public Sonderheft - Eröffnungsbilanz VRV 2015

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Nettovermögen Clemens Hödl (KDZ)

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as Nettovermögen einer Gemeinde kann als Restgröße bzw. Ausgleichsposition zwischen Aktiva (Vermögen) und Fremdmitteln (inkl. Sonderposten Investitionszuschüsse) betrachtet werden. Es stellt eine buchhalterische Größe dar und darf nicht mit Geldmitteln, die frei verfügbar bzw. liquide sind, verwechselt werden. D. h., das im Beispiel angeführte Nettovermögen in der Höhe von rund 12 Mio. Euro liegt nicht als Guthaben am Bankkonto, sondern ist bereits im langfristigen Vermögen auf der Aktivseite der Vermögenrechnung, z. B. als Sachanlagevermögen oder in Form von Beteiligungen gebunden. Die frei verfügbaren Mittel am Bankkonto sieht man in der Position Liquide Mittel.

Je nachdem, ob die Aktivseite größer als die Passivseite ist oder umgekehrt, kann das Nettovermögen einen positiven oder negativen Wert annehmen. In der Eröffnungsbilanz ist davon auszugehen, dass das Nettovermögen in den meisten Gemeinden positiv sein wird. Gemeinden haben in der Regel viel Sachanlagevermögen in Form von Grundstücken, Gebäuden und Straßen und auch durchaus beachtliche Beteiligungen in den Büchern stehen. Auf der Passivseite stehen diesem Vermögen begrenzte Fremdmittel gegenüber, da Städte und Gemeinden Schulden nur zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen dürfen und der laufende Haushalt nicht über


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