public Sonderheft VRV 2015

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Aufbau des Finanzierungshaushalts Michael Dessulemoustier-Bovekercke (MSCT)

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m Finanzierungshaushalt der VRV

rung darstellen, dürfen aber keine Aus-

ist ein großer Unterschied zum her-

wirkung auf die Finanzierungsrechnung

kömmlichen System der doppelten Buchhaltung nach UGB zu erkennen. Während die so genannte Cashflow-Rechnung

haben. Dies wären z. B. der Kauf von Vermögenswerten auf Ziel oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit

(Kapitalflussrechnung) im System der doppelten Buchhaltung regelmäßig eine abgeleitete Rechnung darstellt, ist die Finanzierungsrechnung der VRV 2015 ein integraler Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung. Anders als in der doppischen Buchführung erfolgen bei der Buchhaltung nach VRV 2015 jeweils Einträge in drei unterschiedlichen Rechenwerken. Neben den Einträgen auf den bei jedem Buchungssatz angesprochenen Konten erfolgt gleichzeitig eine Erfassung in der Finanzierungsrechnung. Die Einträge im Ergebnishaushalt sind auch Basis für die Finanzierungsrechnung. Die Summe der finanzierungswirksamen Aufwendungen entspricht

späterer Zahlung oder die Bewertung von Rückstellungen.

den Auszahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit (Personal-, Sachund Finanzaufwand) und den Transfers in der Finanzierungsrechnung. Während im Voranschlag Anpassungen notwendig sein können, sofern Zahlungen erst in einer Folgeperiode erfolgen, sollte sich aufgrund der eingerichteten Buchhaltung im Rahmen der Rechnungsabschlusserstellung kein Anpassungsbedarf ergeben. Ein Eintrag in die Finanzierungsrechnung darf demnach erst dann erfolgen, wenn auch tatsächlich ein Zahlungsmittelkonto angesprochen wird. Als Verbindungsstück zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt dienen die Mittelverwendungs- und aufbringungsgruppen (MVAG) der ersten (MVAG 1) und zweiten (MVAG 2) Ebene – siehe die Ausführungen im Artikel zur Buchungslogistik (Seite 14). Rein unbare Vorgänge können demnach Aufwand oder auch eine Vermögensmeh-

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public VRV

Der Finanzierungshaushalt zeigt folgende Grundstruktur1 (siehe Abbildung 1).

Gliederung des Finanzierungshaushalts Einzahlungen und Auszahlungen der operativen Gebarung sind in folgende Mittelaufbringungs- und -verwendungsgruppen zu gliedern (siehe Anlage 1b): 1. Einzahlungen aus operativer Verwaltungstätigkeit 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Einzahlungen aus Transfers Einzahlungen aus Finanzerträgen Auszahlungen aus Personalaufwand Auszahlungen aus Sachaufwand Auszahlungen aus Transfers Auszahlungen aus Finanzaufwand

Ein- und Auszahlungen der investiven Gebarung sind in folgende Mittelaufbringungs- und verwendungsgruppen (siehe Anlage 1b) zu gliedern: 1. Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 2. Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen 3. Einzahlungen aus Kapitaltransfers (Investitionszuschüsse) 4. Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 5. Auszahlungen von gewährten Darlehen sowie gewährten Vorschüssen 6. Auszahlungen aus Kapitaltransfers 1 siehe auch Michael Dessulemoustier-Bovekercke, „Rechnungsabschluss der Gemeinden“, Loseblattsammlung, Weka

Diese Mindestgliederung entspricht der Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppe 1, wie sie in Anlage 1b dargestellt ist.

Investitionstätigkeit Neben einer Finanzierungsrechnung für die operative Gebarung ist auch eine solche für die investive Gebarung zu erstellen, welche folgende Mindestgliederung zu umfassen hat (Anlage 1b): 1. Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 2. Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen 3. Einzahlungen aus Kapitaltransfers 4. Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 5. Auszahlungen von gewährten Darlehen sowie gewährten Vorschüssen 6. Auszahlungen für Kapitaltransfers Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ergeben sich dabei aus dem Abgang von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Beteiligungen. Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sollen als Zugang nach der VRV 2015 denselben Bereich umfassen, wobei die Anforderung gestellt wird, dass der Anschaffungswert von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten EUR 400,00 übersteigt. Liegt der Wert darunter, erfolgt ein Ausweis unter den Auszahlungen für Sachaufwand. Konsequenterweise müsste dann aber auch der Aufwand aus den geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sachaufwand erfolgen. Des Weiteren sind tatsächliche Auszahlungen für den Zugang von Beteiligungen im Investitionsbereich der Finanzierungsrechnung auszuweisen. Auszahlungen und Einzahlungen für den Zugang bzw. aus dem Abgang von Finanzinstrumenten sind hingegen dem Finanzierungsbe-


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