten in einem Termin verdeutlicht, wie positiv es sich auf ihre Gesundheit auswirkt, wenn sie auch nach der Therapie in Bewegung bleiben. Den Kunden werden individuelle Lösungen für ihre gesundheitlichen Probleme angeboten. Therapeuten und Trainer stehen hierfür untereinander permanent im Austausch. Der komplexe Prozess, Patienten als Kunden dauerhaft zu binden, wird ständig geschult, reflektiert und optimiert. „Es braucht intensive und sensible Beratung, um Menschen, die es gewohnt sind, solche Leistungen vom Arzt verordnet zu bekommen, zu überzeugen, eigenes Geld für ihre Gesundheit auszugeben“, erklärt Hans Stummer. „Um unsere lokale Marktführerschaft zu untermauern, müssen wir die Fachkompetenz unserer Mitarbeiter hochhalten und unsere Philosophie ‚Wir bieten das beste ‚Produkt‘ der Welt: Gesundheit‘ konsequent und immer wieder neu in allen Details schulen.“
Mitarbeiter in der Schlüsselrolle Erfolgsgeheimnis: Fachkompetenz Das Alleinstellungsmerkmal des TZ ist laut Hans Stummer „eindeutig Medical Fitness und sehr gute physiotherapeutische Betreuung.“ Die Atmosphäre in der Anlage ist offen, freundlich und entgegenkommend. „Wir versuchen, durch viel Empathie und eine hohe Betreuungsqualität die Kunden dauerhaft an uns zu binden. Die geringe Kündigungsquo-
Den Mitarbeitern kommt als „Bindeglied“ zwischen Therapie und Training eine Schlüsselrolle zu. Dementsprechend anspruchsvoll sind Hans Stummer und Gerhard Vilsmaier bei der Auswahl von Mitarbeitern, da sie bei diesen ihre Patienten und Kunden in den besten Händen wissen wollen. Die Physiotherapeuten müssen über ihre therapeutischen Qualifikationen hinaus sportaffin sein und Bereit-
Branche
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Studioporträt
Medical Fitness im milon Kraft-Ausdauer-Zirkel
Fotos: TZ Eggenfelden
schaft zeigen, Patienten in Bewegung zu bringen. Für ihre Tätigkeit in der Therapie ist ein gutes Verständnis Evidenzbasierter Medizin (EbM) und Evidenzbasierte Praxis (EbP) wichtig, sie müssen also die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Therapie nutzen können. Trainer sollen – exzellente Qualifikation vorausgesetzt – über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz verfügen und den Wert der besonderen Dienstleistung des TZ transportieren können. Der gesundheitsstiftende Effekt des Trainings soll bei jedem Mitarbeiter eine besondere individuelle Motivation für den Verkauf wecken. Um die Betreuungsqualität nachhaltig sicherzustellen, werden die Trainer wöchentlich hausintern vom Therapeutenteam geschult und fortgebildet. Darüber hinaus schätzen die Patienten sehr, dass die Therapeuten ständig im telefonischen Kontakt mit den verordnenden Ärzten stehen und die Probleme des jeweiligen Patienten besprechen – eine weitere Maßnahme, um die Behandlungsqualität hoch zu halten.
Zielgruppe? Ja, aber da geht noch mehr! Im TZ Therapie und Trainingszentrum trainieren mehr Männer (60 Prozent) als Frauen. 70 Prozent der Mitglieder sind über 40 Jahre alt. Die Kernzielgruppe sind Menschen mit dem Anspruch, etwas Gutes für ihre Gesundheit zu tun. Diese sind größtenteils über 40 Jahre alt, gebildet und im Allgemeinen in guter Verfassung. „Bei der Ansprache dieser Zielgruppe sind wir sehr erfolgreich“, sagt Hans Stummer. Als Gesundheitsdienstleister sieht er einen weiteren Auftrag in einer anderen Zielgruppe: „Wir müssten eigentlich die kranken oder von Krankheit bedrohten Menschen ansprechen, also genau die ‚Anderen‘. Leider haben wir es bis heute nicht geschafft, diese Menschen für das Gesundheitstraining zu gewinnen, obwohl sie am meisten davon profitieren würden. Man findet sie immer noch in keiner vergleichbaren Anlage. Hier ist im Sinne der Gesunderhaltung der Bevölkerung noch einiges zu tun, um eine Bewusstseinsveränderung auf breiter Basis zu bewirken.“
Auf den persönlichen Kontakt kommt es an Das TZ Eggenfelden ist durch sein fast 30-jähriges Bestehen und seine Größe in der Umgebung bekannt. Mit
Moderne und ganzheitliche Physiotherapie in stilvoll eingerichteten Behandlungsräumen
den Kunden und Patienten kommunizieren die Teams über Messenger oder E-Mail. Es hat sich gezeigt, dass die Kernzielgruppe des TZmit 40 plus weniger Social-Media-affin ist als die Jüngeren. „Wir sehen das an der organischen Reichweite, die sich im Vergleich zu unserem anderen Studio mit jüngerer Zielgruppe doch sehr unterscheidet“, erklärt Hans Stummer. Digitale Medien werden nur dort eingesetzt, wo sie Nutzen bringen. „Wir versuchen, jede digitale Kontaktaufnahme vonseiten des Kunden in ein persönliches oder telefonisches Gespräch umzuwandeln. Das ist und bleibt für beide Seiten immer die beste Kommunikationsform“, so der Co-Inhaber des TZ. „Aktuell überarbeiten wir unsere Homepage. Sie hat trotz ihres Alters erstaunlich hohe Zugriffszahlen. In der neuen Webpräsenz werden wir auch im Bereich Therapie unsere Inhalte ständig aktualisieren.“
Digitaler Support für Therapie und Training Der Trainingsbereich wird langsam papierlos. Inhaber Hans Stummer beschreibt die Weiterentwicklung: „Wir bieten Online-Mitgliedschaften, können über Tablets und eine Mitglieder-App digital Trainingspläne in Echtzeit erstellen und übermitteln.“ „In der Physiotherapie führen wir gerade einen digitalen Dokumentationsassistenten mit Spracherkennung ein, sodass die Therapeuten eigentlich nur noch diktieren müssen. Hier sind natürlich manche sehr aufgeschlossen, andere Kollegen haben Berührungsängste mit digitalen Medien.“ Die Abrechnung der Rezepte übernimmt ein externer Dienstleister. Der Check-in läuft noch über Magnetkarten.
BGM wird zu den Kunden „gebracht“ Ein Angebotsschwerpunkt des TZ Eggenfelden ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Auch hier ist das Angebot innovativ und trifft genau die Bedürfnisse der Kunden. „Wir haben stationäre und mobile Lösungen. Für erstere richten wir Gesundheitsräume in Unternehmen ein und betreuen diese. Für die mobile Variante kommen wir mit einem ausgebauten Sprinter zu den Unternehmen und veranstalten Gesundheitstage“, erklärt Hans Stummer. „Wir könnten diese Sparte auch unabhängig betreiben.“ Zwei 02/2020 | medical fitness and healthcare
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Die „test- und trainingsmobile“ bringen BGM zu den Unternehmen in der Region
Sprinter sind zu „test- und trainingsmobilen“ ausgebaut worden. An Bord befinden sich jeweils ein BackCheck® und ein cardioscan checkpoint, die bei Terminen in Unternehmen von je einem Mitarbeiter des TZ betreut werden. Bei diesen Terminen vor Ort können in 30 Minuten – 15 Minuten pro Analysestation – zwei Kunden diagnostiziert werden. Darüber hinaus baut das TZ gerade den Bereich Firmenfitness aus. Anboten werden Kompaktangebote für Firmen. Geplant ist, dass diese ihre gesamte Belegschaft zu einem Festpreis ins Training schicken dürfen.
Dort ermittelt das TZ-Team die relevanten Daten der Kunden und ermöglicht so zielgerichtetes Training
Nachhaltige Lösung für Patienten und Kunden Hinter dem Erfolg des TZ Therapie und Trainingszentrums steht vor allem der Erfolg von Patienten und Kunden. Inhaber Hans Stummer: „Mein Interesse galt immer den gesundheitlichen Aspekten des Trainings. Als Physiotherapeut versuche ich, unseren Patienten die bestmögliche Physiotherapie zukommen zu lassen. Als Fitnessanbieter motivieren mich natürlich am meisten die Erfolge unserer Mitglieder, egal, ob sie Gewicht abnehmen konnten oder ihre körperliche sowie mentale Gesundheit und natürlich auch ihre Fitness steigern konnten.“
Die Eckdaten des TZ Therapie und Trainingszentrum Eggenfelden Fläche und Ausstattung Fläche gesamt: 1.000 m2 Kraft und Ausdauer: 250 m2 milon Kraft-Ausdauer-Zirkel; itensic b-, s-, f-effect; Cybex Dual-Serie, Cybex Bravo Der Unternehmer hinter dem TZ Therapie und Trainingszentrum Eggenfelden Hans Stummer, Jahrgang 1971, entdeckte sein Interesse an der Physiotherapie durch einen studentischen Nebenjob in der Betreuung körperbehinderter junger Erwachsener. Dem physiotherapeutischen Staatsexamen 1997 folgten mehrere Abschlüsse in sportphysio- und manualtherapeutischen Konzepten. 2010 wechselte Hans Stummer aus dem Angestelltenverhältnis in die Inhaberschaft.
