BERATER | NACHHALTIGKEITSBERATUNG
Ein Trendverstärker Das Thema Nachhaltigkeit macht auch vor der Kapitalanlage nicht halt – und wird im nächsten Jahr durch eine gesetzliche Regelung sogar noch weiter gestärkt. Auch für Berater dürfte damit eine Änderung einhergehen.
vestments befragen und entsprechende Produkte vorschlagen müssen. Zudem sind Berater dazu verpflichtet zu begründen und protokollieren, warum sie keine Kapitalanlagen anbieten, die Wert auf Nachhaltigkeit legen. Diese Offenlegungsverordnung könnte
als Katalysator für einen schon länger bestehenden Trend wirken: „Schon heute ist das Thema in der Beratung wichtig“, so Dr. Helge Lach, Mitglied des Vorstandes des Deutschen Vermögensberatung AG, der auf eine Studie des Deutschen Instituts für Ver-
Der 10. März 2021 soll die Finanzdienstleistungsbranche (im wahrsten Sinne des Wortes) nachhaltig verändern: An diesem Tag tritt mit der „Offenlegungsverordnung“ eine EURichtlinie in Kraft, nach der Berater und Anbieter von Kapitalanlagen im Beratungsgespräch den Kunden nach dessen Interesse zu nachhaltigen In-
Dr. Helge Lach Mitglied des Vorstandes Deutsche Vermögensberatung AG
Angela McClellan Geschäftsführerin FNG Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V.
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finanzwelt 01 | 2021