Offenblatt 19/2023

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Stadt Offenburg ∙ Unser Amtsblatt

27.5. bis 11.6.

Für 22,35 Millionen Euro werden in nächster Zeit im gesamten Stadtgebiet vier Brücken saniert und auf Vordermann gebracht.

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Oldtimerfreund*innen sind bei der Paul-Pietsch-Rallye am vergangenen Wochenende auf ihre Kosten gekommen.

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Sicherheit und Denkmalschutz

Mitte Juni starten die 29. Kreuzgangkonzerte. Bei Regen wird in die benachbarte St. Mattiaskirche ausgewichen.

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Anfang Juni wird der Zwingerpark für die Öffentlichkeit wieder zugänglich/Rasen soll vorerst nicht betreten werden

Der Dank galt insbesondere Thomas Simon von der gleichnamigen Hohberger Firma, die „mit viel Herzblut“ die Pläne umsetzte. Es wurden 21 Sitzbänke und fünf Liegen aufgestellt, die historische Fußgängerbrücke am Teich saniert, acht Großbäume gepflanzt, 500 Sträucher und 11 000 Stauden. Verlegt wurden 1235 Quadratmeter wassergebundene Wegedecken und 25 Quadratmeter Natursteinplatten. Appelliert wird an die Besucher*innen, die Rasenflächen zu schonen – und empfohlen, den Park bei Dunkelheit aufzusuchen, um das Beleuchtungskonzept zu würdigen.

Der letzte Baustein im Sanierungsgebiet Mühlbach ist nahezu fertig: Anfang Juni wird der komplette Zwingerpark wieder zugänglich. 1,6 Millionen Euro hat die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts gekostet, bei der auch funktionale Mängel behoben wurden.

Seit 2007 wird das gesamte Mühlbachareal umgestaltet und aus dem einstigen Firmenareal ein Wohngebiet mit Aufenthaltsqualität. Der Zwingerpark als Bindeglied zur Innenstadt wurde als Landschaftspark in gemisch-

tem Stil aufgehübscht und den aktuellen Bedürfnissen behutsam angepasst. Dabei ging es vor allem um die Beleuchtung, um deren Modernisierung sich Lichtplaner Stefan Lotze kümmerte. Sicherheit und Naturschutz mussten berücksichtigt werden, beleuchtet ist jetzt vorzugsweise der Hauptweg, neun Mastleuchter mit Strahler wurden installiert.

Wie Philip Denkinger, Abteilungsleiter Grünflächen und Umweltschutz, beim Pressegespräch ausführte, ging es darum, dem historischen Gartendenkmal ge-

recht zu werden und zugleich eine dezente Neuinterpretation vorzunehmen. Grundsätzlich habe man eine Harmonisierung vorgenommen und unruhig wirkende Passagen entfernt.

Der beauftragte Landschaftsarchitekt Stefan Helleckes ging auf die Geschichte des Zwingerparks ein, der als „Ausdruck von Bürgerstolz“ in den 1880er Jahren angelegt wurde und in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts eine weitere intensive Phase erlebte. Damals wurden Fächerahorn und Magnolienbäume gepflanzt.

Nr. 19, 27. Mai 2023 www.offenburg.de Veranstaltungskalender
Wiedereröffnung. Sabine Göppert (Städtebauförderung), Freiraumplaner Michel Fox, Lichtplaner Stefan Lotze, Abteilungsleiter Grünflächen und Umweltschutz, Philip Denkinger, Landschaftsplaner Stefan Helleckes und Thomas Simon von der beauftragten Garten- und Landschaftsbaufirma im neu gestalteten Zwingerpark. Foto: Siefke
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Alles Gute zum Geburtstag

In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeister Marco

Steffens folgender Jubilarin: Leonore Fey feiert am Samstag,

3. Juni, ihren 90. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Sonntags- und Nachtdienst der Apotheken

27.5. Stadtapotheke Hauptstraße 43

28.5. Bartholomäus-Apothke (Hauptstraße 61, Ortenberg)

29.5. Schwarzwaldapotheke Hauptstraße 19

30.5. Staufenbergapotheke (Kirchplatz 2, Durbach)

31.5. Sonnenapotheke Caunes Marlener Straße 11

1.6. Apotheke am Ebertplatz

2.6. Hildaapotheke Hildastraße 69

3.6. Delta-Apotheke Heimburgstraße 1

4.6. Löwen-Apotheke Wilhelmstraße 9

DRK-Mitglieder versammeln sich

Die Mitgliederversammlung 2022 des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Offenburg, findet am Montag, 12. Juni, um 19 Uhr in den Lehrsälen des Kreisverbandes Ortenau, Rammersweierstraße 3, statt. Es stehen auch Wahlen an. Alle aktiven Mitglieder, die fördernden Mitglieder sowie alle an der Rotkreuzarbeit Interessierten sind hierzu eingeladen.

„Mehr Bäume als vorher“

Debatte um Fahrradförderprogramm: Bürgermeister Martini präzisiert Fakten

Der Verkehrsausschuss des Gemeinderats hat vorige Woche engagiert über das Fahrradförderprogramm debattiert. Im Fokus standen die Maßnahmeachsen 1 (Moltkestraße) und 8a (Weingartenstraße). Bürgermeister Oliver Martini: „Es ist erklärtes Ziel, so viele Bäume wie möglich zu erhalten.“

Mehrere Ausschussmitglieder wandten sich dagegen, für den Ausbau von Radwegen eine große Zahl von Bäumen zu entnehmen. Die Verwaltung hat im Lauf der Debatte darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Planungsprozesses jeder Einzelfall unter dem Gesichtspunkt eines Erhalts des jeweiligen Baumes sorgfältig geprüft wird. In die Betrachtung fallen ca.

300 Bäume in der Moltkestraße und der Weingartenstraße.

„Ziel ist es, so viele Bäume wie möglich zu erhalten“, so Bürgermeister Oliver Martini. Die in Umlauf befindliche Zahl von 160 durch bauliche Maßnahmen betroffenen Bäumen ist nicht richtig, vielmehr sind es nach aktuellem Planungsstand um die 50 Bäume, die zu ersetzen bzw. nachzupflanzen sind.

Weiterhin gibt es nach aktuellem Planungsstand nach der Umgestaltung mehr Bäume als vorher. Im Rahmen einer Baufolgeabschätzung vor Ort wird jeder innerhalb der beiden Straßenzüge angeschaut und hinsichtlich des Erhalts bewertet. Die vorgesehene Untersuchung bezieht sich nicht

nur auf bauliche Fragen, sondern auch auf den Vitalitätsstandard des jeweiligen Baums.

Bürgermeister Martini betonte ausdrücklich, dass es sich bei der Vorlage um einen Planungsauftrag für eine Vorzugsvariante handelt. Eine Entscheidung über die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen werde erst nach Vorliegen der Planung durch den Verkehrsausschuss und den Gemeinderat getroffen. Die Gremien werden sich voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres wieder mit dem Thema befassen.