MATRIX (Crosstrainer, Sitz- und Liegeergometer, Armergometer) Functional: 50 m2 Freihantel, Kettlebells, Sling Trainer, Wonderwall, Minibands, Sprungboxen Testraum:
5 m2 Tonus, cardioscan
Physiotherapie: 300 m2 11 Behandlungsräume, Wartebereich, Rezeption, Sozialraum Wellness: 200 m2 2 Saunen, Ruheraum, Bewegungsbecken, Umkleiden, Duschen Mitarbeiter Physiotherapie: 17 Physiotherapeuten, überwiegend in Vollzeit
Gerhard Vilsmaier, Jahrgang 1968, ist seit 1989 Physiotherapeut. Nach mehreren Stationen in neurologischen Rehakliniken ist er mit dem TZ Eggenfelden seit 1994 selbstständig.
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Training: 1 Fitnessökonomin B. A. (DHfPG), 2 Studentinnen Fitnesstrainer B. A. (DHfPG), 1 Auszubildende Sport- und Fitnesskauffr., 1 Sport- und Fitnesskaufm. geringf. besch., 5 Rezeptionsmitarbeiter/-innen in Voll- und Teilzeit www.tz-eggenfelden.de
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Fachmesse digital | Anzeige
Fotos: FIBO
Premiere der digitalen FIBO bringt Fitnessbranche zusammen
„Eine digitale FIBO? Ja, das geht!“ Herausforderung gemeistert: Die Premiere der digitalen FIBO, die in diesem Jahr als Online-Markt und Wissenshub an den Start ging, zählte fast 30.000 Besucher. Vom 30. September bis zum 3. Oktober präsentierte die FIBO zusammen mit ihren Ausstellern und Partnern ein spannendes, informatives und hochkarätiges Programm rund um die Fitnessbranche, live und on-demand.
D
ie Formate der digitalen FIBO 2020 boten hochkarätigen Content von Spitzenvertretern der Branche, Live-TV, Networking, Trends, Workouts und Innovationen. Dabei hat die FIBO gezeigt, dass auch virtuelle Messestände, Online-Meetings und Video-Chats neue Vertriebs-
chancen schaffen und die Möglichkeit bieten, Leads zu generieren. Mit der anschließenden FIBO Shopping Week, die vom 4. bis 11. Oktober stattfand, realisierte die FIBO insgesamt vier digitale Events, maßgeschneidert für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppe.
Innovationen, Trends und Best Practice
Silke Frank, Event Director der FIBO, eröffnete die FIBO@business live aus dem FIBO-TV-Studio
Hans-Joachim Erbel, CEO Reed Exhibitions Deutschland GmbH
„Eine digitale FIBO? Ja, das geht!“ so Hans-Joachim Erbel, CEO des FIBO-Veranstalters Reed Exhibitions Deutschland. „Das haben wir auf der FIBO@business-Plattform gesehen, im FIBOTV-Studio und in den sozialen Medien hautnah miterlebt.“ Über 4.500 Teilnehmer, darunter ein Viertel aus dem Ausland, nutzten das Angebot der FIBO@business und informierten sich über Innovationen, Trends und Branchen-Best-Practices. Bei der FIBO@home, die sich an Privatbesucher richtete, verfolgten 25.000 Zuschauer das Live-Programm. „Das ist eine gelungene Premiere der digitalen FIBO“, so Erbel weiter. 02/2020 | medical fitness and healthcare
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„Es war eine ganz besondere Atmosphäre mit großer Wiedersehensfreude bei den Beteiligten, tollen Zuschauerzahlen und super Feedback auf allen Kanälen“, so Silke Frank, Event Director der FIBO. „Trotz der außergewöhnlichen Situation haben wir es gemeinsam mit unseren Partnern geschafft, eine tolle Veranstaltung auf die Beine zu stellen. Wir sind stolz auf das, was wir in kurzer Zeit erschaffen haben und sehen hier ein großes Potenzial für die Zukunft.“
Live aus dem FIBO-TV-Studio Allein die Live-Vorträge der FIBO@business wurden insgesamt weit über 1.000 Stunden lang angesehen. Ein besonderes Highlight der FIBO@business waren dabei die Live-Talks aus dem FIBO-TV-Studio. Hier trafen sich zahlreiche bekannte Köpfe der Branche, um sich über aktuelle Fragestellungen auszutauschen. Auch das European Health and Fitness Forum (EHHF), veranstaltet vom europäischen Verband EuropeActive, sendete in diesem Jahr aus dem Fernsehstudio und vereinte CEOs von weltmarktführenden Herstellern von Trainingsgeräten und international agierende Studiobetreiber.
Themen, die die Branche bewegen Die FIBO@business hat die Themen in den Fokus gerückt, die die Fitnessbranche in diesem Jahr bewegen. Die besonders gefragten Inhalte und Innovationen reichten von Marktanalysen, gesundheitsorientierten Themen, Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM), Kundenbindung und Trainingsmethoden bis hin zu Digitalisierungsthemen von Connected- bis Gamified Fitness. Besonders erfolgreich waren die Sessions „Digitale Fitnessangebote können ergänzen, aber nicht ersetzen“, „Aktuelle Rechtsprechung im Fitnessbereich“ und „Digitale Schulungen in Gesundheitseinrichtungen“.
Digitale Kontaktpflege Ergänzt wurde das Angebot der FIBO@business vom matchmaking-Programm, das Aussteller und Besucher in VideoMeetings zusammenbrachte. „Die FIBO@business hat gezeigt, wie wichtig gerade jetzt neue Leads, der direkte Austausch und die Kontaktpflege für die Fitnessbranche sind. Dennoch bleiben persönliche Kontakte und haptische Produkterlebnisse unverzichtbar für den Aufbau langfristiger, vertrauensvoller Geschäftsbeziehungen. Wir setzen darum alles daran, im kommenden Jahr mit der Durchführung der FIBO der Fitnessbranche wieder ihren ‚Marktplatz‘ in Köln zu schaffen“, so Hans-Joachim Erbel.
(v. l. n. r.) Andreas Mayer (Managing Director TECHNOGYM GERMANY GmbH), Martin Seibold (CEO LifeFit Group GmbH), Herman Rutgers (FIBO Gobal Ambassador), Karsten Hollasch (Leiter Consumer Business Deloitte Deutschland GmbH)
„Für mich war es die erste Live-Aufnahme. Ich glaube bzw. hoffe, dass es den Zuschauern sehr gut gefallen hat. Dieses Format könnte man vielleicht auch in der Zukunft weiterführen, also auch, wenn wir uns wiedersehen können, um interessante Themen weiter zu vermarkten.“ Andreas Mayer, Managing Director TECHNOGYM GERMANY
„Es war eine Premiere für mich und es war großartig, erst der EHFF und dann FIBO TV. Es ist sehr wichtig, um neue Perspektiven und etwas Optimismus in die Branche zu bringen. Es hilft uns, über die nächsten Schritte nachzudenken.” Herman Rutgers, FIBO Ambassador, EuropeActive Board Member
„Ich habe einige bekannte Gesichter gesehen und eine sehr gute Diskussion gehabt. Der Austausch und das Information-Sharing sind sehr wertvoll und helfen im Moment allen.“ Christophe Collinet, Chief Commercial Officer LifeFit Group
FIBO 2021 Die kommende FIBO findet vom 8. bis 11. April 2021 auf dem Messegelände Köln statt.
Voller Erfolg der FIBO@home Für alle, die Fitness ohne Business betreiben, war die FIBO@home am 3. Oktober die erste Anlaufstelle. In einem einmaligen Projekt fand die FIBO für Privatbesucher auf Instagram statt. Aus einem Kölner Loft heraus sendete die FIBO in Zusammenarbeit mit gefragten Influencern, Bodybuildern und Experten ein abwechslungsreiches Programm. Rund 25.000 Zuschauer verfolgten live die Workouts, Talkrunden, Interviews und Cooking Sessions und interagierten mit ihren Stars. Die Themen Fitness, Bodybuilding, Healthy Nutrition, Fashion, Beauty und Lifestyle standen im Mittelpunkt der FIBO@home. Bis zum 11. Oktober fand die FIBO Shopping Week mit zahlreichen Angeboten rund um Fashion und Nutrition auf Instagram und Facebook statt.
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www.fibo.com
Branche
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Veranstaltung | Anzeige
Fotos: DHfPG/BSA
„Aufstiegskongress ONLINE ONLY“
Jetzt digital teilnehmen! Ab sofort sind alle Vorträge des diesjährigen „Aufstiegskongress ONLINE ONLY“ digital und kostenfrei verfügbar. Die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG), die BSA-Akademie und die BSA-Zert als Veranstalter des Kongresses präsentieren auch in diesem Jahr ein abwechslungsreiches Programm mit vielen Top-Referenten. Teilnehmende können sich in Foren zu unterschiedlichsten Themen der Fitness- und Gesundheitsbranche über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse, auch im Hinblick auf die anhaltende Corona-Krise, informieren.
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ufgrund der derzeitigen Situation findet der Aufstiegskongress, DER Fachkongress für aktive Gesundheitsgestalter, erstmals als reine Online-Veranstaltung unter dem Namen „Aufstiegskongress ONLINE ONLY“ statt. Interessierte können sich auf der Webseite www.aufstiegskongress.de registrieren und noch bis zum 31. Dezember 2020 sämtliche Inhalte kostenfrei abrufen.
