RECHT
Arbeitsschutz während der Corona-Krise Ein Essay von Thomas Köllmann
Der Arbeitsschutz erlebt in Zeiten der Corona-Krise zweifelsohne eine Renaissance. Aufgrund der latenten Bedrohung durch ein „unsichtbares Virus“ stellt sich für Unternehmen stärker denn je die Frage, wie Beschäftigte geschützt werden können.
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Grafik: TropicalShapes / Getty Images
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it dem sogenannten technischen Arbeitsschutz sollen Gefahren am Arbeitsplatz vermieden werden. Regelungen zum Arbeitsschutz finden sich sowohl in Gesetzen wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in Rechtsverordnungen (Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) als auch in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Hierin regeln die Berufsgenossenschaften Besonderheiten für die jeweiligen Branchen, die verpflichtend zu beachten sind. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber dabei umzusetzen hat, hängt von den Risiken am Arbeitsplatz ab. Der Arbeitgeber muss das Gefährdungspotenzial der jeweiligen Tätigkeit unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls bewerten, also eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Da am Arbeitsplatz auch die Möglichkeit einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, muss konkret geprüft werden, bei welchen Arbeitsabläufen die Risiken dafür besonders hoch sind. Sodann sind Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Die vom Arbeitgeber zu ergreifenden Schutzmaßnahmen sind immer unterschiedlich und hängen von der jeweiligen Situation am Arbeitsplatz ab. Eines sollten alle Maßnahmen aber gemeinsam haben: