public Sonderheft - Eröffnungsbilanz VRV 2015

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Eröffnungsbilanz – Was sagt sie aus? Robert Blöschl, Alexander Maimer (KDZ)

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ie Darstellung der Eröffnungsbilanz ermöglicht einen neuen Blickwinkel auf den Gemeindehaushalt. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz werden erstmalig das Vermögen und die Finanzierungskomponenten vollständig in Form des Vermögenshaushalts dargestellt. Auf der Aktivseite ist die von der Gemeinde zu erhaltende Vermögenssubstanz und hier insbesondere das zu erhaltende Sachanlagevermögen ersichtlich. Dem Vermögen werden die bestehenden und die künftigen Verpflichtungen der Gemeinden gegenübergestellt.

Was besitzt die Gemeinde? Die Erfassung und Bewertung des Gemeindevermögens führt zu einem transparenten Ausweis der Güter, welche in der Vergangenheit angeschafft oder hergestellt wurden. Der Vermögenshaushalt schafft damit eine sinnvolle Ergänzung des bisherigen Systems. Bestandsmäßig betrachtet wurden bislang vor allem der Schuldenstand und der Rücklagenstand. Die aufgenommenen Schulden sind jedoch immer auch in Zusammenhang mit dem Vermögen zu sehen, welches damit angeschafft wurde. Für die meisten Gemeinden galt bislang und wird auch weiterhin der Grundsatz gelten, dass Schuldaufnahmen nur für Investitionen möglich sind. Die Investitionen können nun ebenfalls ausgewiesen werden und ermöglichen eine qualifiziertere Betrachtung des Gemeindehaushalts. Wurde beispielsweise im Finanzjahr eine unverhältnismäßig große Investition fremdfinanziert, war dies vor allem am Anstieg der Finanzschulden ersichtlich. Künftig wird durch die Aktivierung des

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Vermögens dieser Anstieg transparent begründet.

Finanzierungstruktur und Liquidität der Gemeinde Auf Basis der Eröffnungsbilanz ist erstmalig ersichtlich, in welchem Ausmaß das langfristige Vermögen einer Gemeinde (insbesondere das Sachanlagevermögen) durch langfristige Fremdmittel wie Finanzschulden oder durch Eigenmittel (Nettovermögen und Investitionszuschüsse) finanziert ist. Im Idealfall ist das langfristige Vermögen vollständig durch Eigenmittel und langfristige Fremdmittel gedeckt. Durch die vorgegebene Gliederung der Vermögensrechnung nach Fristigkeiten lässt sich ein solcher Vergleich schnell durchführen. Das langfristige Vermögen wird separat ausgewiesen, genauso die Eigenmittel und die langfristigen Fremdmittel (siehe Abbildung 1).

Die in dieser Publikation dargestellte Eröffnungsbilanz zeigt, dass langfristiges Vermögen im Ausmaß von 27,5 Mio. Euro besteht. Diesem Vermögen stehen ein Nettovermögen im Ausmaß von rund 12 Mio. Euro, passivierte Investitionszuschüsse von rund 5 Mio. Euro sowie langfristige Fremdmittel im Ausmaß von rund 10 Mio. Euro gegenüber. Die Darstellung zeigt, dass die langfristigen Vermögenswerte nur knapp (in der Abbildung rot gekennzeichnet) nicht durch langfristige Finanzierungskomponenten gedeckt werden können. Genauso wie die langfristige Betrachtung, kann auch eine kurzfristige Betrachtung der Finanzierungsstruktur erfolgen. Übersteigt das kurzfristige Vermögen die kurzfristigen Verbindlichkeiten, so kann grundsätzlich von einer liquiden Situation gesprochen werden. Teil dieser Betrachtungsweise wird sinnvollerweise

Abbildung 1: Finanzierungsstruktur des langfristigen Vermögens

Nettovermögen (Ausgleichsposten) 12.001.607 €

Langfristiges Vermögen 27.550.412 €

Sonderposten Investitionszuschüsse 5.070.501 €

Langfristige Fremdmittel 10131.067 €

Quelle: Eigene Abbildung, KDZ 2019


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