Die jetzt verabschiedete Vorlage mit dem Planungsauftrag erhielt nach entsprechenden Erläuterungen der Verwaltung eine große Mehrheit im Verkehrsausschuss.

Florian Würth mit neuer Aufgabe

Florian Würth, Leiter der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, verlässt zum 30. Juni 2023 die Stadt Offenburg. Er wird sich beruflich neu orientieren und im Marketing eines süddeutschen Unternehmens neue Aufgaben übernehmen.

Würth, der sein Amt 2019 antrat, blickt auf eine ereignisreiche Zeit zurück, geprägt unter anderem von der Corona-Pandemie.

Bürgersprechstunde

„Ich durfte tolle Menschen innerhalb und außerhalb des Rathauses kennenlernen und habe mit Freude im Dienst der Offenburgerinnen und Offenburger gewirkt“, resümiert er.

„Zusammen konnten wir Projekte erfolgreich abschließen und anstoßen, darunter Neuerungen beim ,Offenblatt‘, im Bereich der Corporate Identity und dem anstehenden Relaunch des Internet-

Nächster Termin: Die nächste Bürgersprechstunde mit OB Marco Steffens findet am Montag, 12. Juni statt. Die Anmeldung ist ab Montag, 5. Juni, unter Telefon 0781/82-2530 möglich, eine Anmeldung per E-Mail geht nicht.

auftritts. Ich bin allen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit dankbar.“

„Ich danke Herrn Würth für seine hervorragende Arbeit und wünsche ihm alles Gute für seine berufliche Zukunft“, sagte Oberbürgermeister Marco Steffens.

Die Koordination von Presseanfragen wird interimsmäßig von Christoph Lötsch wahrgenommen.

Pfingstpause

Das OFFENBLATT, Amtsblatt der Stadt Offenburg, geht in die Pfingstpause und erscheint wieder am Samstag, 10. Juni. Die Redaktion wünscht frohe Feiertage.

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Gertrude Siefke (komm.) Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 • Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 • Anja Walz, Telefon 07 81/822 666, offenblatt@offenburg.de, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg

Veranstaltungskalender: offenblatt@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82

Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH, Marlener Straße 2, 77656 Offenburg, Anzeigenverkauf: Claudia Rohm, Telefon 07 81/95 50 63, Telefax 07 81/95 50 563, anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH, Marlener Straße 2, 77656 Offenburg

Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH, Flugstr. 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: P.F. Direktwerbung GmbH, Ruster Straße 8, 77975 Ringsheim, Telefon 078 22/44 620, E-Mail info@pf-direktwerbung.net Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515 www.offenblatt.de

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Abriss und Neubau beschlossen

Vier Brückenbauwerke und Unterführungen sind in die Jahre gekommen/Investition von 22,35 Millionen Euro

22,35 Millionen Euro sind notwendig, um vier Brückenbauwerke im Stadtgebiet zu erneuern. Drei davon tangieren die Rheintalbahnstrecke. Das geht aus den Vorlagen hervor, die der Verkehrsausschuss des Gemeinderats in seiner jüngsten Sitzung. behandelte.

Komplett weichen muss die Mühlbachbrücke aus dem Jahr 1906. Sie weist irreparable Schäden auf und muss, obwohl eigentlich denkmalgeschützt, durch einen Neubau ersetzt werden. Baubeginn ist nach derzeitigem Stand im August 2024. Die neue Brücke soll im März 2025 fertiggestellt sein. Während der Bauphase wird der Verkehr umgeleitet. Hierzu liegt bereits ein Konzept vor (wir berichteten).

Die Kosten für das Projekt liegen bei 1,6 Millionen Euro, der Fördermittelanteil beträgt zwischen 400 000 und 600 000 Euro.

Ebenfalls durch einen Neubau ersetzt wird die Stegermattbrücke im Verlauf der Zähringerstraße über die Rheintalbahnstrecke. Der Abbruch, der für das Frühjahr 2025 vorgesehen ist, gerät wegen der beengten Verhältnisse zur Herausforderung. Unter anderem wird dafür der Zugverkehr mehrere Tage lang unterbrochen.

Das neue Bauwerk wird einen auf 2,50 Meter verbreiterten Fußund Radweg aufweisen. Von den Gesamtkosten von 3,65 Millionen Euro kommen voraussichtlich 450 000 aus Fördermitteln.

Ebenfalls über die Rheintalbahnstrecke führt die Südringbrü-

cke im Stadtteil Hildboltsweier. Strukturelle Schäden machen Abbruch und Neubau unausweichlich. Auch hier kommt es zu einer dreitägigen Sperrung der Rheintalbahn. Unter anderem muss die Oberleitung entfernt und wieder aufgebaut werden.

Das neue Bauwerk wird ebenfalls einen 2,50 Meter breiten Fußund Radweg erhalten. Die Arbeiten sollen im März 2024 beginnen, bis zur Fertigstellung im Dezember 2026 wird der Straßenverkehr für 22 Monate unterbrochen sein. Ein Großteil wird dann durch Hildboltsweier geführt.

Die Kosten werden auf 7,6 Millionen Euro taxiert. Fördermittel gibt es nicht, da die Nutzungsdauer der Brücke überschritten sei, berichtete Bernhard Mußler, städ-

tischer Abteilungsleiter für Straßen und Brücken.

Mit 9,5 Millionen Euro die teuerste Maßnahme ist die barrierefreie Neueinrichtung der Unterführung für Radfahrende und Fußgänger*innen. Das Bauwerk, das zwischen Fasanenweg und Königsstraße in Hildboltsweier und Albersbösch die Eisenbahn unterquert, erhält u.a. eine 70 Meter lange Rampe. Dafür müssen zwei Häuser abgerissen werden. Gerechnet wird mit einer dreijährigen Bauzeit zwischen 2025 und 2027. Die hohen Kosten erklären sich u.a. aus der notwendigen Kanalneuordnung beiderseits der Bahnstrecke. Diese Arbeiten werden 2028 abgeschlossen sein. Die Stadt rechnet mit Zuschüssen von 4 Millionen Euro.

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Mühlbachbrücke. Stegermattbrücke. Südringbrücke. Unterführung. Fotos: Lötsch

Passendes Kulturpaket für Offenburg

Fahrplan für Kulturentwicklungsprozess im Ausschuss: Bestand erheben, Bedarf ermitteln, Analyse und Ergebnis

Der Kulturentwicklungsprozess (KEP) stand im Fokus der Sitzung des Kulturausschusses am 22. Mai. Einstimmig hat das Gremium dem Gemeinderat empfohlen, den KEP fortzuführen, im ersten Schritt durch die Bestandsaufnahme in den nächsten zwölf Monaten. Die Begleitung durch eine externe Agentur wurde mehrheitlich aus der Vorlage gestrichen.

