Zum Projekt von Gunter Demnig „Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist“, sagt Gunter Demnig. Die kleinen Denkmäler im Straßenraum – Pflastersteine im Format 10 x 10 cm mit einer Messingoberfläche – tragen eine Inschrift aus wenigen Wörtern. Sie beginnt in der Regel mit „HIER WOHNTE“. Es folgen der Name und die Daten der Verfolgung und zumeist des Todes. Gunter Demnig legt Wert darauf, dass es sich bei den Stolpersteinen um ein Kunstprojekt handelt, über dessen Rechte er verfügt. Er definiert die Bedingungen, unter denen jemand einen Stein bekommt und entscheidet letztlich auch über die Inschrift. Die wichtigste dieser Bedingungen ist, dass Stolpersteine grundsätzlich vor der letzten frei gewählten Wohnung der späteren Opfer verlegt werden, und zwar im öffentlichen Raum auf dem Fußweg. Die Steine liegen also nicht etwa vor den sog. „Judenhäusern“, welche die deutschen Städte seit 1939 einrichteten und in denen Juden auf allerengstem Raum leben mussten, und auch nicht vor Gefängnissen, Zuchthäusern oder Konzentrationslagern. Stolpersteine sollen Passanten zu einem kurzen Innehalten und Gedenken an Menschen bewegen, bevor die Nationalsozialisten sie zu Opfern machten, in der Situation also, als sie noch ein selbstverständlicher Teil der Einwohnerschaft waren.
Der Künstler Gunter Demnig anlässlich der Verlegung von Stolpersteinen am 27. September 2018 in Hameln in der Kaiserstraße 21 Foto Joachim Schween 2018
Der Künstler Gunter Demnig während der Verlegung, links am 27. September 2018 in der Kaiserstraße 21, rechts am 26. November 2013 in der Baustraße 16 Fotos Joachim Schween 2013 und 2018
11