Wie in den vorangehenden Kapiteln aufgezeigt wurde, ist ein gewisses Mass an Regelhaftigkeit in der Stadt und der Architektur notwendig. Sie lässt entsprechend auch eine gewünschte Vielfalt zu, ohne das gesamtheitliche Konzept der Einheitlichkeit zu stören und ermöglicht es sogar diese zu bereichern. Aber wie verhält es sich in den öffentlichen Räumen? Denn auch dieser hat einen grossen Einfluss auf die Architektur und dessen Bewohner. Besonders auf sozialer Ebene besteht in ihm das Potenzial zur Förderung einer gemeinschaftlichen, kollektiven Nutzung. Sollten die Freiräume möglichst einheitlich oder vielfältig vordefiniert werden oder sollten sie den Bewohnern der Stadt die Möglichkeit bieten diese selbst zu gestalten und zu bespielen?
Abb. 50. Perspektive der Hofsituation der Zeilenbauten
6.1 Zwischen Gestaltung und Selbstbestimmung Die Ausprägungen im öffentlichen Raum können vielfältig sein und die Anforderungen an diese werden immer komplexer. Sie bilden die Freiräume des städtischen Lebens, haben eine repräsentative Funktion für die Stadt, sind Räume der sozialen Interaktion und sollten zusätzlich den klimatischen Gegebenheiten entsprechen. Auch ist das ökonomische Interesse an ihnen gross, da sie besonders in den Städten als Treffpunkt genutzt werden.33 Der Zustand und die Gestaltung der öffentlichen Räume wird aber auch durch die gesellschaftlichen Verhältnisse definiert, in welchen sie sich befinden. Entsprechend sollten auch die Faktoren der zukünftigen Entwicklung mit in Betracht gezogen werden. Die Gestaltung der Öffentlichen Räume kann, genauso wie ihre Anforderungen vielfältig und unterschiedlich sein. Um zum Beispiel die Dimension eines Platzes zu definieren, kann dies abgesehen von den umgebenden Gebäuden, durch die Bodenbeläge oder Niveauunterschiede in der Höhe geschehen. So ist es möglich den Platz über eine einheitliche Materialisierung zu definieren, oder ihn durch das differenzieren unterschiedlicher Beläge in einzelne Bereiche aufzuteilen.
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Das Verlangen der Vielfalt nach Einheitlichkeit
Abb. 51. Heutige Zwischennutzung des Gurzelen-Areals durch die Aneignung der Bewohner von Biel