Drei Meilensteine hat sich Kulturchefin Carmen Lötsch für den KEP gesetzt: Bestandserhebung, Bedarfsermittlung sowie Analyse und Ergebnis. Zunächst soll das, was es bereits gibt, ermittelt werden, erklärte sie. In einem zweiten Schritt will die Kulturchefin Stadträt*innen und Sachverständige ebenso wie die Kulturverwaltung und Einrichtungen wie VHS, Kunstund Musikschule mit ins Boot ziehen. Aber auch Kulturschaffende und Bürger*innen seien willkommen. Kultur sei eine Querschnittsaufgabe, so Lötsch. Wie soll Kultur in den kommenden Jahren aufgestellt sein – diese und weitere Fra-

gen sollen der Bedarfserhebung dienen. Beides soll dann in einem dritten Schritt analysiert werden. Der Abschlussbericht soll neben priorisierten Zielstellungen einen konkreten Maßnahmenkatalog für die kommenden Jahre enthalten, resümierte Lötsch. Die Prozessstruktur laufe dabei über den Kulturbeirat, der die kulturpolitische und künstlerische Expertise bün-

delt, eine interne Koordinierungsgruppe, die den Prozess vor- und nachbereitet. Eine wissenschaftliche Begleitung solle für Neutralität sorgen und Vergleiche mit anderen Kommunen ermöglichen sowie der Kulturausschuss in seiner beratenden Funktion an den Gemeinderat, der den Beschluss fasst.

Grünes Licht für die Prozessstruktur gab Martin Ockenfuß

Was bietet das IDS?

Mit den Standorten Offenburg (sechs), Kehl (zwei) sowie Achern und Oppenau zählt das IDS (Institut für deutsche Sprache) als zugelassener BAMF-Sprachkursträger für Integrations- und Berufssprachkurse und lizenziertes Prüfungszentrum 125 aktive Kursleiter*innen und rund 1300 Teilnehmende pro Tag aus mehr als 120 Ländern, informierte IDS-Leiterin Anne-Katrin Stolle den Kulturausschuss am 22. Mai. Im Vergleich zu 2019 gab es im Jahr 2022 zehn Prozent mehr Integrationskurse und 30 Prozent mehr Teilnehmende. Die Hälfte der Teilnehmer*innen komme aktuell aus der Ukraine, so Stolle weiter. Im Jahr 2022 haben 24 Berufssprachkurse gestartet, davon 16 B2-Kurse, drei C1-Kurse und ein Kurs für Ärztinnen und Ärzte.

(Grüne). Zu kurz gekommen seien die Ortsteile mit ihren kulturellen Vereinen, bat er um Einbeziehung. Weiter beantragte er eine getrennte Abstimmung über Bestandsaufnahme und Einbeziehung einer externen Agentur. Auch Regina Heilig (CDU) plädierte für eine getrennte Abstimmung. „Uns ist eine externe Begleitung wichtig“, stellte Matthi-

Gegen externe Beratung

as Drescher (FWO) klar. Das Geld für die Agentur könne auch in Kunstprojekte angelegt werden, kommentierte Loretta Bös (SPD). „Erst müssen wir wissen, was wir wollen“, plädierte Silvano Zampolli (FDP) und wollte das Thema nach der Bestandsaufnahme behandelt wissen. Mit einem Kulturbeirat sieht er das Ehrenamt zusätzlich strapaziert. Dem schloss sich Taras Maygutiak (AfD) an und fragte nach der Sinnhaftigkeit. Bürgermeister Hans-Peter Kopp sah zwar den zeitlichen Mehraufwand, aber verwies auch auf eine Mehrbeteiligung durch den Kulturbeirat.

Bildende Kunst im Blick

Die Abteilung Bildende Kunst im Fachbereich Kultur zeichnet verantwortlich für die Städtische Galerie mit ihrem Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm, die Kunst im öffentlichen Raum und für die Zusammenarbeit mit Vereinen und Künstler*innen bei Kunstprojekten wie auch Mural_og, Offene Ateliers Offenburg. Daneben fällt in die Abteilung die städtische Kunstsammlung und die Sammlung Gretel Haas-Gerber, wie Abteilungsleiterin Patricia Potrykus informierte. Ein Überblick über die Besuchszahlen der Städtischen Galerie in den Jahren 2010 bis 2022 ergab Spitzenzahlen in den Jahren 2015 und 2016 von 7727 und 7394 Besuchenden – mit mehr als 8000 Besuchenden allein in der Ausstellung von Stefan Strumbel, die 2015/16 gezeigt wurde.

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Kulturleben in Offenburg. Treffpunkt unter anderem im Canvas 22. Foto: Lötsch
24 . - 27. August M ESS E O F F E N B U R G w w w.e u ro c h eva l.d e PRE-NIGHT
23. August
große Eröffnungs-Show
am
Die

Oldtimerkorso als Zuschauermagnet

Die zehnte Auflage der Paul-Pietsch-Classic begeisterte Jung und Alt/Zieleinlauf am Offenburger Marktplatz

Zum Wallfahrtsort für OldtimerFans wurde der Offenburger Marktplatz am vergangenen Wochenende – und das gleich an zwei Nachmittagen hintereinander.

70 Jahre Automobilgeschichte –von 1929 bis 1999 – wurde lebendig Der Zieleinlauf der beiden Etappen der „Paul-Pietsch-Classic“ am Freitag und Samstag geriet zum Spektakel.

Knapp 120 vierrädrige Veteranen, gesteuert von erfahrenen Pilotinnen und Piloten, waren an

den beiden Tagen auf Rundkursen in Richtung Freudenstadt und Kaiserstuhl unterwegs. Am Ziel in Offenburg wurden sie von einem dankbaren Publikum erwartet –generationenübergreifend. Zweitklässler wuselten zwischen den historischen Fahrzeugen herum und drehten Handy-Videos. In Ehren ergraute ältere Damen fotografierten, was das Zeug hielt.

Die Rallye fand erstmals 2011 zum 100. Geburtstag des damals noch lebenden Motorzeitschriften-Verlegers Paul Pietsch statt.

Jetzt erlebte sie ihre mittlerweile zehnte Auflage. Achtmal davon war Offenburg die Gastgeberstadt und Ausgangspunkt für pittoreske Ausfahrten.

„Ihre historischen Fahrzeuge sind eine Augenweide – und teilweise auch ein Ohrenschmaus mit ihrem markanten typischen Sound. Und Ihre Begeisterung ist einfach ansteckend!“ sagte Stadtrat Tobias Isenmann in Vertretung von Oberbürgermeister Marco Steffens bei der Abschiedsveranstaltung in der Reithalle.

Am Start waren 33 Automarken, von denen elf bereits „ausgestorben“ sind. Unter ihnen waren so seltene Namen wie „Riley“, „Alvis“ oder „Invicta“. Auch ein „Veritas“ gehörte in diese Kategorie. Am Volant und auf dem Beifahrersitz des silberfarbenen Autos des Jahrgangs 1947 saßen Sohn und Tochter des Namensgebers PaulPietsch.