Vielfältiges Programm zu hochaktuellen Themen Auch in diesem Jahr widmen sich die Referenten z. B. im Forum „Corona“, Forum Management oder Forum Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) verschiedensten Themengebieten der Branche. In einigen Vorträgen werden
die Corona-Pandemie und deren bisherigen Auswirkungen auf die Fitness- und Gesundheitsbranche näher beleuchtet. Außerdem präsentiert Dr. Sarah Kobel die Ergebnisse ihrer Studie zum Trainingsverhalten von Mitgliedern vor, während und nach der coronabedingten Schließung der Fitnessstudios. Im Diskussionsforum „Lessons learned aus der CoronaKrise“ behandelt Moderator Roman Spitko (DHfPG) mit Henrik Gockel (PRIME TIME fitness), Stefan Lang (STEP SPORTS & SPA) sowie Monica Lanzendörfer (Fit in Haan) die Frage, was man aus der „Corona-Zeit“ lernen kann. Auch der bisherige wissenschaftliche Vorkongress „Up-to-date“ ist unter dem Namen „Forum Wissenschaft“ digital verfügbar. Professoren und Forscher der DHfPG sowie anderer Hoch02/2020 | medical fitness and healthcare
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schulen präsentieren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Rahmen von fünf Kurzvorträgen aus den Themengebieten Prävention, Fitness, Sport und Gesundheit. Die Videos zu allen Vorträgen können nach erfolgreicher Registrierung bis zum 31. Dezember unbegrenzt abgerufen und angeschaut werden. Dadurch stehen die Inhalte zum
Beispiel auch für interne Schulungen zur Verfügung. Informieren Sie sich und Ihr Team über die neuesten Trends, Entwicklungen, aktuellste Forschungsergebnisse und Konzepte aus der Praxis für die Praxis. Hier finden Sie einen Auszug aus dem Programm des diesjährigen „Aufstiegskongress ONLINE ONLY“:
Forum Wissenschaft Prof. Dr. Christoph Eifler Effekte eines Krafttrainings nach dem Kieser Training-Konzept bei Rückenschmerzen
Diskussionsforum Lessons learned aus der Corona-Krise Roman Spitko (Moderator)
Carlo Dindorf Data Mining und Maschinelles Lernen in der Bewegungs- und Trainingswissenschaft
Henrik Gockel (PRIME TIME fitness)
Forum Management Niko Russ Wie Kunden zu Fans werden
Monica Lanzendörfer (Fit in Haan)
Dean Gröning Warum eine Finanzplanung für jeden (Fitness-)Unternehmer zu den Basisübungen gehört
Stefan Lang (STEP SPORTS & SPA)
Forum BGM Christoph Mundt Sinnstiftende Arbeit macht gesund und glücklich – Eine neue Perspektive im BGM
Forum „Corona“ Frederik Neust Influencer-Marketing in Krisenzeiten
Sarah Staut Next Level BGM dank Corona?!
Priv.-Doz. Dr. Andreas Schlattmann Nicht nur Corona ist gefährlich – Wie der Lockdown unsere Gesundheit belastet
Das vollständige Programm finden Sie unter aufstiegskongress.de/programm. Nutzen Sie das Online-Angebot und besuchen Sie die Plattform des „Aufstiegskongress ONLINE ONLY“!
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Branche
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Veranstaltungen
Foto: Messe Düsseldorf / ctillmann
16. – 19. November:
MEDICA 2020 als „virtual.MEDICA” Die MEDICA 2020 wird als die weltweit führende Informations- und Kommunikationsplattform für die Medizintechnikbranche vom 16. bis 19. November komplett im virtuellen Format stattfinden. Im Rahmen der „virtual.MEDICA” erwartet die Entscheider aus allen Bereichen der Gesundheitswirtschaft dann auf www.virtual.MEDICA.de ein umfangreiches An-
gebot, bestehend aus den drei zentralen Bereichen: „Conference Area” (Konferenz- und Forenprogramm), „Exhibition Space” (Aussteller und Produktneuheiten) sowie „Networking Plaza” (Netzwerken/Matchmaking). Die Folgeveranstaltung MEDICA 2021 wird im nächsten Jahr als hybrides Konzept, bestehend aus der Kombination von Live-Plattformen für Fachbesucher auf dem Düsseldorfer Messegelände und digitalen Angeboten, durchgeführt. https://virtual.MEDICA.de
Fotos: Messe Stuttgart
9. Ausgabe der TheraPro Fachmesse + Kongress in Stuttgart:
TheraPro findet im Februar 2021 statt Vom 5. bis 7. Februar 2021 bietet die TheraPro neben einer umfassenden Produkt- und Dienstleistungspalette zudem Kongresse sowie zahlreiche kostenlose Vorträge, Seminare und Workshops. Durch den erfolgreichen Dreiklang aus Produktschau,
Kongress und Rahmenprogramm hat sich die TheraPro zur begehrten Fachmesse für Therapie, Rehabilitation und Prävention im süddeutschen Raum entwickelt.
Hygiene- und Sicherheitskonzept Bei der Durchführung der TheraPro legen die Veranstalter Wert auf ein den besonderen Gegebenheiten angepasstes Veranstaltungskonzept. „Die gegenwärtige Corona-Situation 02/2020 | medical fitness and healthcare
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erfordert besondere Maßnahmen, denen wir mit allergrößter Sorgfalt nachkommen. Die TheraPro hat das gesamte ICS Internationale Congresscenter Stuttgart zur Verfügung. Das bedeutet mehr Platz, eine bessere Besucherverteilung und eine flexible, den Erfordernissen angepasste Raumgestaltung. Zudem überarbeitet die Messe Stuttgart mit den zuständigen Behörden fortlaufend ihr Hygiene- und Sicherheitskonzept, das sich stets den aktuellen Gegebenheiten anpasst“, so Andreas Wiesinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart.
Bedarf nach Austausch und Information „Durch zahlreiche coronabedingte Veranstaltungsverschiebungen war die TheraPro zwischenzeitlich in den Januar 2021 verschoben worden. Wir freuen uns jetzt aber über
die Bestätigung, dass die TheraPro doch vom 5. bis 7. Februar stattfinden kann. Die Branche freut sich und nach monatelanger Krise sehen wir hohen Bedarf für Austausch“, so Rosi Haarer-Becker, die seitens des Georg Thieme Verlags das Programm des Physiokongresses gestaltet.
Das gesamte Spektrum für therapeutische Berufsgruppen Das Spektrum reicht von Therapie- und Fitnessgeräten bis hin zu kompletten Praxiseinrichtungen. Themen wie „Organisation und Verwaltung“, „Beratung und Weiterbildung“ werden vom vielfältigen Messeangebot gleicherweise abgedeckt. Das bewährte interdisziplinäre „Messeduo“, bestehend aus der Verknüpfung der TheraPro mit der MEDIZIN, findet erst im Jahr 2022 wieder statt. www.therapro-messe.de
Fotos: Leipziger Messe GmbH / Tom Schulze
11. bis 13. März 2021:
therapie LEIPZIG Die therapie LEIPZIG bietet als größte Fachmesse mit Kongress für Therapie, Medizinische Rehabilitation und Prävention in Deutschland einen kompletten Marktüberblick. 2019 zeigten 371 Aussteller den 16.800 Messebesuchern ihre Innovationen und aktuelle Branchentrends auf der Leipziger Messe. Den Kongress mit mehr als 200 Symposien, Seminaren und Workshops nutzten rund 3.000 Physio- und Ergotherapeuten, Masseure, Ärzte, Sportwissenschaftler und Sporttherapeuten sowie Führungskräfte von ambulanten Rehazentren, Akut- und Reha-Kliniken zur Fort- und Weiterbildung.
Die nächste therapie LEIPZIG findet vom 11. bis 13. März 2021 auf dem Leipziger Messegelände statt.
Leipzig, Düsseldorf, Hamburg Mit der therapie DÜSSELDORF und der therapie HAMBURG bringt die Leipziger Messe das Veranstaltungsangebot noch näher an die therapeutischen Berufsgruppen im Westen und im Norden Deutschlands. Die therapie DÜSSELDORF 2021 ist als physisches Event mit digitalen Angeboten geplant und findet parallel zur internationalen Fachmesse REHACARE am 8. und 9. Oktober 2021 statt. Die therapie HAMBURG wird in diesem Jahr coronabedingt nicht stattfinden und sticht erst 2021 wieder „in See“: Neuer Termin für die zweite Auflage ist der 22. und 23. Oktober 2021. www.therapie-leipzig.de/wir-sind-therapie/
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FERDINAND, MARC UND JOHANNES LINZENICH Inhaber der Linzenich Fitnessgruppe OHG
Branche
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Strahlenschutz | Anzeige
Fachkunde-Nachweispflicht gilt für alle EMS-Anbieter
Zeit zu handeln – jetzt! Foto: DHfPG/BSA
Die Strahlenschutzverordnung greift durch: Aufgrund der strengeren EMS-Bestimmungen ist es künftig verboten, dass Personen EMS-Training einsetzen, die nicht die geforderte „Fachkunde EMF“ (EMF = Elektromagnetische Felder) nachweisen können! Für EMS-Anbieter kann dies existenzbedrohend werden. Deshalb geht es jetzt darum, kein Risiko einzugehen und die eigenen Mitarbeiter frühestmöglich nach den gesetzlichen Vorgaben zu qualifizieren.
D
as Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte im März dieses Jahres die neuen Anforderungen u. a. an den Erwerb der „Fachkunde EMF“. Nach Artikel 4 § 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) müssen die Betreiber einer Anlage bis spätestens Ende nächsten Jahres nachweisen, dass alle Mitarbeiter, die EMSTraining am Kunden anwenden, ausnahmslos die gesetzlich geforderte Fachkunde besitzen.
Neuer Fachkundenachweis soll Sicherheit erhöhen Wichtigstes Ziel der neu geregelten Fachkunde ist es, sich im Umgang mit nichtionisierender Strahlung am Menschen abzusichern und die Sicherheit zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere die fachgerechte Bedienung der verwendeten Anlagen (Geräte, Einrichtungen oder Quellen) und die Vermeidung der mit den Anwendungen verbundenen Risiken. Die Fachkunde kann durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben und durch den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung belegt werden (lt. Anlage 3 der NiSV).
