public Sonderheft - Eröffnungsbilanz VRV 2015

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Vorräte Kerstin Halbedl und Michael Dessulemoustier-Bovekercke (Moore Stephens)

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ei den Vorräten handelt es sich um kurzfristig (d. h. binnen einem Jahr) zum Verbrauch bestimmte Gegenstände, Güter und Waren, die vor dem Rechnungsabschlussstichtag erworben wurden, jedoch erst danach zum Einsatz kommen. Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten (bei selbst erstellten Vorräten) zu erfassen, wenn deren Wert pro Vorratsposition 5.000 Euro übersteigt. Zum 01.01.2020 sind vorhandene Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem Wiederbeschaffungswert zu bewerten. Gleichartige Vorräte können dabei in einer Gruppe zusammengefasst bewertet werden. Reines Verwaltungsmaterial (Reinigungsmaterial, EDV-Bedarf, Büromaterial) zählt dabei nicht zu den Vorräten. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die für die Herstellung von Vorräten bestimmt sind, sind nicht auf einen unter ihren Anschaffungsoder Herstellungskosten liegenden Wert abzuwerten, wenn die Fertigerzeugnisse, in die sie eingehen, voraussichtlich zu den Herstellungskosten oder darüber verkauft, getauscht oder verteilt werden können. Anzahlungen sind mit ihrer Nominal zu bewerten. Die Vorräte sind in der Eröffnungsbilanz nach Anlage 1c zur VRV wie folgt darzustellen: Ebene/ Position Code 1 B.II Vorräte 114 2 B.II.1 Vorräte 1141 2 B.II.2 Gegebene Anzahlungen auf Vorräte 1142

Folgende Gruppen (Konten) sind zur Erfassung von Vorräten nach Anlage 3b zur VRV eingerichtet: Gr. 100 113 120 130 135 150 159 170 175

Bezeichnung

MVAGCode VHH Gebrauchtgüter 1141 Handelswaren 1141 Roh-, Hilfs- u. Baustoffe 1141 Lebensmittel 1141 Futtermittel 1141 Betriebsstoffe 1141 Sonstige Verbrauchsgüter 1141 Fertige Erzeugnisse 1141 Unfertige Erzeugnisse 1141

Im Rahmen der Eröffnungsbilanz ist daher zu prüfen, ob ein Ausweis als Vorrat notwendig ist und die vorgegebenen Wertgrenzen überschritten werden. Bereits im Vorfeld sollten die dazu notwendigen internen Abläufe, wie Organisation der Durchführung der Inventur oder die Feststellung der Wiederbeschaffungswerte, abgeklärt werden. Sobald dann anhand einer Inventur festgestellt wurde, dass sämtliche Vorräte einer Position die Wertgrenze von 5.000 Euro überschritten haben, sind diese im Vorratsvermögen zu erfassen und zu bewerten. Dabei ist der niedrigere Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Wiederbeschaffungswert heranzuziehen. Zu den möglichen Bewertungsverfahren zählen das Identitätspreisverfahren, das gewogene Durchschnittspreisverfahren oder das FIFOVerfahren. Für bewegliche Güter kann aus Zwecken der Vereinfachung auch ein Festwertverfahren angewendet werden (betrifft z. B. Geschirr im Kindergarten, Gerüstteile im Bauhof, Paletten oder Kleinmaterialien). Zu beachten ist, dass das gewählte Verfahren dem tatsächlichen Verbrauch zumindest überwiegend entsprechen sollte und stetig

Abbildung 1: Kurzfristiges Vermögen Ebene Code

Aktiva

EB 2020

0

11

B

Kurzfristiges Vermögen

1

114

B.II

Vorräte

88.235,29

2

1141

B.II.1

Vorräte

88.235,29

2

1142

B.II.2

Gegebene Anzahlungen auf Vorräte

0,00 Quelle: eigene Abbildung, MSCT

1/2020 public VRV

anzuwenden ist. Ist es einer Gemeinde unter Beachtung verwaltungsökonomischer Prinzipien nicht möglich, Vorratspositionen per Stichtag der Eröffnungsbilanz zu identifizieren, kann auch pauschal unterstellt werden, dass sämtliche im Haushaltsjahr 2019 erfassten Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Handelswaren je Vorratsposition keinen Wert von mehr als 5.000 Euro erreicht haben. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz stellen sich daher folgende Fragen: • Welche Vorräte haben einzelne Abteilungen (betrifft vor allem Wasserwerk, Badezentrum u. Wirtschaftshof)? • Wie werden diese verwaltet (z. B. Streusalz, Diesel)? • Wie können die Vorräte gemessen werden? • Wo können Festwerte verwendet werden (z. B. bei Ersatzteilen im Bereich Wasser-, Kanal-und Straßenbau) • Ansonsten erfolgt die Erfassung nach Möglichkeit bereits durch Messung des Bestandes (z. B. Streumittel) Für die Eröffnungsbilanz ist der jeweilige Bestand anhand einer Inventur zu erheben und im Bedarfsfall zu aktivieren. Unsere Beispielgemeinde hat daher zum 01.01.2020 folgende Vorräte erfasst und ausgewiesen: • Ersatzstoffe, Schilder, Verkehrszeichen und Baustoffe im Wirtschaftshof im Ausmaß von 30.515 Euro (Betriebsstoffe) • Streusplit und Streusalz im Ausmaß von 18.730,14 Euro • Ersatzteile im Wasserwerk, Kanalbau und Abwasserentsorgung in Höhe von 38.990,15 Euro. Die restlichen Vorratspositionen (Futtermittel, Lebensmittel und Montagesätze) liegen wertmäßig unter der Wertgrenze von 5.000 Euro und brauchen daher nicht als Vorräte ausgewiesen werden. Im aktuellen Jahr wären diese dann aufwandswirksam zu verbuchen. Die Gemeinde weist keine gegebenen Anzahlungen auf Vorräte auf (Position B.II.2). Diese sind nur zu erfassen, wenn korrespondierende Vorratspositionen identifiziert werden können.


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