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Aktivseite – Langfristiges Vermögen Dalilah Pichler (KDZ)
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it der Eröffnungsbilanz 2020 wird das gesamte Vermögen einer Gemeinde erstmals vollständig erfasst, bewertet und im Rahmen des Vermögenshaushalts dargestellt. Auf der Aktivseite wird zwischen lang- und kurzfristigem Vermögen unterschieden. Die Vermögenswerte, die länger als ein Jahr im wirtschaftlichen Eigentum der Gemeinde stehen, werden zu den langfristigen Vermögensgegenständen hinzugezählt. Darunter fallen immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, aktive Finanzinstrumente, Beteiligungen und langfristige Forderungen. Grundsätzlich müssen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und mit dem fortgeschriebenen Wert zum 1.1.2020
(Anschaffungswert abzüglich bisherigen Abschreibungen) in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden. Unentgeltliche Erwerbe hingegen (z. B. Schenkungen, Erbschaften) sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bei der Erstbewertung gibt es für Grundstücke, Gebäude und Bauten sowie Grundstückseinrichtungen ein Wahlrecht, sodass hier alternative Möglichkeiten herangezogen werden können, wie bspw. interne plausible Wertfeststellungen, Durchschnittspreisermittlungen oder Schätzwertverfahren (bei Grundstücken).
mit gleicher Nutzungsdauer gemeinsam erfasst und bewertet werden. Um die Gemeinden zu unterstützen, haben einige Bundesländer Leitfäden und Empfehlungen für die Bewertung von Vermögensgegenständen herausgegeben und dienen als Referenz für die weitere Vorgehensweise. Auch im KDZ-Leitfaden „Vermögensbewertung“ auf praxisplaner.at finden Sie weitere Details zum Thema Bewertung von kommunalem Vermögen.
Die VRV 2015 schreibt grundsätzlich eine Einzelbewertung der Vermögensgegenstände vor. Allerdings können wirtschaftlich zusammengehörige Wirtschaftsgüter
Zu den immateriellen Vermögenswerten zählen diverse Rechte, Patente, Konzessionen und Lizenzen. Auch Flächenwid»
1. Immaterielle Vermögenswerte
public VRV 1/2020