Fortbildung mindestens alle fünf Jahre vorgeschrieben Damit die Fachkunde stets dem aktuellsten Stand entspricht, ist nach § 4 Absatz 3 NiSV mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung notwendig. Hierin werden unter anderem die für den Anwendungsbereich geltenden Strahlenschutzaspekte, neue technische Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse thematisiert.
Steigende Anforderungen an Bildungsanbieter Mit Inkrafttreten von Artikel 4 der NiSV erhöhen sich auch die Bedingungen für das Lehrpersonal in den Schulungsbetrieben. Neben der fachlichen und didaktischen Qualifikation zur Vermittlung der spezifischen Lerninhalte müssen die Lehrkräfte für den Bereich EMS-Training künftig über eine mindestens einjährige praktische Anwendungserfahrung verfügen, um Übungen an EMS-Anlagen anleiten zu dürfen. Eine weitere neue Voraussetzung betrifft die Anwesenheit von fachärztlichem Personal: Laut Strahlenschutzverordnung dürfen praktische Übungen bei Schulungen zum EMS-Training künftig nur noch unter fachärztlicher Aufsicht erfolgen, was langfristig zu einer weiteren Professionalisierung des Ausbildungssystems beitragen soll.
Jetzt Verantwortung übernehmen und Zukunft des Betriebes schützen! Um den Kunden auch in Zukunft ein sicheres Training zu garantieren, ist es für Betreiber zwingend geboten, so früh wie möglich dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter nachweislich entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen qualifiziert sind. Mit dem zweitägigen Lehrgang „EMS-Trainer/in“ der BSA-Akademie zum Erwerb der Fachkundekompetenz sind Sie auf der sicheren Seite. Der gesetzlich geforderte Nachweis zur „Fachkunde EMF“ kann anschließend über eine Zertifizierungsprüfung bei der BSA-Zert erworben werden. Nur durch entsprechend qualifiziertes Personal mit dem Nachweis der erforderlichen „Fachkunde EMF“ darf EMSTraining angeboten werden. Handeln Sie jetzt! 02/2020 | medical fitness and healthcare
STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG – JETZT FORTBESTAND IHRES BETRIEBES SICHERN
Gesetzlich gefordert: Fachkundekompetenz für alle Mitarbeiter! Qualifikationsmöglichkeit: ■ 2-tägiger Lehrgang EMS-Trainer/in
BSA-Akademie bsa-akademie.de/ems
Prävention, Fitness, Gesundheit
School for Health Management
Branche
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EMS-Training | Anzeige
Foto: reel
Muskelstabilisation durch medizinisches EMS-Training
Der Physiotherapeut als EMS-Kompetenzpartner „Wir Physiotherapeuten sind als Bewegungs- und Rehabilitationsexperten bestens ausgebildet und sollten dies auch entsprechend rüberbringen“, so in etwa lauteten die Worte eines befreundeten Physiotherapeuten, als wir während der akuten Corona-Krise über die Bedeutung von körperlichem Training diskutierten. „Als Therapeuten und anerkannte Gesundheitsdienstleister sollten wir weit mehr als bisher schon die Chance nutzen, unser Angebot im Bereich Muskelkräftigung bekannt zu machen und zu erweitern.“ Sonderstatus EMS-Training „Im Vergleich zu den klassischen Fitnessstudios hatten Anbieter von EMS-Training während des Corona-Lockdowns einen Sonderstatus: Per Gerichtsbeschluss und Sonderge-
nehmigung konnte EMS-Training in vielen Bundesländern weiter durchgeführt bzw. früher wieder gestartet werden. Die Tatsache, dass diese krisensichere Position auch in Zukunft erhalten bleibt, macht EMS-Training zu einer absolut 02/2020 | medical fitness and healthcare
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sicheren Investition.“ (fitness MANAGEMENT international 5/2020)
EMS mit langer Tradition im Reha-Bereich „Ihren Ursprung hat die Trainingsmethode in der medizinischen Rehabilitation. Dort wird elektrische Muskelstimulation seit Jahrzehnten therapeutisch eingesetzt, etwa um nach Verletzungen oder Operationen Muskelschwund zu kompensieren oder – mit niedrigerer Stromfrequenz – Schmerz zu lindern,“ schreibt die Stiftung Warentest in ihrer jüngsten Oktober-Ausgabe.
Rückenschmerz – Wissenschaft gibt Sicherheit „In unserer eigenen Untersuchung konnten wir zeigen, dass durch eine medizinische EMS-Behandlung Rückenschmerzen erfolgreich bekämpft werden konnten,“ resümiert PD Dr. Bernd Wegener, Oberarzt an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, seine jüngste Studie. „Wir haben 85 Rückenschmerz-Patienten mit EMS-Behandlungen einer weit verbreiteten multimodalen Therapie (gilt als Goldstandard) gegenübergestellt, wobei wir die Studie auf den Aspekt Schmerz und Lebensqualität fokussiert haben. Unsere Kernaussage lautet: Wir haben bei den betreuten Patienten eine signifikante Schmerzlinderung und damit einhergehend eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität bewirken können.“
Physiotherapeuten – bestens qualifiziert für funktionelles EMS-Training Um ein dem Rückenschmerz und anderen Krankheitsbildern angemessenes und funktionelles EMS-Training durchführen zu können, bedarf es medizinischer und elektrotherapeutischer Kenntnisse. Physiotherapeuten sind mit orthopädischen und traumatologischen Indikationen bestens vertraut. Sie können sehr gut einschätzen, welche Bewegung
und welche Belastung einem kranken und/oder verletzten Menschen zugemutet werden kann, ohne ihn zu schädigen. Sie verfügen somit dank ihrer Fachkompetenzen über beste Voraussetzungen, um ein wirksames medizinisches Ganzkörper-EMS-Training in ihren Praxen durchführen zu können.
Mit richtiger Positionierung zu neuen Zielgruppen Mehr und mehr Physiotherapeuten nutzen bereits die zahlreichen Vorteile des medizinischen EMS-Trainings und positionieren sich mit funktionellem Muskeltraining auf kleiner Fläche als fortschrittliche Gesundheitsdienstleister. So auch der Physiotherapeut Ole Nauert aus Düsseldorf, der zum überzeugten EMS-Anbieter wurde. „Insbesondere Schmerzpatienten mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit (z. B. Bandscheibenvorfall, Knie-TEP, Beckenbodeninsuffizienz) profitieren vom Training mit miha bodytec. Hier spreche ich aus eigener Erfahrung. Nach einem BSV L4/L5 war ich bewegungsunfähig. Mit der Unterstützung der EMS-Therapie konnte ich ohne größere Belastung meine Rumpfmuskulatur stärken und kam dadurch um eine OP herum“, fasst er seine positiven Erfahrungen zusammen.
EMS-Training in der Therapie – quo vadis? Für alle Beteiligten muss es das Ziel sein, die positiven Erfahrungen aus der Orthopädie auch auf andere Indikationen zu übertragen und mit Studien wissenschaftlich zu evaluieren. Ob in der Onkologie, Neurologie, Kardiologie oder Psychiatrie – nur die wissenschaftliche Evidenz schafft Sicherheit und steigert langfristig die Akzeptanz des medizinischen EMS-Trainings im Gesundheitsmarkt. Darüber hinaus müssen die gewonnenen Erkenntnisse Eingang in die medizinische und therapeutische Ausbildung finden, um das Potenzial der Behandlung hinsichtlich Prävention und Therapie nutzen zu können.
Fotos: miha bodytec GmbH
Burkhard M. Peters Diplom Sportwissenschaftler mit Schwerpunkt Sportmedizin und Trainingslehre Leitung miha bodytec healthcare E-Mail: bp@miha-bodytec.de
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Branche
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Marketing | Anzeige
Physiotherapeuten und die Selbstzahlerleistungen
Traum oder doch Wirklichkeit?
Foto: Photographee.eu – stock.adobe.com
E
s klingt erst einmal wie ein Traum: Die systematische Vermittlung von zusätzlicher Behandlungszeit als Selbstzahlerleistung durch Ihre Therapeuten und der anschließende Transfer von Patienten in Ihren Trainingsbereich und somit in eine selbstzahlende Mitgliedschaft wäre zu schön! So könnten die Rahmenbedingungen der Therapeuten verbessert (z. B. durch eine 40-Minuten-Taktung oder leistungsgemäße Bezahlung), könnte die Gesundheit der Patienten (nachhaltig) gefördert und auch die finanzielle Situation der gesamten Praxis gesteigert werden. Doch leider schafft das noch kaum eine Therapie und der Traum von dieser Winwin-win-Situation bleibt ein Traum … Doch muss das sein? Auf keinen Fall! Es gilt, erst einmal zu analysieren, wo es genau bei dieser Wunschvorstellung in vielen Therapiepraxen „hakt“. Und das ist schnell auf den Punkt gebracht: Ein Physiotherapeut lernt in seiner Ausbildung nicht, seine Leistung klar und strukturiert zu empfehlen, sprich, zu verkaufen. Er ist somit darin ungeübt und fühlt sich unsicher. Das bringt wiederum ein Gefühl von Angst mit sich, davor, nicht richtig verstanden zu werden und somit auch vor einer Verneinung seitens des Patienten. Was also fehlt, ist das Wie und somit die kommunikative Fähigkeit bei der Empfehlung. Doch genauso wie Sie und ich Fahrradfahren gelernt haben, kann jeder Mensch auch diese kommunikative Fähigkeit des Empfehlens erlernen. Also verzweifeln Sie nicht! Denn für Ihren Traum einer besseren (Arbeits-)Welt gibt es Lösungen und ein aus der Praxis erprobtes System. Dieses beinhaltet eine speziell entwickelte Empfehlungspsychologie für Physiotherapeuten, die die Kommunikation mit dem Patienten leicht, zielführend und erfolgreich macht. Durch ein Schulungskonzept und digitale Hilfsmittel wird diese Fähigkeit leicht erlernt
Foto: Volker Beushausen
Thomas Kämmerling Physiotherapeut, Sachverständiger für Gesundheitsanbieter des DSSV, Physio-Spezialist der Experten Allianz für Gesundheit e.V., Internationaler Referent zum Thema Leistungskommunikation, Geschäftsführer KWS GmbH E-Mail: kontakt@kws-schwerte.de
und außerdem mit einem einheitlichen Arbeitsprozess versehen. Dieser Prozess ist ehrlich und transparent, ganz auf den Nutzen des Patienten ausgerichtet und sorgt gleichzeitig für eine Erhöhung der Rentabilität Ihrer Therapie. Erfolg spricht für sich. Mit einem so gestalteten Empfehlungssystem für Physiotherapeuten werden aus einem „Sechser-Rezept“ durchschnittlich 60 Prozent selbstzahlende Behandlungszeit generiert und bis zu 35 Prozent selbstzahlende Patienten für den Bewegungsbereich gewonnen. Wir sprechen hier von Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von 24 Monaten und einem Beitrag von 70 bis 80 EUR pro Monat. Auch Ihre Therapeuten sind dazu in der Lage, wenn Sie bereit sind, in Ihre Mitarbeiter zu investieren und erneut an sie zu glauben. Wenn Sie etwas verändern wollen, dann müssen Sie umdenken, nur dann ergeben sich Chancen. Mein Rat: Haben Sie Mut zur Veränderung.
