aF 03/2022

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Fahrzeugübergabe FLEET NEWS

Brauchts einheitliche Standards bei der Fahrzeugübergabe? Die Komplexität von Elektro- und Plug-in-HybridModellen nimmt stetig zu. Deshalb fordert beispielsweise der britische Flottenverband Association of Fleet Professionals (AFP) neue Standards bei Flottenübergaben. Text: Rafael Künzle

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ie Association of Fleet Professionals, welche die Flottenverantwortlichen in Grossbritannien vertritt, legt einen neuen Industriestandard für die Übergabe von Personenwagen und Transportern vor. Paul Hollick, Vorsitzender der AFP, sagte dazu: «Der Händlerstandard hat eine ganz einfache Absicht: Er soll sicherstellen, dass das Fahrzeug in einem ausgezeichneten Zustand an den Flottenendnutzer ausgeliefert wird und diesem die Grundlagen der Funktionsweise des Fahrzeugs erklärt werden. Die Notwendigkeit dieser Art von Benchmark hat sich im Laufe der Zeit aus einer Reihe von Faktoren herauskristallisiert. Der wohl wichtigste ist, dass Autos und Lieferwagen immer komplexer geworden sind. Die Zeiten, in denen ein Fahrer auf dem Sitz eines neuen Modells Platz nehmen und alle wichtigen Funktionen in ein paar Minuten erlernen konnte, sind längst vorbei. Moderne Fahrzeuge erfordern bei der Übergabe ein gewisses Mass an Vertrautheit – vor allem dann, wenn der Fahrer zum ersten Mal ein Elektromodell übernimmt.» Händler, die den neuen Standards zustimmen, verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden Punkte.

Vor der Auslieferung • Der Flottenkunde sollte regelmässig über die Lieferzeiten informiert werden, einschliesslich weiterer Informationen über eventuelle Verzögerungen und den Grund für die Verspätung. • Der Kunde sollte eine Bestätigung erhalten, wenn das Fahrzeug auf Lager ist, und das Lieferdatum und die Lieferzeit sollten formalisiert werden. • Umfassende Angaben zum Fahrzeug sollten bereitgestellt werden. • Telematikgeräte sollten vor der Auslieferung installiert werden. • Vorzugsweise sollten für Auslieferungen an den Firmenstandort eigene Fahrer eingesetzt werden, die für das zu liefernde Produkt kompetent und geschult sind. Werden Fremdfahrer eingesetzt, muss die Übergabe zumindest die wichtigsten Merkmale und sicherheitsrelevanten Punkte umfassen. • Der Händler muss Unterstützung und

Beratung bei allen technischen Fragen zum Fahrzeug anbieten. Operative Standards • Firmen-, Leasingfirmen-, Händler- und Sicherheitspakete sowie allfällige Aufkleber für die Windschutzscheibe müssen bei der Übergabe im Fahrzeug enthalten sein. • Die Mindesttankfüllung bei Benzin- oder Dieselfahrzeugen soll mindestens 25 % betragen bzw. 50 % Ladung bei Elektrofahrzeugen. • Die gefahrene Kilometerleistung darf 100 Meilen für Personenwagen bzw. 150 Meilen für Nutzfahrzeuge nicht überschreiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. • Das Fahrzeug sollte vor der Übergabe abgedeckt oder gewaschen werden und sowohl von aussen als auch von innen sauber sein. • Das Fahrzeug darf dem Kunden niemals mit einer aktiven Warnleuchte übergeben werden. Falls eine Warnleuchte vor der Übergabe aufleuchtet, muss mit dem Kunden ein proaktiver Behebungsprozess besprochen werden, um Unannehmlichkeiten und Enttäuschungen zu vermeiden. Die Übergabe • Als Minimum ist eine Übergabe des Fahrzeugs entweder physisch oder virtuell erforderlich, die die grundlegenden Fahr- und Sicherheitskontrollen sowie Bluetooth, Navigation und andere wichtige Funktionen umfassen muss. • Die Händler sollten in der Lage sein, den Kunden bei Bedarf zu beraten, wo er Un-

terstützung bei der Nutzung einer Fahrzeug-App erhalten kann. Dies ist besonders wichtig bei E-Fahrzeugen, die über eine Vorkonditionierung, Fahrzeugverriegelung und andere Funktionen verfügen. Es sollte gezeigt werden, wo Sicherheitselemente vorhanden sind, wie z. B. die Position des Ersatzrads, das Reparaturset, die Position der Radmuttern und die Motorhauben-Entriegelung. Es müssen Hinweise zum Tanken, Aufladen und zu Zusatzstoffen gegeben werden. Bei E-Fahrzeugen sollte dies auch für Lade­ kabel gelten. Eine Betriebsanleitung und ein Serviceheft sollten zur Verfügung gestellt werden oder es sollte angegeben werden, wie man auf digitale Handbücher im Internet oder über das Infotainmentsystem des Fahrzeugs zugreifen kann. Inspektionsbedingungen und Übergabedokumente müssen entweder auf Papier oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das Fahrzeug sollte gründlich auf Schäden untersucht werden und der Fahrer sollte Zeit haben, das Fahrzeug zu begutachten und ggf. Schäden zu fotografieren. Es sollte ein förmliches Verfahren zur Behebung von Schäden und zur Einhaltung der Vorschriften geben, um Unannehmlichkeiten und Enttäuschungen zu ver­ meiden. Nach der Übergabe des Fahrzeugs wird akzeptiert, dass Probleme, die nicht unter die Garantie fallen, vom Kunden in Eigenregie behoben werden müssen.

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