Check Check Lehre für Eltern, 2021

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Ausbildung ist Pflicht!

ALS ELTERN HABEN SIE VIELE „PFLICHTEN“: Erziehung, Gesundheit oder Schulbildung sind nur ein Bruchteil davon. Die seit 2017 geltende gesetzliche Ausbildungspflicht erfordert von Ihrem Kind, dass es nach der allgemeinen Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr einer weiteren Ausbildung nachgeht. Wenn Ihr Kind nach der Schulpflicht seit vier Monaten keine Schule besucht oder eine Ausbildung absolviert, ist dies unbedingt zu melden, da ansonsten mit Strafen gerechnet werden muss. Es kann selbstverständlich auch vorkommen, dass Jugendliche die Schule oder Lehre abbrechen

wollen – oft aus gutem Grund. Es kann zudem auch sein, dass gerade kein passender Schul- oder Ausbildungsplatz zur Verfügung steht oder der weitere Weg Ihres Kindes erst nach Ablauf der Vier-Monats-Frist beginnt – dann sind auch keine Sanktionen zu befürchten. Allerdings ist dem nicht so, wenn Sie jede Kontaktaufnahme und die damit verbundenen Unterstützungsangebote verweigern.

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Einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten und weitere Informationen finden Sie unter : www.ausbildungbis18.at oder bei der Koordinierungsstelle „AusBildung bis 18 Vorarlberg“ (KOST Vorarlberg, www.kost-vorarlberg.at)

ROLLE DER ELTERN


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