Checkliste für die erfolgreiche Vermittlung von Selbstzahlerleistungen: - Empfehlungsaussprache bereits nach der ersten Behandlung. Nach abgeschlossener Behandlung ist der Leidensdruck (kurzfristig) verschwunden und die Notwendigkeit für Selbstzahlung (Behandlung, Training etc.) fehlt. Die Empfehlung muss im Erstgespräch erfolgen. - Schriftlich fixierter Ablauf bei Ersttermin mit Neupatienten. Ohne feste Strukturen überlassen Sie den Erfolg dem Zufall. - Digitalisiertes Selbsterkenntnisgespräch des Patienten. Der Bedarf und Nutzen für „mehr Leistung“ wird erkannt, gefestigt und automatisch festgehalten. Es darf sich dabei nicht um eine plumpe Anamnese handeln. - Einheitliche Leistungskommunikation der Therapeuten. Hier gibt es viele spezielle Schlüsselsätze. Lassen Sie sich von Spezialisten helfen und greifen Sie auch hier auf Digitalisierung zurück, um es den Therapeuten einfacher zu machen. - Regelmäßige Schulung des Systems mit den Therapeuten. Wie bei jedem Profisportler gilt: Nur regelmäßiges Training mit dem Spezialisten/Coach verhilft Ihnen zu Höchstleistungen. 02/2020 | medical fitness and healthcare
HARDWARE
SOFTWARE
SERVICES
CONCEPTS
MILON Q EINFACH, SICHER, EFFEKTIV Die Kraft- und Ausdauergeräte der milon Q Serie bieten optimale Lösungen für therapeutische und medizinische Einrichtungen mit allen Vorteilen von elektronisch gesteuerten Trainingsgeräten. Alle Produkte der MED-Serie entsprechen den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes MPG.
edical
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin unter milon.com/kontakt
Der Einsatz der milon Q Geräte in Rehakliniken, Physiotherapien und modernen Fitnessund Gesundheitseinrichtungen erleichtert dem Patienten die einfache Weiterführung des Trainings aus der Rehabilitation heraus in eine ihm bereits bekannte Systematik des gesundheitsorientierten Trainings. Diese Symbiose aus dem ersten und zweiten Gesundheitsmarkt schafft ein nachhaltiges und effektives Trainingsangebot für jeden Menschen.
Branche
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Recht
Geringfügige Beschäftigung – mit den Änderungen seit 2019
Minijob, Midijob und kurzfristige Beschäftigung
Foto: Fokussiert – stock.adobe.com
Text: Ernst Stilke
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv: Diese Minijobs bieten gerade für unterschiedlich stark frequentierte Physiotherapiepraxen eine große Flexibilität und sind nach deutschem Recht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht in vollem Umfang versicherungspflichtig.
E
s lohnt sich für Praxisbetreiber, sich mit der Rechtslage rund um Minijobs zu beschäftigen, wenn sie einen Mitarbeiter möglichst kostengünstig und rechtssicher in Teilzeit beschäftigen möchten. In diesem Artikel sollen die folgenden Möglichkeiten erläutert werden: 1. Der Minijob oder 450-Euro-Job mit einem Arbeitsentgelt von monatlich bis 450 EUR 2. Der Midijob – Arbeitsentgelt derzeit zwischen monatlich 450,01 und 1.300 EUR 3. Die sogenannte kurzfristige Beschäftigung für drei Monate oder 70 Arbeitstage All diese Beschäftigungsformen sind verpflichtend bei der Minijob-Zentrale anzumelden (www.minijob-zentrale.de). Für Praxisinhaber sind hier die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsformen hinsichtlich der verminderten Arbeitnehmerbeiträge nach den sozial- und steuerrechtlichen Anforderungen zu beachten. Arbeitsrechtlich haben die Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie ein in Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter. Hierzu gehören nicht nur der Kündigungsschutz und die Entgeltfortzahlung im Fall der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens vier Wochen (§ 3 BurlG).
Minijob Für Beschäftigungsverhältnisse aus der Kategorie „Minijob“ sind von dem Arbeitgeber in der Regel Pauschalbeiträge entsprechend des Arbeitsentgelts (bis 450,00 EUR) in Höhe von 13 Prozent zur Krankenversicherung – soweit ansonsten schon eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt – und 15 Prozent zur Rentenversicherung sowie regelmäßig zwei Prozent pauschale Lohnsteuer zu entrichten, falls nicht die individuellen Besteuerungsmerkmale heranzuziehen sind. Die Kosten für den Inhaber können sich dabei – unter Hinzufügung von anteiligen Umlagen und Beiträgen zur Unfallversicherung – zu einem Arbeitgeberbruttobetrag von circa 590 EUR summieren. Der Arbeitnehmer kann daneben aus seinem Entgelt einen Anteil von derzeit 3,9 Prozent in seine Rentenversicherung einzahlen, um die damit verbundenen Vorteile auf Ansprüche aus der Rentenversicherung zu nutzen. Will der Arbeitnehmer das nicht, muss er schriftlich einen (von der Praxis zur Verfügung gestellten) Befreiungsantrag stellen, der ebenfalls an die Minijob-Zentrale weitergeleitet werden muss. Ein Arbeitnehmer kann mehrere Minijobs zugleich ausüben. Da diese zusammengerechnet werden, dürfen sie in der Summe den Betrag von regelmäßig 450 EUR monatlich 02/2020 | medical fitness and healthcare
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nicht überschreiten. So darf im Jahresmittel der Höchstbetrag von 5.400 EUR nicht überschritten werden. Auf der Website der Minijob-Zentrale sind hierzu weitergehende Informationen und ein Berechnungstool zu finden.
Besonderheiten bei Abrufarbeitsverhältnissen Eine Verschärfung beim Teilzeit- und Befristungsgesetz hat der Gesetzgeber für die Minijobs auf Abruf vorgenommen. Schon vorher sollte im Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung entsprechend des erwarteten Arbeitsanfalls vereinbart werden. Es ist also eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festzulegen und schriftlich zu vereinbaren. Wurde das nicht im Vorhinein schriftlich niedergelegt, unterstellt die Sozialversicherung (Betriebsprüfer!) eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens zehn Stunden. Seit dem 1. Januar 2019 gilt jedoch – ohne schriftliche Vereinbarung – eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart! Eine schriftliche Festlegung der Arbeitszeit ist daher dringend anzuraten. Wird die tägliche Arbeitszeit in einem Abrufarbeitsverhältnis nicht festgelegt, ist der Arbeitnehmer jeweils für mindestens drei zusammenhängende Stunden in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sind noch die Erhöhungsgrenzen in Abweichung von der Vereinbarung oder die Unterschreitungsgrenzen sowie die Benachrichtigung für den Abruf vier Tage zuvor zu beachten. Bei falscher oder unterlassener Eingrenzung ist schnell mit Nachforderungen der Sozialversicherung in fünfstelliger Höhe (!) zu rechnen, z. B. rückwirkend für drei Jahre. Für Nachforderungen wird der sogenannte Phantomlohn für berechnete, aber nicht geleistete Arbeitszeit zugrunde gelegt. Dieser überschreitet oft nicht nur die Geringverdienstgrenze, es entstehen auch Sozialversicherungspflicht und Steuern in erheblicher Höhe (20 Stunden wöchentlich x mindestens 9,35 EUR Mindestlohn x 4,33 als monatliche Berechnungsgröße). Hinzuzufügen ist der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers für diese Zeit.
1,2 Prozent und die Beiträge zur Unfallversicherung sowie die pauschale Lohnsteuer – je nach Fall 25 oder 20 Prozent, hier an das Betriebsstättenfinanzamt und nicht an die Minijob-Zentrale – zu leisten. Dieses Arbeitsmodell war zunächst bis Ende 2018 befristet und ursprünglich für Saisonarbeiter, Schüler, Studenten und kurzfristige Vertretungen gedacht. Diese zeitliche Befristung wurde 2019 aufgehoben. Auch bei der geringfügigen Beschäftigung ist die Entgeltgeringfügigkeitsgrenze von 450 EUR monatlich wieder relevant. Diese Grenze gilt allerdings nur bei berufsmäßiger Beschäftigung, d. h., wenn der Job für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist, ansonsten ist das Entgelt in der Höhe nicht beschränkt. Das Problem ist ausgeschlossen, wenn neben diesem Job eine Hauptbeschäftigung ausgeführt wird, die den Lebensunterhalt sichert. Bei der kurzfristigen Beschäftigung kann das Arbeitsentgelt brutto gleich netto an den Beschäftigten ausgezahlt werden, da bei diesem Arbeitsverhältnis keine Sozialabgaben und kein Lohnsteuerabzug zu berechnen sind und der Arbeitgeber nur mit einem Pauschalbetrag von 25 Prozent belastet wird. Der Arbeitnehmer muss ausdrücklich erklären, dass keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Das ist möglich, wenn Rentenbeitragszahlungen aus einem anderen Arbeitsverhältnis, aus Freiwilligkeit oder eine Befreiung vorliegen.
