THEMEN IN BEWEGUNG GROSSE THEMEN: In dieser Ausgabe geht es um ein stets aktuelles Thema für ein unfallfreies und sicheres Berufsleben, die persönliche Schutzausrüstung (PSA).
38 02|2022
Schutzengel, aufgepasst! VORBEUGEN – DAS IST DAS GROSSE CREDO HINTER JEGLICHER MASSNAHME ZU MEHR SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ. ES GEHT DARUM, WIE SICH BESCHÄFTIGTE IN WERK� STÄTTEN, BAUSTELLEN UND LABORS AM BESTEN SCHÜTZEN KÖNNEN. Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer verantwortlich. Das oberste Ziel ist es, arbeitsbedingte Krankheiten bzw. Berufserkrankungen und Unfälle zu verhindern. Es geht aber auch darum, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern und laufend zu verbessern.
WARUM PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)?
Die persönliche Schutzausrüstung, kurz auch PSA genannt, wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und muss vom Arbeitnehmer getragen werden. Das wichtigste Grundprinzip ist die Prävention. PSA müssen Mitarbeiter in vielen Bereichen tragen, nicht nur in Produktionsbetrieben, sondern auch auf Baustellen, in Werkstätten, in Labors und in vielen anderen Betriebsstätten. Unter PSA versteht man Atemschutz, Gehörschutz, Augenschutz und Hautschutz. Ferner gibt es spezifische PSA gegen den Absturz und den großen Bereich der Schutzkleidung (Warnkleidung, Arbeitssicherheitsschuhe usw.). Persönliche Schutzausrüstung ist CE-kennzeichnungspflichtig nach den Normen 89/686/EWG und PSA-Verordnung EU 2016/425. Persönliche Schutzausrüstung CE-kennzeichnungspflichtig
ABSTURZSICHERUNG
Die Absturzsicherung besteht aus diversen Systemen. PSA gegen Absturz muss je nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, allerdings mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen geprüft werden. Das liegt in der Verantwortung des Unternehmers.