„Veritas“ – zu Deutsch: „Wahrheit“ – steht übrigens für die leider sehr kurzlebige Epoche der badischen Sportwagenproduktion.

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Schnittig. Mercedes-Benz 300 SL Roadster, Baujahr 1957. Fotos: Lötsch Einträchtig. Mensch und Tier hatten Freude an der Ausfahrt. Gediegen. Der Blick unter die Haube offenbart Technik vom Feinsten.

Sperrungen wegen Baumpflege

Die Straße Im Unteren Angel wird von der Einmündung Vogesenstraße bis zur Otto-Hahn-Straße wegen notwendiger Baumpflegemaßnahmen am Dienstag, 30. Mai, komplett gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Kinzigstraße und Otto-Hahn-Straße. Die Zufahrten der Anlieger*innen werden, gegebenenfalls nach kurzer Wartezeit, erreichbar bleiben.

Am 30. Mai werden ab 6 Uhr ebenfalls Baumpflegearbeiten in der Hölderlinstraße von der Einmündung Weingartenstraße bis zur Walther-Blumenstock-Straße

Umfrage Raddiebstahl

sowie in der Walther-Blumenstock-Straße durchgeführt. Dadurch kann es zu kurzzeitigen Sperrungen/Wartezeiten kommen. Kraftfahrer werden um besondere Rücksicht gebeten, da Fuß- und Radweg ebenfalls gesperrt werden müssen. Fußgänger*innen werden im entsprechenden Bereich jeweils auf die gegenüberliegende Seite ausweichen können.

Die Arbeiten werden so zügig wie möglich durchgeführt, für die Verkehrsbehinderungen bitten die Technischen Betriebe (TBO) um Verständnis.

Weitere Informationen

Im Jahr 2022 nahm die Zahl der Fahrraddiebstähle in Offenburg im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zu. Die Stadt Offenburg und das Polizeirevier Offenburg haben daher im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP) die „Taskforce Fahrraddiebstahl“ ins Leben gerufen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Maßnahmen, Projekte und Ideen zu entwickeln, um Fahrraddiebstähle in Offenburg zu reduzieren. In einem ersten Schritt soll mehr über die Ursachen rund um Fahrraddiebstähle herausgefunden werden.

Wurde auch Ihnen in Offenburg ein Fahrrad gestohlen? Dann machen Sie bei unserer kurzen Umfrage mit (siehe QR-Code) und helfen Sie uns, mehr über die Ursachen von Fahrraddiebstählen zu erfahren. Die Antworten kön-

nen Ihrer Person nicht zugeordnet werden, sind vollständig anonym und werden streng vertraulich behandelt.

Bei Fragen zur Taskforce Fahrraddiebstahl wenden Sie sich bitte an: Jaqueline Schmitt, Stadt Offenburg, Fachbereich Bürgerservice, KKP-Koordinierungsstelle, Telefon 07 81/82-24 92, E-Mail: jaqueline. schmitt@offenburg.de.

Schulgarten-Wettbewerb startet

EINTAUCHEN

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Die Stadtverwaltung Offenburg und das BUND-Umweltzentrum Ortenau laden zum ersten Schulgartenwettbewerb in Offenburg ein. Das Motto lautet: „Ein Naschgarten für Mensch und Natur“ und soll nicht nur zum Gärtnern, sondern auch zum Genießen und Beobachten einladen. Teilnehmen können alle Offenburger Schulen, die in Kübeln, Hochbeeten oder Beeten auch essbare Pflanzen, also Kräuter, Beeren, Salat und Gemüse anbauen – und darüber berichten. Die Einreichung der Unterlagen soll zum Schuljahresende 2022/23 erfolgen. Zum Schuljah-

resbeginn 2023/24 findet eine Prämierung der Beiträge durch eine Jury statt. Termin und Ort werden frühzeitig bekannt gegeben. Das Engagement aller teilnehmenden Gruppen wird mit einer Urkunde und einem Bausatz für einen Vogelnistkasten belohnt. Die drei Erstplatzierten jeweils in der Kategorie Grundschule oder weiterführende Schule erhalten zudem einen Preis.

Ansprechpartnerin bei der Stadt Offenburg ist Landschaftsarchitektin Stefanie Birk, Abteilung Grünflächen und Umweltschutz, E-Mail: stefanie. birk@offenburg.de.

Begegnung mit Ilse Teipelke

Gemeinsam mit dem Kunstverein Offenburg Mittelbaden und Ilse Teipelke veranstaltet das Frauennetzwerk Offenburg am Mittwoch, 7. Juni, um 18 Uhr die 52. Begegnungsplattform „Frauen in Offenburg“ in den Räumen des Kunstvereins, Amand-Goegg-Straße 2.

Erstmals ist das vielgestaltige Werk der bildenden Künstlerin und Feministin Ilse Teipelke in einer Retrospektive in der Ortenau zu sehen. Ihr Kampf für die Emanzipation als Frau und Künstlerin

zieht sich als roter Faden und Motor durch ihr gesamtes Werk. Ilse Teipelke wird anwesend sein. Sie wird die Teilnehmerinnen mitnehmen in alle Schaffensperioden von 1972 bis heute und mit der Gruppe in den Austausch gehen.

Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, die Teilnahmezahl ist begrenzt. Anmeldung bei der Gleichstellungsstelle der Stadt Offenburg bis zum Dienstag, 6. Juni, unter E-Mail: gleichstellung@offenburg.de.

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ERLEBEN WOHLFÜHLEN © ENTWEDER OTT.
www.offenblatt.de

Über digitalen Wandel

Die Digitalisierung ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Digitale Technologie und Anwendungen haben Einfluss auf fast alle Lebensbereiche. Für einen erfolgreichen digitalen Wandel ist es jedoch wichtig, alle mitzunehmen. Was denken die Bürger*innen über die Digitalisierung? Wo gibt es Bedenken und wo liegen die Chancen? Und wie lässt sich der digitale Wandel gemeinsam gestalten?

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Digitaldialog 21“ der Hochschule Furtwangen wurden in 2020/21 in zahlreichen Kommunen Baden-Württembergs Bürgerdialoge zum digitalen Wandel durchgeführt. Bürger*innen tauschten sich zu Herausforderungen, Potenzialen und Ideen für eine gemeinsame Gestaltung der Digitalisierung aus.

Die Ergebnisse dieser Dialoge wurden im Film „Schauspiel zum digitalen Wandel“ künstlerisch verarbeitet. Unter Anleitung einer Dramaturgin schlüpften professionelle Schauspielende in die Rolle der Bürger*innen der fiktiven Kommune Tetzingen. Der Bürgerdialog hat zwar so nie stattgefunden und ist künstlerisch überspitzt dargestellt, Drehbuch und Charaktere basieren aber auf den Mitschriften der real durch-

geführten Bürgerdialoge. Ziel dieses neuen Formates der Wissenschaftskommunikation ist ein Impuls zum Perspektivwechsel und gesellschaftlichen Dialog zu liefern. Daher wurde zum Film auch ein Workshop-Konzept entwickelt. Nach Sequenzen des Films bekommen die Zuschauer*innen jeweils Aufgaben zur Diskussion oder werden selbst kreativ.

