lie:zeit Ausgabe 103

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polit:zeit

03/2022

Die Landesverwaltung im Fokus Jeder Einwohner Liechtensteins steht in regelmässigen oder unregelmässigen Abständen in Kontakt mit der Landesverwaltung. Die Anforderungen an die Behörden sind in den vergangenen 200 Jahren deutlich gewachsen, die Aufgaben haben stark zugenommen. Letzteres gilt auch für die Anzahl der Ämter. Die lie:zeit stellt die wichtigsten von ihnen in den kommenden Ausgaben näher vor. Den Auftakt macht eine Einordnung, wie sich die Landesverwaltung im Lauf der Zeit entwickelt hat, dargelegt von Paul Vogt im Historischen Lexikon. Nachstehend eine Zusammenfassung seines Beitrags.

In Liechtenstein nahm bis Anfang des 19. Jahrhunderts das Oberamt als einzige Landesbehörde sämtliche Verwaltungsaufgaben wahr. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich eine weisungsgebundene Organisation, bei der einzelne Amtsstellen dem Oberamt bzw., seit 1862, der Regierung unterstellt waren. Die Landesverwaltung hatte zur damaligen Zeit rund 20 Mitarbeiter. Bis 1921 war sie mit der fürstlichen Domäne bzw. Rentenverwaltung verflochten: Die fürstlichen Beamten waren teilweise auch Staatsbeamten.

Landvogt, Schulkommissär, Landestierarzt Die von der Landesverwaltung wahrgenommenen Aufgaben spiegeln sich in den Amts- beziehungsweise Funktionsbezeichnungen. Um 1800 nahmen in Vaduz ein Landvogt, ein Rentmeister, ein Amtsschreiber und ein Amtsbote hoheitliche Aufgaben war, zusätzlich gab es verschiedene fürstliche Diener. Der Landesphysikus erhielt ein Wartegeld. Bemerkenswert ist, wie früh Liechtenstein gezwungen war, sich zur Selbstbehauptung aussenpolitisch beim Deutschen Bund und beim Rheinbund durch Gesandte vertreten zu lassen. 1808 wurde ein Grundbuchführer angestellt. Die Funktion des Försters oblag von alters her dem Jäger. Welche Bedeutung die Hofkanzlei in Wien dem Forstwesen zumass, zeigte sich 1837, als ein qualifizierter Wald-

bereiter nach Vaduz versetzt wurde. Der Begriff Wald- beziehungsweise Forstamt wurde seit 1840 als Amtsbezeichnung verwendet. Ab 1843 befindet sich auch ein Landestierarzt in den Besoldungslisten. Als Sicherheitsorgane wirkten drei bis vier Polizisten. Seit der Verfassung von 1862 war für die Rechtsprechung nicht mehr der Landesverweser, son-

dern ein Landrichter zuständig, der bis 1871 zudem zahlreiche Verwaltungsaufgaben – vor allem mit polizeilichem Charakter – wahrzunehmen hatte. Erst 1871 erfolgte die völlige Trennung der Justiz von der Verwaltung. 1871 wurden drei Landweibel eingestellt. Folgende Beamte hatten gemäss Amtsinstruktion von 1862 einen unkündbaren Status: Kassenverwalter, Landestechniker, Landesforstbeamte,

Schulkommissär, Landesphysikus und Landestierarzt. Damit sind auch die wichtigsten Funktionen der Landesverwaltung aufgezählt. Der Wunsch nach der Einrichtung eines Bauamts fand beim Fürsten in Wien kein Verständnis. Die baulichen Tätigkeiten wurden von den Offizieren des Militärkontingents geleitet, nach dessen Auflösung 1868 vom sogenannten Landestechniker. Auch die 1861 gegrün-


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