medical fitness and healthcare 02/20 (Leseprobe)

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Branche

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Recht

Geringfügige Beschäftigung – mit den Änderungen seit 2019

Minijob, Midijob und kurzfristige Beschäftigung

Foto: Fokussiert – stock.adobe.com

Text: Ernst Stilke

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv: Diese Minijobs bieten gerade für unterschiedlich stark frequentierte Physiotherapiepraxen eine große Flexibilität und sind nach deutschem Recht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht in vollem Umfang versicherungspflichtig.

E

s lohnt sich für Praxisbetreiber, sich mit der Rechtslage rund um Minijobs zu beschäftigen, wenn sie einen Mitarbeiter möglichst kostengünstig und rechtssicher in Teilzeit beschäftigen möchten. In diesem Artikel sollen die folgenden Möglichkeiten erläutert werden: 1. Der Minijob oder 450-Euro-Job mit einem Arbeitsentgelt von monatlich bis 450 EUR 2. Der Midijob – Arbeitsentgelt derzeit zwischen monatlich 450,01 und 1.300 EUR 3. Die sogenannte kurzfristige Beschäftigung für drei Monate oder 70 Arbeitstage All diese Beschäftigungsformen sind verpflichtend bei der Minijob-Zentrale anzumelden (www.minijob-zentrale.de). Für Praxisinhaber sind hier die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsformen hinsichtlich der verminderten Arbeitnehmerbeiträge nach den sozial- und steuerrechtlichen Anforderungen zu beachten. Arbeitsrechtlich haben die Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie ein in Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter. Hierzu gehören nicht nur der Kündigungsschutz und die Entgeltfortzahlung im Fall der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von mindestens vier Wochen (§ 3 BurlG).

Minijob Für Beschäftigungsverhältnisse aus der Kategorie „Minijob“ sind von dem Arbeitgeber in der Regel Pauschalbeiträge entsprechend des Arbeitsentgelts (bis 450,00 EUR) in Höhe von 13 Prozent zur Krankenversicherung – soweit ansonsten schon eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt – und 15 Prozent zur Rentenversicherung sowie regelmäßig zwei Prozent pauschale Lohnsteuer zu entrichten, falls nicht die individuellen Besteuerungsmerkmale heranzuziehen sind. Die Kosten für den Inhaber können sich dabei – unter Hinzufügung von anteiligen Umlagen und Beiträgen zur Unfallversicherung – zu einem Arbeitgeberbruttobetrag von circa 590 EUR summieren. Der Arbeitnehmer kann daneben aus seinem Entgelt einen Anteil von derzeit 3,9 Prozent in seine Rentenversicherung einzahlen, um die damit verbundenen Vorteile auf Ansprüche aus der Rentenversicherung zu nutzen. Will der Arbeitnehmer das nicht, muss er schriftlich einen (von der Praxis zur Verfügung gestellten) Befreiungsantrag stellen, der ebenfalls an die Minijob-Zentrale weitergeleitet werden muss. Ein Arbeitnehmer kann mehrere Minijobs zugleich ausüben. Da diese zusammengerechnet werden, dürfen sie in der Summe den Betrag von regelmäßig 450 EUR monatlich 02/2020 | medical fitness and healthcare


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