Im Rahmen des Veranstaltungsprogramms der Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung werden Forschungsergebnisse, Film und Workshop am Donnerstag, 15. Juni von 18.30 bis 20.30 Uhr im Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt (Grimmelshausenstraße 30) präsentiert. Referent ist Jan Gruß (Leitung der Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung), der vor seiner Tätigkeit bei der Stadt Offenburg, als wissenschaftlicher Mitarbeiter im betreffenden Forschungsprojekt an der Hochschule Furtwangen gearbeitet hat.

Zur Teilnahme ist eine Anmeldung per Telefon 07 81/82-22 22 oder E-Mail an: veranstaltungen. seniorenbuero@offenburg.de verpflichtend. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 14. Juni. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eintritt frei.

NACHRUF

Die Stadt Offenburg trauert um Dr. Günther Hering

der am 15. Mai verstorben ist.

Mit Dr. Günther Hering verliert die Offenburger Stadtgemeinschaft eine angesehene Persönlichkeit, die sich vielseitig fürs Gemeinwohl eingebracht hat. Von 1980 bis 1989 engagierte er sich für die SPD-Ratsfraktion im Offenburger Gemeinderat mit seinem fundierten Fachwissen. Insbesondere Gestaltungs- und Umweltthemen galt sein Augenmerk als Stadtrat. Von 1996 bis 2016 war er als Seniorenbeirat aktiv.

Der Verstorbene war ein vielseitig interessierter, hochgebildeter Mensch mit breiter beruflicher Erfahrung und einem guten Gespür für Mitte und Maß. Die Stadt hat seiner abwägenden Denkweise viel zu verdanken. Wir werden ihn in guter Erinnerung behalten.

Im Namen des Gemeinderats und der Stadtverwaltung Offenburg

Marco Steffens Oberbürgermeister

HAUS DES JUGENDRECHTS

Infostand. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe arbeiten im „Haus des Jugendrechts“ zusammen. Ziel ist einerseits die Prävention, andererseits schnelle Verfahren und sinnvolle Rehabilitation für straffällig gewordene junge Menschen. Am Infostand vor dem Rathaus traf Oberbürgermeister Marco Steffens (3.v.r.) auch die Vertretung der Kommunalen Kriminalprävention. Weitere Infos im Internet unter www.hausdesjugendrechts-offenburg@polizei.bwl.de. Foto: Lötsch

27.5.2023 7
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Mehr

KONZERTE

Mittwoch, 7. Juni

Musikalischer Start in den Sommer, Open-Air-Konzert im Innenhof am Campus Offenburg, 19 Uhr

Der Eintritt ist frei, eine Spendenkasse wird aufgestellt. Bei schlechtem Wetter findet das Konzert im Foyer von Gebäude B der Hochschule statt.

Dienstag, 13. Juni

Bigband und Chor, Schillersaal am Schiller-Gymnasium, 19 Uhr

Sonntag, 18. Juni

Kreuzgangkonzert „Italienische Serenade“, Altes Kapuzinerkloster, 19 Uhr

Donnerstag, 22. Juni

Rock Orchestra, Oberrheinhalle, 20 Uhr

Sonntag, 25. Juni

Kreuzgangkonzert „Tanz durch die Zeit“, Altes Kapuzinerkloster“

Sonntag, 2. Juli

Kreuzgangkonzert „Zauber der Romantik“, Altes Kapuzinerkloster, 19 Uhr

Sonntag. 9. Juli

Kreuzgangkonzert „Bilder einer Ausstellung“, Altes Kapuzinerkloster, 19 Uhr

SONSTIGES

Samstag, 3. Juni

Tango Argentino: Practica & Milonga, KIK, Weingartenstr. 34c, 20 Uhr

Samstag, 10. Juni

Kleidertauschbörse: Sommerkleidung

kann getauscht werden (10 Teile), KIK, Weingartenstr. 34c, 20 Uhr

Donnerstag, 15. Juni

Workshop: „Theater trifft Wissenschaft“, Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt,

Museum im Ritterhaus

Ritterstraße 10

77652 Offenburg

Telefon 07 81/82-25 77

www.museum-offenburg.de

Di – So, 10 – 17 Uhr;

1. Do im Monat, 10 – 22 Uhr

Städtische Galerie

Amand-Goegg-Str. 2/ Kulturforum

Mi – Fr, 14 – 18 Uhr, Sa/So, 11– 17 Uhr

Stadtbibliothek Offenburg

Weingartenstraße 32/34

77654 Offenburg

Telefon 07 81/82-27 11

www.stadtbibliothek. offenburg.de

Öffnungszeiten:

Di – Fr, 11 – 19 Uhr, Sa, 10 – 13 Uhr (montags geschlossen)

STADTFÜHRUNGEN

Mittwoch, 7. Juni

Kostenlose Stadtführung durch die Innenstadt inklusive Besichtigung der Mikwe, des jüdischen Ritualbads

Treffpunkt: Dionysos-Skulptur (Zwingerpark), 19 Uhr

Samstag, 10. Juni

Kostenlose Führung durch das Lapidari-

Offenburg, 18.30 bis 20.30 Uhr Freitag, 16. Juni

Anmeldung Nachbarschaftsfeste, offenburg.de/nachbarschaftsfeste Freitag, 30. Juni

Fest zur Einweihung der Straßenumgestaltung des Projektes „Seidenfaden-Miteinander verwoben und vernetzt“, 17 Uhr

Volkshochschule Offenburg

Weingartenstraße 34b

77654 Offenburg

Telefon 07 81/93 64-200

www.vhs-offenburg.de

Öffnungszeiten des i-punkt Kulturforum:

Mo – Fr, 9 – 13 Uhr,

Mo – Do, 14 – 17 Uhr

Kunstschule Offenburg

Weingartenstraße 34b

77654 Offenburg

Telefon 07 81/93 64-300

www.kunstschuleoffenburg.de

Öffnungszeiten des i-punkt Kulturforum: Mo – Fr, 9 – 13 Uhr, Mo – Do, 14 – 17 Uhr

um mit seinen Steindenkmalen im Vinzentiusgarten

Treffpunkt: Rathaus, Hauptstr. 90, 10 Uhr

Sonntag, 11. Juni

Führung im Salmen, dem zentralen Erinnerungsort Offenburgs, in der Lange Straße 52, 11.15 Uhr

COMPUTER

Freitag, 16. Juni bis 14. Juli

EDV Kursangebote; Word Grundlagen, 94 Euro, Lehrbuch 14 Euro, VHS, EDVRaum 305, 14.30 Uhr

Montag, 19. Juni bis 3. Juli

Internet und E-Mail mit dem eigenen Notebook, 94 Euro, VHS, Seminarraum 205, 14.30 Uhr

Musikschule Offenburg/ Ortenau

Weingartenstraße 34b

77654 Offenburg

Telefon 07 81/93 64-100

www.musikschuleoffenburg-ortenau.de

Öffnungszeiten des i-punkt Kulturforum:

Mo – Fr, 9 – 13 Uhr,

Mo – Do, 14 – 17 Uhr

Der Salmen

Lange Straße 52

77652 Offenburg

Telefon 07 81/82-2701

www.der-salmen.de

Öffnungszeiten:

Di, Do, Fr, 14-20 Uhr

Sa, So, Feiertage, 11-17 Uhr

Mo, Mi, geschlossen

Für Schulklassen:

Di, Do, Fr 9-14 Uhr

Mai bis 11. Juni 2023
VERANSTALTUNGEN OFFENBURG 27.