BDA-Checkliste für DSSV-Mitglieder Für die hier dargestellten Minijobs wurde von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA) eine hilfreiche Checkliste entwickelt, die auch auf der Seite der Minijob-Zentrale oder der Website des DSSV von Mitgliedern heruntergeladen werden kann. Jede Praxis, die einen Minijob vergeben will, sollte mit dieser Checkliste die Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den bestimmten Arbeitnehmer beginnen und das Ergebnis dann von diesem unterzeichnen lassen.
Midijob
Kurzfristige Beschäftigung Bei der kurzfristigen Beschäftigung, die auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist, muss der Arbeitgeber keine pauschalen Sozialabgaben zahlen, da die Pflicht hierzu nur für die Entgeltgeringfügigkeit gilt. Allerdings sind trotzdem die Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschutz) und U3 (Insolvenzgeld) von zusammen regelmäßig 02/2020 | medical fitness and healthcare
Foto: Klaudia Lech
Als Midijobs werden Arbeitsverhältnisse mit einem erzielten Arbeitsentgelt von monatlich 450,01 EUR bis 1.300 EUR bezeichnet. In dem als „Übergangszone“ benannten Entgeltbereich übernimmt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe und der Arbeitnehmer einen verminderten Beitrag entsprechend des gleitenden Entgelts von vier Prozent bei 450,01 EUR bis zum vollen Beitrag ansteigend. Der Arbeitnehmer hat dabei den umfassenden Anspruch auf alle Leistungen der Sozialversicherung. Durch dieses Konstrukt soll der Übergang von einem 450-EuroMinijob zu umfangreicherer Beschäftigung abgefedert werden. In der Rentenversicherung werden Entgeltpunkte nach Maßgabe der Beiträge ermittelt.
Ernst Stilke, DSSV-Jurist Zu allen rechtlichen Fragen rund um den Studioalltag bietet die Rechtsabteilung des DSSV im Rahmen einer bestehenden Mitgliedschaft die Möglichkeit, eine kostenlose rechtliche Erstberatung mit Einschätzung der Rechtslage zu erhalten, beispielsweise nach Erhalt einer Attestkündigung, zur Überprüfung von Vertragsklauseln oder zu arbeitsrechtlichen Themen. www.dssv.de
Branche
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Umsatzsteuerrecht
Fotos: pixelaway, Andrey Popov – stock.adobe.com
Physios & Fitnessstudios – welche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig
Umsatzsteuer: die medizinische Indikation entscheidet Text: Werner Kündgen
Für Umsätze aus Heilbehandlungen und Pflegeleistungen sind bei der Besteuerung Befreiungen vorgesehen. Aufgrund der Dynamik des Fitness- und Gesundheitsmarktes kommen kontinuierlich neue Therapieformen auf den Markt, über deren umsatzsteuerrechtliche Einordnung Unternehmer sich mit ihrem Finanzamt auseinandersetzen müssen. Für welche therapeutischen oder präventiven Leistungen von Gesundheitsdienstleistern aus welchen Gründen der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist oder eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, erläutert Werner Kündgen anhand von Beispielen aus der Praxis.
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ie folgende Erklärung ist ein Auszug aus einem Betriebsprüfungsbericht des Finanzamtes, mit dem die Steuerbehörden die Umsatzsteuerbefreiung für Gesundheitsleistungen ablehnen: „Die Steuerbefreiung nach § 4,14 UStG [Umsatzsteuergesetz] für die Erlöse aus so genannten „Dornmassagen“ und des „BackChecks“ wurde mit der Begründung versagt, dass der Steuerpflichtige gem. § 124,2 SGB V von den zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenkassen weder zugelassen sei noch über den entsprechenden Befähigungsnachweis verfüge oder die von ihm verabreichten Leistungen in dem Leistungskatalog des § 92 SGB V enthalten seien.”
Befreiungsvorschrift des EU-Gemeinschaftsrechts ABER: Diese Auffassung der Steuerbehörden entspricht nicht den Anforderungen des EU-Gemeinschaftsrechts, die die Eu-
ropäische Gemeinschaft zur Umsetzung der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts erheben. Nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388 EWG befreien die Mitgliedstaaten die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin von der Umsatzsteuer, die im Rahmen der Ausübung der ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden. Diese Berufe werden von den betreffenden Mitgliedstaaten definiert. Unter den Begriff der Heilbehandlung fallen alle Leistungen, die der Vorbeugung der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen. An erster Stelle ist entscheidend, dass die jeweilige Tätigkeit Teil eines konkreten, individuellen Leistungskonzeptes ist, mit dem ein therapeutischer Zweck verfolgt wird. Der zweite Teil der Befreiungsvorschrift bestimmt, dass nur Träger eines ärztlichen bzw. arztähnlichen Berufes als 02/2020 | medical fitness and healthcare
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Leistungserbringer fungieren dürfen. Die Definition hierüber obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten – allerdings nur im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens dahingehend, dass die Ziele der 6. EG Richtlinie oder die Grundsätze des Gemeinschaftsrechtes nicht verfehlt werden. Insbesondere darf nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Leistungserbringern verstoßen werden, der im Bereich der Mehrwertsteuer als Maßgabe der steuerlichen Neutralität von zu befreienden Leistungen zum Ausdruck kommt. Das heißt, dass die steuerliche Neutralität es verbietet, gleichartige und damit im Wettbewerb stehende Dienstleistungen – hier: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin – hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln. Wenn also der Träger eines arztähnlichen Berufes, z. B. ein staatlich anerkannter Trainer für Sportrehabilitation gemäß § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG, eine auf die zu behandelnde Person (Patient) abgestimmte und damit individuelle Rückenbehandlung durchführt, die entweder zur Vorbeugung oder zur Behandlung eines Rückenleidens (z. B. Skoliose) dient, dann ist dieses Rückentraining von der Umsatzsteuer zu befreien! Diese Vorschrift greift auch für Personen, die eine „ähnliche heilberufliche Tätigkeit“ im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ausüben.
Regelungen der beruflichen Befähigungen Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) müssen die Heilbehandlungen einen therapeutischen Zweck haben. Daraus folgt aber nicht, dass die therapeutische Zweckbestimmung in einem besonders engen Sinne zu verstehen ist. Insoweit sind auch Leistungen, die zum Zweck der Vorbeugung erbracht werden, von der Umsatzsteuer zu befreien. Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die betreffenden Personen an keiner Krankheit oder Gesundheitsstörung leiden, steht die Einbeziehung solcher vorbeugenden Leistungen in den Begriff „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ dennoch im Einklang mit dem Zweck, die Kosten „ärztlicher Heilbehandlung“ zu senken und damit für den Einzelnen zugänglicher zu machen (BFH v. 10.3. 05, V R 54/04 und 11.11.04, V R 34/02). Diese Rechtsgrundsätze wurden durch höchstrichterliche Rechtsprechung herausgearbeitet, z. B. vom Bundesverwaltungsgericht (BVG v. 29.10.99, II BvR 1264/90, BStBl. II 2000,155 sowie 10.11.99, BvR 1820/92, BStBl. II 2000,158) und vom Bundesfinanzhof (BFH v. 12.8.04, V R 18/02 und 11.11.04, V R 34/02). Demnach ist völlig unerheblich, ob überhaupt berufsrechtliche Regelungen vorhanden sind oder – wenn solche vorhanden sind – ob diese mit den zugrunde liegenden berufsrechtlichen Regelungen eines Katalogberufes des § 4,14 UStG vergleichbar sind (BFH v. 12.8.04, V R 18/02). Wenn an der beruflichen Befähigung des Leistungserbringers, wie im hier zu beurteilenden Fall, keine Zweifel bestehen, kommt es auf die Frage, ob die erbrachten Dienstleistungen in dem Heilmittel-Richtlinien-Katalog des § 92 Abs. 1 SGB V enthalten sind, nicht mehr an (Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rhl.-Pfalz) v. 30.08.2005, 2 K 1393/01). Insbesondere in diesem Urteil, in dem die bis dato entwickelten Rechtsgrundsätze zusammengefasst sind, heißt es im Absatz 6 der Entscheidungsgründe eindeutig: 02/2020 | medical fitness and healthcare
„Unerheblich ist auch, ob die zu Grunde liegenden berufsrechtlichen Regelungen des Katalogberufes mit denen des zu beurteilenden Berufes vergleichbar sind, bzw. ob für den Vergleichsberuf überhaupt berufsrechtliche Regelungen existieren“ (FG Rhl.-Pfalz v. 30.08.2005, 2 K 1393/01).
