Juni-Ausgabe der HGV-Zeitung

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14 HGV-Zeitung Juni 2022

Terminkalender 16. Juni Ortstaxe

Bezahlung der Ortstaxe.

F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge

• Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher Abrechnung – Mai 2022 • Lohnsteuer – Mai 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter – Mai 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal – Mai 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie Mitarbeiter – Mai 2022 Elektronische Überweisung

F24 — Gemeindeimmobiliensteuer GIS

Bezahlung des 1. Akontobetrages im Ausmaß der für das erste Halbjahr 2022 geschuldeten Steuer.

30. Juni F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommenssteuern und Pensionsbeiträge — IRPEF/IRES/IRAP/ INPS/Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen

Bezahlung des Saldos für 2021 und des 1. Akontos für 2022 aus der Einkommenserklärung Modell Redditi. Elektronische Überweisung

F24 Handelskammer — Jahresgebühr

Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2022 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2022 mittels Vordruck F24 entrichten. Elektronische Überweisung

Aufwertung der Betriebsgüter

Bezahlung der 2. Rate der Ersatzsteuer für die Aufwertung der Betriebsgüter und Beteiligungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2020. Elektronische Überweisung

16. Juli

BETRIEBSFÜHRUNG

Steuer: Termin auf 15. November 2022 verschoben

Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen Von Stefan Amplatz

Mit dem sogenannten „Decreto Energia“ wurde die Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen auch für das Jahr 2022 vorgesehen. Diese Möglichkeit der Aufwertung bestand bereits im Jahr 2021. Für die Aufwertung ist eine Ersatzsteuer von 14 Prozent geschuldet. Die Schätzung und die Entrichtung dieser Ersatzsteuer hätten ursprünglich innerhalb 15. Juni 2022 erfolgen sollen. Mit der Umwandlung des Dekre-

Die Aktion der Spesenrückerstattung für die Kindersommerbetreuung, die bereits in den letzten Jahren großen Anklang gefunden hat, wird wieder aufgenommen. Wird im Zeitraum von Mitte Juni (Schulende) bis Anfang September 2022 (Schulanfang) eine Betreuung in Anspruch genommen, kann um eine Spesenrückvergütung von maximal 300 Euro pro Kind angesucht werden. Für jedes Kind muss ein eigener Antrag gestellt werden und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.

F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge

• Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher Abrechnung – Juni 2022 • Lohnsteuer – Juni 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter – Juni 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal – Juni 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie Mitarbeiter – Juni 2022 Elektronische Überweisung

Möglichkeit, die Ersatzsteuer in drei Jahresraten, mit Beginn 15. November 2022, zu entrichten.

Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) hat erneut Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeitenden beschlossen.

Halbjährliche Meldung der eingekauften Zigaretten

18. Juli

tes in ein Gesetz wurde dieser Termin auf den 15. November 2022 aufgeschoben. Es besteht auch wieder die

STK unterstützt Mitglieder finanziell

Spesenrückerstattung Kindersommerbetreuung

Die Inhaber einer Ermächtigung zum Zigarettenverkauf „Patentino“ müssen die Meldung der Zigaretteneinkäufe für das erste Halbjahr 2022 (Januar bis Juni) an das Bezirksinspektorat des staatlichen Monopolamtes in Trient übermitteln. Elektronische Überweisung

Foto: grafikplusfoto/stock. adobe.com

Beiträge für Kindersommerbetreuung und Schulmaterial

Ortstaxe

Bezahlung der Ortstaxe.

Die Ersatzsteuer kann in drei Raten aufgeteilt werden.

Ankauf von Schulmaterial Auch für den Ankauf von

Die STK bietet wieder diverse Hilfsmaßnahmen an. Foto: Pixabay

Schulmaterial werden Familien unterstützt. Vorgesehen ist ein Beitrag von 100 Euro pro Kind. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Grundschule bis zur Matura. Es kann nur ein Antrag pro Familie bzw. pro Kind eingereicht werden.

Antragsformulare auf STK-Website Anrecht auf die Unterstützungsmaßnahmen haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familienmitglieder und Firmeninhaber von Hotel- und Gastbe-

trieben, die den Beitrag an die bilaterale Körperschaft STK in den Jahren 2021 und 2022 vorweisen können. Die Formulare für die Anträge der Spesenrückvergütungen sind auf der STK-Website verfügbar. Die Anträge sind mit allen notwendigen Unterlagen innerhalb 31. Oktober 2022 ausschließlich per E-Mail an die Südtiroler Tourismuskasse zu senden. Die Anträge werden je nach Einreichdatum mi verarbeitet. stk-cta@hgv.it www.stk-cta-it


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