KINDER & JUGEND

Montag bis Sonntag

Jugendzentrum Kesselhaus, Glaserstraße 8 (Zugang über Bäckergasse), 18 bis 24 Uhr (Donnerstag geschlossen)

Samstag, 3. Juni

Workshop: Knöpfe, SFZ Oststadt

Anmeldeschluss bis spätestens drei Tage vor dem Workshop, E-Mail: ulrike.samperi@t-online. de oder annabelle.schaefer@offenburg.de Bis Freitag, 16. Juni

Anmeldungen zum Ferienprogramm 2023, unser-ferienprogramm.de/offenburg, 12 Uhr

Freitag, 16. Juni

Boardstory (Onilo) & Bastelangebot, Oma Adele und das Glück aus der Kiste, ab 4 Jahren, Kinderbibliothek, 15 Uhr

MUSEUM

Samstag, 27. Mai

Gewölbekellerführung, Treffpunkt: Rathaus, Hauptstraße 90, 10 Uhr

Samstag, 27. Mai

Familienführung für Erwachsene und Kinder von 9 – 13 Jahren in der Naturkunde-Abteilung, Museum im Ritterhaus, 15 Uhr Donnerstag, 1. Juni

Führung am langen Donnerstag im Rahmen von DORT mit einem Glas alkoholfreier Bowle, Museum im Ritterhaus, 19 Uhr Samstag, 3. Juni

Geländeexkursionen in Offenburg-Zunsweier – Große GeoTour, Museum im Ritterhaus, 9.30 Uhr

Samstag, 3. Juni

Sonderöffnungszeit in der Mikwe, dem jüdischen Ritualbad in der Glaserstraße 8, 10 bis 17 Uhr

WOCHENMARKT KUNST

Dienstag und Samstag

Wochenmarkt, 7.30 bis 13 Uhr, Innenstadt

Mittwoch bis Sonntag, bis 8. Oktober

Ausstellung „Marion Eichmann. Step by Step“, Städtische Galerie Offenburg, Amand-Goegg-Str. 2

Freitag, 12. Mai bis 30. Juni

Kosmos Schwarzwald Ausstellung –Bock auf Schwarzwald, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, Technologiepark“

Sonntag bis Montag, 28. bis 29. Mai

KINO

Freitag, 2. Juni, 20 Uhr

KoKi zeigt den Film: Glanz der Unsichtbaren, KIK, Weingartenstr. 34c

Donnerstag, 15. Juni, 16 Uhr

Seniorenkino, Maria träumt oder: Die Kunst des Neuanfangs, Forum Offenburg

Für die nächste Ausgabe des Veranstaltungskalenders am 10. Juni 2023 (Zeitraum: 10. Juni bis 25. Juni) benötigen wir Ihre Terminmeldungen bis spätestens Freitag, 2. Juni. Redaktion OFFENBLATT, Telefon 07 81/82-23 33, Fax 07 81/82-75 82

E-Mail: offenblatt@offenburg.de

Foto Glockenspiel: Stadt Offenburg

SPORT

Samstag, 3. Juni

Weltfahrradtag mit zahlreichen Angebote, Offenburg am Lindenplatz, 10 bis 16 Uhr

Samstag, 3. Juni

Kostenlose, barrierefreie Führung zu den Offenburger Sehenswürdigkeiten in der Innenstadt

Treffpunkt: Rathaus, Hauptstr. 90, 10 Uhr Sonntag, 4. Juni

Stadtgeschichte für Kinder - Familienführung für Kinder von 6 - 10 Jahren mit Erwachsenen, Museum im Ritterhaus, 15 Uhr Mittwoch, 7. Juni

Kulturpause – 15-minütige Kurzführung in der Mittagspause im Museum im Ritterhaus, Museum im Ritterhaus, 12.30 Uhr Mittwoch, 7. Juni

Kurs für Kinder von 7 - 12 Jahren im Atelier des verstorbenen Offenburger Künstlers Karl Vollmer, Museum im Ritterhaus, 15 bis 17 Uhr

Anmeldung erforderlich unter Tel. 0781 82 2577 oder per E-Mail an museum@offenburg.de bis zum Vortag 17 Uhr.

Reiner Spraul, Bilder, Foyer der Rehabilitationsklinik, Louis-Pasteur-Straße 12, täglich von 10 bis 18 Uhr (geöffnet bis 11. September)

Dienstag, 30. Mai

Marion Sokol Tauchen Sie ein in die Welt der Farben, Aenne Burda-Stift, Kornstr. 2, 10 bis 15 Uhr (geöffnet bis 4. Juli)

SENIOREN

Jeden Mittwoch

Häkeltreff, die Teilnahme ist kostenfrei, Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung, Am Marktplatz 5, 14 bis 16 Uhr

Eine Anmeldung unter Telefon 0781 82 2222 oder E-Mail seniorenbuero@offenburg.de ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

Freitag, 2. Juni

Hilfestellung bei Versicherungsfragen, Am Marktplatz 5, 9 bis 12 Uhr

Montag, 5. Juni

Sprechstunde Wohnberatung - Mehr Lebensqualität durch weniger Barrieren, Am Marktplatz 5, 16 bis 17.30 Uhr

MELODIEN

Glockenspiel

Das Repertoire des Glockenspiels besteht aus 140 Melodien. Im monatlichen Wechsel werden Volkslieder und traditionelle Lieder gespielt. Im Monat Juni erklingen folgende Weisen:

täglich, 11.50 Uhr:

Ein Vogel wollte Hochzeit machen Wohlauf in Gottes schöne Welt täglich, 17.50 Uhr: Aber Heidschi bumbeidschi

Guten Abend, gute Nacht samstags, 9.50 Uhr: Der Kuckuck und der Esel Heißa Kathreinerle

Weitere Informationen unter www.offenburg.de/glockenspiel

ÜBERRASCHUNG

Flickzeug. Am 19. Mai nach Christi Himmelfahrt gab es eine kleine Überraschung für mehr als 200 FahrradPendler*innen in 15 Offenburger Betrieben. Aus Anlass von gleich zwei Fahrrad-Gedenktagen erhielten sie ein „Stadtradeln“-Flickzeugset. Der Freitag nach Christi Himmelfahrt ist nämlich inoffizieller Tag des Fahrrad-

Flickzeugs und der dritte Freitag im Mai ist FahrradPendel-Tag. Und da zeitgleich auch noch das „Stadtradeln“ stattfindet, spendierte die städtische Verkehrsplanung allen Betriebsmannschaften ein kleines Präsent für ihre Beschäftigten, die am Brückentag mit dem Fahrrad zur Arbeit kamen. Foto: Maldener

Rund um den Weltfahrradtag

Am Freitag nach dem Pfingstwochenende, am 3. Juni, ist der Weltfahrradtag. Passend zu diesem Termin laden die Verkehrsplanung und der ADFC Offenburg zu einem Fahrradfest auf den Lindenplatz.