Leistungen als Heilbehandlungen qualifiziert Das Fehlen einer berufsrechtlichen Regelung ist für sich allein genommen kein Hinderungsgrund für die Befreiung von der Umsatzsteuer. Gemäß § 26 Abs. 2 des SGB IX umfassen die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation vor allem die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und durch Angehörige anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden. Für die Umsatzsteuerbefreiung ist allein entscheidend, ob die jeweilige Tätigkeit Teil eines konkreten, individuellen therapeutischen Leistungskonzeptes ist (NWB Nr. 36 v. 04.09.2006 S 3017). Soweit die erbrachten Leistungen als Heilbehandlungen qualifiziert werden können und sich nicht als Hilfen im Bereich der allgemeinen Lebensführung darstellen, sind sie von der Umsatzsteuer zu befreien. Davon ist immer dann auszugehen, wenn die verabreichten Maßnahmen an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen und eben nicht nur darauf abzielen, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensgestaltung aufzufangen oder abzumildern (BFH v. 01.02.2007 V R 64/05). Insoweit sind lediglich Maßnahmen im Bereich der Primärprävention (am gesunden Menschen) umsatzsteuerpflichtig. Maßnahmen der Sekundär- und Tertiärprävention (bei vorhandenen medizinischen Indikationen) sind als Maßnahmen im Bereich der Humanmedizin zur Vorbeugung und Behandlung von Gesundheitsstörungen anzusehen und somit umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerbefreiung im vorliegenden Fall Kommen wir zurück zu der Erklärung aus dem Betriebsprüfungsbericht des Finanzamtes, mit dem die Steuerbehörden die Umsatzsteuerbefreiung für Dornmassagen und den BackCheck zunächst abgelehnt hatten. Die Dornbehandlung gehört als manuelle therapeutische Maßnahme zu den physikalischen Therapien und muss in Verbindung mit der Breuß-Massage unter Punkt 17. A1.7.1 der Heilmittel-Richtlinien gem. § 92 SGB V, III. A subsumiert werden. Insbesondere sind solche Behandlungen im Leistungsangebot vieler Heilpraktiker enthalten und werden von den privaten Krankenkassen erstattet. Ebenso verhält es sich mit den Leistungen aus dem BackCheck, mit dem nicht ein gezieltes Rückentraining verbunden ist – obwohl auch dies eindeutig als Heilbehandlung zu qualifizieren wäre –, sondern es handelt sich hierbei um das Feststellen (Diagnostizieren) von Gesundheitsstörungen im Rückenbereich. Die dabei gewonnenen Messergebnisse werden ausgewertet, um daraufhin ein gezieltes Rückentrainingsprogramm für den Patienten zu entwickeln. Derart isolierte Erlöse unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Entscheidend ist vielmehr, dass die Mitglieder der Gruppen der Heilhilfsberufe in ihrem jeweiligen Teilbereich der Heilkunde als Helfer des Arztes eingesetzt sind (BFH v. 29.1.1998 V R 3/96 Entscheidungsgründe III Nr. 4 b letzter Satz).
Branche
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Umsatzsteuerrecht
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Dies ist auch dann gegeben, wenn man z. B. nicht staatlich anerkannter Masseur ist, weil die Umsatzsteuerbefreiung für die ärztlich verordneten Tätigkeiten gefordert wird.
Die Einordnung von Heilbädern
Behandlung zum Schutz der menschlichen Gesundheit Einem Urteil des BFH vom 28. August 2014 (V R 24/13, BStBl II 2015, 194) entsprechend, muss ein Heilbad (dazu zählnen
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Ein Artikel in den NWB – Fachinformationen zum Steuerund Wirtschaftsrecht und zum Rechnungswesen des NWB Verlages (Nr. 51 v. 19.12.2011) nennt weitere ärztlich verordnete Tätigkeiten. Danach gehören zu den Heilbädern im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, für die ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben bzw. fünf Prozent gilt, auch z. B. Physio- oder Elektrotherapie bzw. Heilgymnastik und Behandlungen in pneumatischen Kammern sowie Glühlicht, also nicht nur typische Massage- und Therapieleistungen. Lediglich reine Wellnessbehandlungen sind ausgenommen. Im Sinne von § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/ HeilM-RL) wird in Verbindung mit dem sogenannten Heilmittelkatalog festgelegt, welche Heilmittel in Deutschland verordnungsfähig sind. Die Heilmittel-Richtlinie und der Katalog verordnungsfähiger Heilmittel nach § 92 Abs. 6 SGB V (Zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie) sind auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter „Richtlinien“ (https://www.g-ba.de/ richtlinien/12/) zum Herunterladen verfügbar (s. Abschn. 12.11 Abs. 3 Satz 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)). Die Verabreichung des Heilbades nach diesen Vorschriften ist als Heilmittel verordnungsfähig, unabhängig davon, ob eine ärztliche Verordnung tatsächlich vorliegt (Abschn. 12.11 Abs. 3 UStAE i. d. F. des BMF-Schreibens vom 28.10.2014, BStBl I 2014, 1439 ab 1.7.2015). Als verordnungsfähig anerkannt sind danach beispielsweise Peloidbäder und -packungen, Inhalationen, Elektrotherapie, Heilmassage, Heilgymnastik und Unterwasserdruckstrahl-Massagen. Für diese Maßnahmen kommt eine Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG in Betracht, sofern sie im Einzelfall nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind.
auch Elektrotherapie und Heilgymnastik) zweckbestimmt der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen. Die Bezeichnung „Heilbad“ im Sinne der nationalen Norm ist richtlinienkonform im Sinne des Begriffs „Thermalbehandlung“ in Kategorie 17 des Anhangs III der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) auszulegen. Die Thermalbehandlung muss bei gebotener enger Auslegung im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung erfolgen und damit Heilzwecken dienen. Dies folgt aus der Zusammensetzung von „thermal” und „Behandlung” und aus deren Gleichsetzung mit „medizinischen Versorgungsleistungen“ und „zahnärztlichen Leistungen“ in Kategorie 17 des Anhangs III der MwStSystRL. Dementsprechend muss auch die Verabreichung eines Heilbades der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen (BFH Urteil vom 12.5.2005, V R 54/02, BStBl II 2007, 283). Wird die Verabreichung eines Bades nicht zu Heilzwecken durchgeführt, sondern erfolgt sie aus anderen Gründen, insbesondere zum Zwecke der Erholung oder des Wohlbefindens, liegt keine Verabreichung eines Heilbades vor. Diese Abgrenzung kann zur Anwendung unterschiedlicher Steuersätze führen, wenn der Unternehmer das Heilbad zu therapeutischen Zwecken einerseits und zu Erholungszwecken andererseits verabreicht.
Werner Kündgen • Vizepräsident des DSSV und des Bildungs-Institutes Deutscher Sportstudio Verband e. V. • Steuerberater • Vereidigter und öffentlich bestellter Sachverständiger • Leiter der Steuerabteilung und politischer Sprecher des DSSV www.dssv.de
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Prävention, Fitness, Gesundheit
School for Health Management
Fachartikel
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Zweiter Gesundheitsmarkt
Zwischen Therapie und Training: Praxistipps für die Umsetzung
Selbstzahlerbereiche als Erfolgsmodell Foto: Robert Kneschke – stock.adobe.com
Text: Sascha Tetzlaff
Die Unternehmensfinanzierung im Gesundheitssystem und der Fachkräftemangel sind nur zwei von vielen Herausforderungen für niedergelassene Physiotherapeuten in der heutigen Zeit. Da scheint eine Erweiterung des Angebots hinsichtlich des seit Jahren wachsenden zweiten Gesundheitsmarkts für viele eine attraktive Option. Doch der Eintritt bringt oft einen zeitlichen Mehraufwand und finanzielle Risiken mit sich: Was Sie bei der Planung beachten sollten und auf welche Erfolgsfaktoren es in der Praxis ankommt, erfahren Sie hier.
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rotz erster Weiterentwicklungen in der Berufsausbildung, neuer Tätigkeitsfelder und verschiedener Reformen sieht sich der Berufsstand der Physiotherapeuten bereits seit einigen Jahren wachsenden Problemen und Veränderungen im ersten Gesundheitsmarkt gegenüber. Neben gesetzlich veränderten Rahmenbedingungen, der Abhängigkeit vom gesetzlichen Kassensystem und der ärztlichen Verordnungspraxis sind das vor allem die Finanzierung
und der allgegenwärtige Fachkräftemangel. Laut der „Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen“ (kurz: WAT-Gutachten) ist langfristig nur mit einer deutlich erhöhten Vergütung (je nach Heilmittelbereich 42 bis 92 %) der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten eine wirtschaftliche Praxisführung möglich (IFK, 2020). Dazu stellt vor allem auch der Fachkräftemangel die über 38.000 in Deutschland niedergelassenen Physiotherapeuten bzw. Physiotherapiepraxen vor Herausforderungen. Die Bundesagentur für Arbeit nahm Physiotherapeuten in ihre „Fachkräfteengpassanalyse“ bereits 2016 als Berufsgruppe mit einem erheblichen Fachkräftemangel auf. Durch die knappe Ressource „Mitarbeiter“ sind die Wachstumsmöglichkeiten für das Geschäftsmodell der „klassischen“ Physiotherapie oftmals stark limitiert.
