InformationBezirksgeschäftsstelle ben dem Kdt Obst GAUGUSCH und dem Jagdverwalter Ofö KUBITSCHKA die Bezirksforstinspektoren des Bezirks ZWETTL HR Dipl. –Ing. MAYR und Dipl. –Ing. Dr. DIRNBERGER, der Bezirksjägermeister von ZWETTL, JÄGER, sowie der Leiter des Instituts für Wildtierkunde Prof. Dr. ARNOLD Platz. Gespannt wurde der Aufklärungsflug über einen Monitor verfolgt und nach 3 Stunden zeigte sich, dass die Bemühungen einer Reduktion des Rotwildes Früchte getragen haben und der Bestand dem Biotop angepasst sein dürfte. Eine detaillierte Auswertung der Aufnahmen wird durch die Spezialisten der Luftaufklärung mit der fachlichen Unterstützung des Jagdreferatsleiters Revierjäger Rev. ZAUNER in LANGENLEBARN stattfinden.
Drittelparitätsabschussverfügungen:
Wiederaufforstungsflächen wichtig. Die dabei im Fokus stehende Bestandsregulierung erfolgt über die Zuwachsträger. Die Abschussstruktur hat einen wesentlichen Einfluss auf die Bestandsentwicklung und damit auf die Zielorientierung an einem Wildbestand mit einem günstigen Geschlechtsverteilungs- und Altersklassenaufbau und an einem gesunden lebensraumangepassten Wildbestand. Daraus ergab sich die Empfehlung an die Behörde, bei Fällen mit größeren Abweichungen eine an der Drittelparität orientierte Abschussverfügung zu erlassen. Die Bezirksjagdbeiratsmitglieder wurden vom Bezirksjägermeister per Mail über die Erarbeitung der drittelparitätsorientierten Vorschläge informiert. Aufgrund der besonderen pandemiebedingten Terminlage wurden hierauf unter Verzicht auf ein vorgeschaltetes schriftliches Parteiengehör die entsprechenden bescheidmäßigen Abschussverfügungen erlassen. Den Bescheidadressaten steht die gesetzlich normierte Rechtsmittelwahrnehmung zur Verfügung.
Für die Behandlung der im Frühjahr 2020 vorzulegenden Abschusspläne für die Jahre 2020, 2021 und 2022 war aufgrund der Corona ¬Pandemie eine Sondersituation gegeben: Zwei der vier Zwettler Hegeschauen konnten nicht abgehalten werden, sodass die Abschusspläne dort nicht behandelt und diskutiert werden konnten. Weiters musste auch die Bezirksjagdbeiratssitzung, bei der die Behandlung der Abschusspläne vorgesehen war, abgesagt werden. Aus diesem Grund wurde eine Dreier-Besprechung anberaumt, bei der vom Bezirkshauptmann, vom Bezirksjägermeister und vom Bezirksforsttechniker u.a. jene Rehwild-Abschusspläne besprochen wurden, die ausgeprägte Abweichungen von den vom NÖ Jagdverband herausgegebenen Abschussplanungs-Richtlinien, mit der auch vom Rehwild-Fachausschuss abgegebenen Drittelparitätsempfehlung für den Rehwildabschuss aufwiesen. Fotos: © Manfred Jäger Diese Drittelparitätsempfehlung Recht herzlichen Dank dem beteizielt darauf ab, den Bestand an der ligten Personal des Luftunterstütwirtschaftlichen Biotoptragfähigkeit zungsgeschwaders für die nicht allzu orientieren. tägliche Aufklärungsarbeit. Die Minimierung des Verbiss- und Bezirksforsttechniker Fegedrucks ist speziell bei der ZuDipl. –Ing. BERGER, ObstltdhmtD nahme von kalamitätsbedingten DI Georg MAYR
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