Von 10 bis 16 Uhr gibt es viele Aktivitäten für Fahrradbegeisterte jeden Alters. Der ADFC bietet eine Fahrrad-Codier-Aktion an, der Radcheck der Radkultur ist dabei und mit einem Kunstbike können eigene Bilder auf dem Fahrrad gestaltet werden. Dazu gibt es noch die Gelegenheit, Spaßfahrräder auszuprobieren, viele Informationen rund ums Thema „Fahrrad“ sowie das Glücksfahrrad der Verkehrsplanung.

Beim Radcheck untersuchen fachkundige Mechaniker die Fahrräder auf ihre Verkehrstauglichkeit. An Ort und Stelle wird unter anderem geprüft, ob mit Lichtanlage und Reflektoren alles stimmt, ob die Bremsen richtig eingestellt und die Reifen richtig aufgepumpt sind und ob die Kette gut geölt ist. Kleinere Mängel werden direkt behoben. Wer also etwas Zeit mitbringt, bekommt im Handumdrehen ein verkehrstaugliches Fahrrad und obendrein Tipps und Tricks von den RadCheck-Profis.

AUSBILDUNGSTAG IM E-WERK MITTELBADEN, LOTZBECKSTRASSE 45, LAHR

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Mehr unter e-werk-mittelbaden.de/ ausbildungstag

Der ADFC Offenburg bietet eine Fahrradcodierung an – frei nach dem Motto: „Gib Deinem Rad eine Adresse, damit es Dir treu bleibt.“ Mit einer Prägemaschine und einem speziellen Aufkleber wird auf dem Rahmen des Fahrrades ein verschlüsselter personenbezogener Code aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination aufgebracht. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Codierung die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsquote erhöhen kann.

Die Codierung eines Fahrrades und eines Pedelec-Akku wird für 12 Euro angeboten. ADFC-Mitglieder erhalten einen Vorzugspreis von 6 Euro. Bitte gültigen Personalausweis, Kaufbeleg und zu codierendes Rad mitbringen. Anmeldung direkt vor Ort. Weitere Infos auf https://offenburg. adfc.de/.

10 27.5.2023

Im Kreuzgang spielt die Musik

Beliebte Kammermusikreihe vom 18. Juni bis 16. Juli

Sommerfest in Uffhofen

„Viele feiern ein Fest“ lautet auch dieses Jahr das Motto des Sommerfestes in Uffhofen, das am Sonntag, 18. Juni, stattfindet. Gefeiert wird auf der Festwiese beim Stadtteil- und Familienzentrum Uffhofen im südlichen Teil des Offenburger Stadtteils. Hier werden am Sonntag Einrichtungen und Gruppierungen des Stadtteils ein buntes Programm für Jung und Alt bieten.

Das Fest beginnt um 11 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst. Im Anschluss öffnen die Essens- und Getränkestände mit türkischen Spezialitäten, Flammkuchen, Pommes, Gegrilltem, Kaf-

fee, Kuchen und kalten Getränken. Im Garten des Haus Johannes kann zusätzlich bei Eiskaffee und Waffeln gemütlich ausgeruht werden. Auf der Bühne wird ab 13 Uhr ein vielfältiges Programm mit Tanz, Gesang und Musik geboten. Mitmachaktionen, Kreatives, Schminken und weitere Aktionen für Kinder sind ab 14 Uhr im Hof der Kita geöffnet.

Seit Anfang des Jahres hat sich die Festgemeinschaft mit den Vorbereitungen beschäftigt. Das Motto „Viele feiern ein Fest“ steht für die Vielfalt des Stadtteils und lädt somit alle Menschen ein.

www.sfz-offenburg.de/uffhofen

Zertifizierter Faszien-Yogakurs

Am Donnerstag, 22. Juni, beginnt um 19.45 Uhr ein Faszien-Yogakurs im Rehazentrum, Kronenplatz 1. Der Kurs ist zertifiziert

und wird von den Krankenkassen bezuschusst. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Infos und Anmeldung: www.ortenau-yoga.de.

Die diesjährigen Offenburger Kreuzgangkonzerte beginnen am 18. Juni. Als kammermusikalischer Höhepunkt des Offenburger Kultursommers wird von Musik aus Italien, Tango und Romantik bis hin zu Kunst und Wien eine malerische Reise in die Tiefen der klassischen Musik geboten.

Gemeinsam mit dem Offenburger Kulturbüro lädt das Offenburger Streichtrio dazu ins sommerliche Ambiente des Kreuzgangs im Kapuzinerkloster ein. Bei schlechtem Wetter finden die Konzerte in der nebenan liegenden St. MattiasKirche statt. Los geht es am Sonn-

Infos

Der Ort wird am Veranstaltungstag ab 17 Uhr unter 01 51/46 68 42 30 mitgeteilt. Karten: www.kreuzgangkonzerte-og.de; www.kulturbuero.offenburg.de; Bürgerbüro am Fischmarkt; www.reservix.de, www.ortenaukultur.de.

tag, 18. Juni, 19 Uhr, mit einer „Italienischen Serenade“: Das Offenburger Streichtrio mit Frank und Rolf Schilli sowie Martin Merker und dem Gitarristen Wolfgang Schubart interpretieren Werke von Niccolò Paganini, Luigi Boccherini („Fandango-Quintett“) und Ermanno Wolf-Ferrari. Frank Schilli setzt auf einen „schönen, runden Abend“. Das Strasbourg Brass Quintet mit zwei Trompeten, einer Posaune, einer Bassposaune (statt Tuba) und einem Horn ist am Sonntag, 25. Juni, 19 Uhr, mit Originalkompositionen und Arrangements zu Gast, ehe das Bustan Trio am Sonntag, 2. Juli, 19 Uhr, den „Zauber der Romantik“ verströmt. Die Pianistin Anna Adamik interpretiert Modest Mussorgskis „Bilder einer Ausstellung“ am Sonntag, 9. Juli, 19 Uhr, ehe „Wien zwischen den Zeiten“ mit Franz Schuberts Quintett in C-Dur am Sonntag, 16. Juli, 19 Uhr, auf dem Programm steht – mit Frank und Rolf Schilli, Anke und Andrej Melik sowie Anne Schmidt-Heinrich.

