manufakt 02/2022

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Unterstützung bei Kindern Neuheiten ab März 2022

Valentina Oberrauch ORTSAUSSCHUSSMITGLIED BRIXEN

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Wie vereinbaren Sie Beruf, Familie bzw. Freizeit und die ehrenamtlichen Tätigkeiten im lvh? Meine Familie und Freizeit sehe ich als Ausgleich zur Arbeit. Sie geben mir die nötige Energie und Unterstützung und lassen mich nach einem harten Tag neue Kraft schöpfen. Ich bin in einer Unternehmerfamilie aufgewachsen, wo mir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr gut vorgelebt wurde. Das Ehrenamt ist ein wichtiger Aspekt für mich. Es ist wichtig, seinen Beitrag im Handwerk zu leisten und sich gegenseitig zu unterstützen. Der Austausch mit anderen Unternehmern und die Pflege eines guten Netzwerks liegt mir sehr am Herzen. Was verbinden Sie mit der Gruppe der lvh-Frauen? Ich kenne die Gruppe der Frauen im Handwerk durch meine Mutter, welche jahrelang aktiv bei den Frauen tätig war. Welche aktuellen Projekte verfolgen Sie derzeit als Ortsgruppe? Als Ortsgruppe Brixen stehen wir momentan im Austausch mit der Gemeinde und beschäftigen uns mit öffentlichen Aufträgen. Wir wünschen uns, dass dabei kleinere Gewerke ausgeschrieben werden, sodass auch die kleinen Betriebe eingebunden werden können. Des Weiteren ist das Raumordnungsgesetz ein aktuelles Thema.

…STELLT SICH VOR Ich bin 29 Jahre alt, seit sechs Jahren selbstständige Grafikerin und leite den Handwerksbetrieb Serima zusammen mit meinen Eltern.

Die neue einheitliche Familienleistung FRAUEN: ELTERN AUFGEPASST, JETZT GIBT ES NEUHEITEN BEZÜGLICH UNTERSTÜTZUNGEN. Die neue einheitliche Familienleistung (assegno unico universale) tritt mit 1. März 2022 in Kraft und ersetzt die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder, das staatliche Familiengeld, die von der INPS bezahlte Geburtenprämie und den Bonus Bebè. Die Zulage wird für folgende Familienmitglieder gewährt: >> Für jedes minderjährige zu Lasten lebende Kind (bei Neugeborenen ab dem 7. Schwangerschaftsmonat) >> Für jedes volljährige zu Lasten lebende Kind bis zum Alter von 21 Jahren, falls spezielle Bedingungen zutreffen >> Für jedes behinderte zu Lasten lebende Kind ohne Altersgrenze Der vorgesehene Grundbetrag (maximal 175€ und minimal 50€ bei minderjährigen Kindern) wird anhand der ISEE Erklärung ermittelt und nimmt bei steigender ISEE ab. Ab einem ISEE Wert von 40.000€ oder bei fehlender ISEE (nicht zwingend notwendig) wird der Minimalbetrag angewandt. Bei erwachsenen zu Lasten lebenden Kindern sind die Beträge geringer. Außerdem gibt es noch Zuschläge, welche bei Kindern mit Beeinträchtigung, jungen Müttern, arbeitstätigen Eltern oder kinderreichen Familien angewandt werden. Der Antrag kann mittels SPID auf der Website des INPS oder bei einem Patronat eingereicht werden und muss jährlich erneuert werden.

Webinar zu den Änderungen des Familiengeldes mit Experten und offener Fragerunde. Wann? 23.02.22, um 19.00 Uhr Wo: https://us06web.zoom.us/j/82284614185?pwd=aVR2SW5mQjRKczhGRm83b2xPcXVPUT09 Kenncode: 749017


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