CHEFSACHE
Zu Unrecht gekürzte Kurzarbeitsentschädigung von Rechtsanwalt Dr. iur. Peter P. Theiler, GastroLegal Dr. iur. Peter P. Theiler, Zürich
Ein kürzlich gefälltes Bundesgerichtsurteil hat u.U. weitgehende Konsequenzen
Gastrobetrieb, bei welchem es um einen Betrag von mehreren hunderttausend Franken ging, vor Gericht.
Worum geht’s? Gerichte sehen SECO-Weisung im Unrecht Im November 2021 erhielt ein Luzerner Gastro-Betrieb vom BundesIm März 2021 beschied das Luzerner Kantonsgericht, die Kurzarbeitszahlungen dieses Gastrobetriebes seien zu Unrecht gekürzt worden, gericht Recht, der gegen eine Rückforderung von Kurzarbeitsentweil die Entschädigungen von Ferien- und Feiertagen gesetzlich vorschädigung geklagt hatte. Zur Rückforderung seitens der Arbeitslosenkasse kam es, weil als Folge der Covid-19-Verordnung des Bundes die geschriebene Lohnbestandteile und deshalb bei der Berechnung der Arbeitslosenkassen gemäss Weisung des Staatssekretariats SECO Kurzarbeitsentschädigung einzubeziehen seien. – Dagegen zog die diverse Ferien- und Feiertagsstunden von Angestellten im MonatsArbeitslosenkasse des Kantons Luzern, unterstützt vom SECO, vor Bundesgericht, wo sie jedoch abblitzten. Das Bundeslohn bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung nicht mehr berücksichtigen durften. Zur Bewältigung gericht stützte vielmehr den kantonalen Entscheid und der vielen Anträge hatte der Bundesrat im Frühjahr hielt fest: «Die Vorinstanz wies die Sache zu Recht an die Arbeitslosenkasse zurück, damit diese in zumindest pau2020 nämlich verordnet, dass für die Prüfung der Kurzschalisierter Form für alle Kurzarbeitsberechtigten die arbeitsentschädigung ein vereinfachtes bzw. «summaFerien- und Feiertage berücksichtigt» (BGE 8C_272/2021 risches» Verfahren eingeführt wurde. Denn allein im Jahre 2020 wurden bei den kantonalen Stellen rund vom 17.11.2021). Dieser Gerichtsentscheid dürfte weitreichende Konsequenzen für die ganze Schweiz haben, 700 000 Anträge auf Kurzarbeit gestellt. Weil jedoch im sowohl für die Gastronomie, aber auch für alle anderen Frühjahr 2020 die Situation auch bei den zuständigen Betriebe mit Kurzarbeit. Ämtern covidbedingt unübersichtlich war, zahlten kantonale Arbeitslosenkassen bei den ersten Anträgen dennoch «normale» Entschädigungen unter Einbezug von SECO reagiert Auf seiner Homepage schreibt nun das SECO, es habe Ferien- und Feiertagsstunden aus. Dieses «Fehlers» geRechtsanwalt Dr. iur. wahr, forderten sie die so entschädigten Betriebe nachinfolge des genannten Bundesgerichtsurteils bereits die Peter P. Theiler, Zürich. träglich zur Rückzahlung auf. Dagegen zog ein Luzerner Grundlagen geschaffen, damit die Arbeitslosenkassen
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GOURMET 1/2/22