Steigende Nachfrage nach Gesundheitsangeboten Dem gegenüber steht durch verstärkte mediale Aufmerksamkeit und ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein eine gestiegene Nachfrage nach Dienstleistungen im zweiten Gesundheitsmarkt. Seit Jahren ist Fitness- und Gesundheitstraining als mitgliederstärkste Trainingsform in Deutschland etabliert und zeigt ein stetiges Wachstum (DSSV, 2020). Durch die immer umfangreichere Studienlage zur positiven Indikation von Muskeltraining als Prävention und Behandlung einer Vielzahl von Erkrankungen zeichnet sich schon lange ein Trend zum ganzheitlich orientierten Gesundheitstraining ab. Dabei wird die Schnittstelle zwischen Rehabilitation, Prävention und Gesundheitstraining immer fließender und zunehmend interessieren sich Physiotherapeuten und Praxisbetreiber für einen gesonderten Selbstzahlerbereich und somit für den unternehmerischen Einstieg in den zwei02/2020 | medical fitness and healthcare
ten Gesundheitsmarkt. Dabei bringen der Eintritt in einen neuen Markt und die Entscheidung für die Erweiterung der Geschäftstätigkeit häufig erhebliche zeitliche und finanzielle Aufwendungen mit sich, wodurch nicht selten ein existenzielles Risiko eingegangen wird. Aufgrund der natürlicherweise beschränkten Ressourcen ist es deshalb von elementarer Bedeutung, die Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung zu kennen und zu berücksichtigen. Doch worauf kommt es an? Bei der Analyse von über 30 Einrichtungen wurden verschiedene Erfolgsfaktoren identifiziert und folgenden fünf elementaren Bereichen zugeordnet (Tetzlaff, 2017):
PERSONAL Menschen gehen zu Menschen Sowohl der qualitativen als auch der quantitativen Betreuung der Mitglieder im Trainingsbereich kommt eine große Bedeutung zu. Neben der fachlichen Kompetenz müssen ausreichende Betreuungszeiten für die Ansprüche der Zielgruppe vorhanden sein. Der gesundheitsorientierte Trainierende möchte eher Feedback von Menschen als von Maschinen. Das Personal sollte nicht als Kosten-, sondern als Leistungsträger angesehen werden. Aufgrund des Personalmangels haben sich die Qualifizierung und der Zugang von nichttherapeutischen Mitarbeitern für den Trainingsbereich als ein Erfolg versprechender Weg erwiesen. Interdisziplinäre Teams ergänzen sich, zum Mehrwert für Unternehmen und Kunden. Des Weiteren kann ein Trainingsbereich auch die Arbeitgeberattraktivität durch neue Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten für eine neue Generation von Therapeuten steigern. Praxistipp 1: Sorgen Sie für mehr Vernetzung und Kommunikation. Fester Bestandteil von Mitarbeitermeetings sollte der Austausch von Physiotherapeuten und Trainingspersonal sein. Das fördert die interdisziplinäre Fachkompetenz und steigert die Akzeptanz des Trainingsbereichs bei den Therapeuten.
VERKAUF Ganzheitliche Betrachtung Einen weiteren elementaren Baustein stellt der Verkauf dar. Hierbei muss herausgestellt werden, dass der komplette Prozess und nicht nur das letztendlich daraus resultierende Verkaufsgespräch von großer Relevanz ist. Verschiedene Expertenstatements und Praxiserfahrungen verdeutlichen, dass in diesem Bereich weiterer Unterstützungsbedarf seitens der Unternehmer besteht, da der professionelle Verkauf bisher oft kein klassischer Bestandteil der Therapeutenausbildung ist. Dies wurde durch die Ergebnisse der Untersuchung nochmals bekräftigt. So wirkten sich gut definierte Verkaufsprozesse proportional auf die Mitgliedszahlen und minimierend auf die Marketingaufwände aus. Ebenfalls zeigte die konsequente Förderung von aktiven Weiterempfehlungen als fester Bestandteil des Verkaufsprozesses zahlreiche Vorteile. Dagegen wurden nur geringe bis keine Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg durch die Teilnahme der Therapeuten an reinen Verkaufsschulungen deutlich. In der Praxis zeigt sich häufig, dass Therapeuten eben nicht zu Verkäufern werden, sich aber durchaus mit der Empfehlung sinnhafter Maßnahmen arrangieren können. Das unterstreicht die Bedeutung der Analyse und Definition der kompletten 02/2020 | medical fitness and healthcare
Fachartikel
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Zweiter Gesundheitsmarkt
Handlungskette des Verkaufsprozesses sowie des Einsatzes des „richtigen“ Personals an der richtigen Stelle. Praxistipp 2: Für den Verkauf sollten Sie, wenn möglich, geschulte Gesundheitsberater einsetzen und nicht Therapeuten „zwanghaft“ zu Verkäufern transformieren. Dennoch lohnt es sich hier, gezielt und kontinuierlich auch diese weiterzuentwickeln bzw. zu sensibilisieren. Zusätzlich sollten Sie die wichtigsten Kennzahlen des Verkaufsprozesses erfassen und in regelmäßigen Abständen auswerten.
Schnittstellen erkennen und sinnvoll nutzen Überschneidend mit dem Thema Verkauf stellt die Verknüpfung zwischen Therapie- und Trainingsbereich einen der wichtigsten unternehmerischen Prozesse dar. Betrachtet man sich die Mitbewerber aus der Fitnessbranche, so lässt sich schnell der potenzielle Vorteil erkennen, dass sich die primäre Zielgruppe – Patienten – bereits in einer Therapieeinrichtung befindet. Dieser Vorteil wird jedoch nur dann zum Tragen kommen, wenn er mit einer guten Vernetzung, einem durchdachten Konzept und einer klaren Nutzenkommunikation einhergeht. Die Auswertungen bestätigen, dass die Einrichtungen, die ein klares Konzept zur Überführung von Patienten in den Trainingsbereich konsequent umsetzen, deutlich bessere Betriebsergebnisse vorweisen können als Einrichtungen, die dies nicht tun. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass eine der größten Herausforderungen in diesem Zusammenhang die unterschiedliche Betrachtungsweise von Inhabern und Therapeuten ist.
Verknüpft man diese vier Erfolgsbausteine miteinander, so ergibt sich ein übergeordneter fünfter Bereich, nämlich der des innovativen und kundenorientierten Unternehmers. Hier ist Umdenken gefragt: Therapeuten sollten sich vom reinen „Behandler“ zum Unternehmer weiterentwickeln und die eigene Einrichtung auch so führen. Ziel muss es sein, langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und auch neue Geschäftsfelder zu erschließen. Sich für diese Aufgaben die nötige Zeit zu nehmen und aus dem Arbeitsalltag herauszuziehen, fällt vielen in der Praxis schwer. Ziel muss es aber sein, nicht nur operativ im Unternehmen, sondern auch strategisch an der Weiterentwicklung des Unternehmens kontinuierlich zu arbeiten. Praxistipp 5: Blocken Sie sich jede Woche an einem Tag oder an zwei ein festes Zeitbudget für ausschließlich unternehmerische Aufgaben. So schwer es fällt: Informieren Sie alle Mitarbeiter, dass Sie währenddessen für keine Behandlungstermine zur Verfügung stehen. Nutzen Sie dieses zusätzliche Zeitfenster, um gezielt an der Weiterentwicklung und damit an dem langfristigen Geschäftserfolg zu arbeiten.
Fazit Letztendlich sind eine klare Fokussierung auf die Kernkompetenzen und Zielgruppen, ein gut durchdachtes Konzept, eine nutzerorientierte, zeitgemäße Kommunikation und motivierte Mitarbeiter der Schlüssel, um in der Praxis einen Selbstzahlerbereich zu realisieren. Durch diesen ergänzenden Geschäftsbereich können Zusatzeinnahmen generiert werden und gleichzeitig finden Kunden nachhaltige Unterstützung für mehr Lebensqualität.
Foto: DHfPG/BSA
Praxistipp 3: Neben der Implementierung Ihres durchdachten Konzepts müssen Sie unbedingt die Mitarbeiter von Anfang an „mitnehmen“. Sie müssen Ihre Vision und Ihre Ziele, die Sie mit der Erweiterung verfolgen, aufzeigen und den Nutzen sowie die Vorteile für Patienten, das Team und die Einrichtung klar kommunizieren.
UNTERNEHMERTUM Weiterentwicklung forcieren
AUSSENDARSTELLUNG Das Auge trainiert mit Der Bereich „Außendarstellung“ ist ebenfalls wichtig. Dabei umfasst die Außendarstellung neben den Kriterien zur Außenwahrnehmung auch den immer wichtiger werdenden digitalen Marketingauftritt (Website, Facebook usw.) und subjektive Eindrücke innerhalb der Einrichtung. So zeigt sich z. B. die Wichtigkeit des ersten Eindrucks des Trainingsbereichs und der Räumlichkeiten. Menschen, die ihre Freizeit „opfern“, möchten sich in der Einrichtung wohlfühlen. Hier ist klar zwischen einer medizinisch-funktionalen Ausstattung im Therapiebereich und einer Förderung des Wohlbefindens sowie der Community im Trainingsbereich, der große Bedeutung zukommt, zu unterscheiden. Zum Beispiel können schon durch eine optisch ansprechende Trainingsfläche mit additiver „Kaffee-Ecke“ neue Möglichkeiten geschaffen und das Zugehörigkeitsgefühl der Mitglieder gefördert werden. Praxistipp 4: Schaffen Sie einen attraktiven Trainingsbereich und die entsprechenden Räumlichkeiten und setzen Sie dieses neue Zusatzangebot auch in der Außendarstellung und Vermarktung optimal in Szene.
Sascha Tetzlaff Sascha Tetzlaff, M. A. Prävention und Gesundheitsmanagement, verfügt über langjährige Branchenerfahrung im zweiten Gesundheitsmarkt in den Bereichen Fitness und Physiotherapie. Er arbeitet als pädagogischer Mitarbeiter und Dozent an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) im Fachbereich Management. www.dhfpg-bsa.de
Auszug aus der Literaturliste DSSV e. V. – Arbeitgeberverband Deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (2020). Eckdaten 2020 der deutschen Fitness-Wirtschaft. Hamburg: Hrsg. Geraedts, P. (2019). Die Geschichte der Physiotherapie. Von der antiken Heilgymnastik zum modernen Gesundheitsberuf. Wiesbaden: Springer Gabler. Für eine vollständige Literaturliste kontaktieren Sie bitte marketing@dhfpg-bsa.de.
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Myokine tanken in der Physiopraxis
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