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27.5.2023 11
Organisatoren. Kulturbüroleiter Edgar Common (l.) mit Rolf und Frank Schilli vom Offenburger Streichtrio. Foto: Siefke
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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

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 Bauantrag

 Bauantrag – Unterlagen nachreichen

 Wohnungsgeberbescheinigung

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Öffentliche Bekanntmachung

nach § 22 Abs. 2 Landesenteignungsgesetz (LEntG)

1. Die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) – endvertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4 - Mobilität, Verkehr, Straßen – hat für den 4-streifigen Ausbau der B 33 zwischen Offenburg und Gengenbach (Vollzug des Fortführungsnachweises vom 06.12.2019 Nr. 2018/8) gem. § 19 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. dem LEntG die Enteignung von Teilflächen des nachfolgenden Grundstücks beantragt:

Gemarkung: Zunsweier

Grundbuch: Bl. 978, BV-Nr.2

Flst. Nr.: 944

Gesamtgröße: 1.914 m²

Dauerhaft beanspruchte Fläche: 110 m²

Art der Inanspruchnahme: Flst. Nr. 944/1 (Weg) mit 94 m² Flst. Nr. 944/2 (Straßenverkehr) mit 16 m² gem. FN vom 06.12.2019 Nr. 2018/8 Gemarkung Zunsweier

Vorübergehende

Inanspruchnahme: keine (ist wegen Fertigstellung der Maßnahme erledigt)

2. Die Enteignungsbehörde beabsichtigt auf die mündliche Verhandlung zu verzichten, da keine komplizierten Entschädigungsrechtlichen Fragen zur Verhandlung stehen.

3. Der Enteignungsantrag mit den ihm beigefügten Unterlagen kann beim Regierungspräsidium Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 167, 79098 Freiburg i. Br., Zimmer 83 während der Dienststunden eingesehen werden.

4. Es ergeht die Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen den Enteignungsantrag sowie die Absicht der Enteignungsbehörde ohne eine mündliche Entscheidung zu entscheiden bis zum 03.07.2023 beim Regierungspräsidium Freiburg, Kaiser-Joseph-Straße 167, 79098 Freiburg i. Br., unter dem Aktenzeichen RPF24-1063-8/4 schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

5. Von der Bekanntmachung des Enteignungsverfahrens an tritt die Verfügungs- und Veränderungssperre nach § 26 LEntG in Kraft. gez. Konrad

12 27.5.2023
Informationen www.offenblatt.de OFFENBURG DU MACHST DEN UNTERSCHIED ALS FACHBEREICHSMANAGER DIGITALISIERUNG FÜR UNSEREN FACHBEREICH ZENTRALE STEUERUNG UND RECHT MACHST DU DEN UNTERSCHIED FÜR DIE OFFENBURGERINNEN UND OFFENBURGER. Werde jetzt Spurenhinterlasser (m/w/d) und bewirb Dich: karriere.offenburg.de WERDE SPURENHINTERLASSER (M/W/D)! OFFENBURG DU MACHST DEN UNTERSCHIED ALS IT-ADMINISTRATOR*IN FÜR UNSERE SCHUL-IT MACHST DU DEN UNTERSCHIED FÜR DIE OFFENBURGERINNEN UND OFFENBURGER. Werde jetzt Spurenhinterlasser (m/w/d) und bewirb Dich: karriere.offenburg.de WERDE SPURENHINTERLASSER (M/W/D)!
Weitere
Amtlicher Teil

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172

„Auf dem Nußbuckel/ Erzbergerstraße“, Gemarkung Offenburg

Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Auf dem Nußbuckel/ Erzbergerstraße“, Gemarkung Offenburg, sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. der*die Oberbürgermeister*in dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

3. vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Offenburg, den 24.05.2023

Marco Steffens Oberbürgermeister

Offenes Verfahren nach § 3 EU

Vorhaben: Mietwohnungsbau im Seidenfaden BA II

Gewerk 1: Maler- und Tapezierarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0070

Ausführungsfrist: Haus 1:

Gewerk 2: Fliesen- und Plattenarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0071

Ausführungsfrist: Haus 1: KW 3/2024 bis KW 7/2024; Haus 2: KW 7/2024 bis KW 11/2024

Gewerk 3: Bodenbelagsarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0072

Ausführungsfrist: Haus 1: KW 5/2024 bis KW 10/2024; Haus 2: KW 11/2024 bis KW 16/2024

Gewerk 4: Natur- und Betonwerksteinarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0073

Ausführungsfrist: Haus 1: KW 6/2024 bis KW 9/2024; Haus 2: KW 10/2024 bis KW 13/2024

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offen-burg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan kann ergänzend unter www.offenburg.de/bebauungsplan online abgerufen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung

Gewerk 5: Schreinerarbeiten Türen/Zargen

Vergabenummer: SOG_BS-2023-0074

Ausführungsfrist: Haus 1: KW 10/2024 bis KW 12/2024; Haus 2: KW 15/2024 bis KW 17/2024

Angebotseröffnung: 22.06.2023

Gewerk 1: 10 Uhr

Gewerk 2: 10:30 Uhr

Gewerk 3: 11 Uhr

Gewerk 4: 11:30 Uhr

Gewerk 5: 12 Uhr

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de

auf der Plattform nectanet https://nectanet.de/ausschreibungen im Submissionsanzeiger https://www.submission.de im Subreport https://subreport.de/ausschreibungen/auftraege-suchen/ auf der Homepage der Stadt Offenburg http://www.offenburg.de/html/ ausschreibungen308.html?&

Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden.

Angebote sind ausnahmslos in digitaler Form zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24.de, eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.

27.5.2023 13

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Lerchenrain, Teilfläche Joseph-Belli-Straße“, Gemarkung Rammersweier

Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.5.2023 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Lerchenrain, Teilfläche Joseph-Belli-Straße“, Gemarkung Rammersweier sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleich-wohl auch später geltend machen, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. der*die Oberbürgermeister*in dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

3. vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Offenburg, den 24.5.2023

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20

„Am Hungerberg“, Gemarkung Zell-Weierbach

Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.5.2023 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Am Hungerberg“, Gemarkung Zell- Weierbach sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan kann ergänzend unter www.offenburg.de/bebauungsplan online abgerufen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der

Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan kann ergänzend unter www.offenburg.de/bebauungsplan online abgerufen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfah-

14 27.5.2023
Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

rens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleich-wohl auch später geltend machen, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. der*die Oberbürgermeister*in dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

3. vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Offenburg, den 24.5.2023

Marco Steffens Oberbürgermeister

Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den Offenburger Friedhöfen

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht findet auf den Friedhöfen der Stadt Offenburg ab

1. Juni 2023

die Prüfung der Standsicherheit an den Grabmalen statt.

Die jährlich stattfindende Prüfung der Grabmale ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Friedhofsträger sind dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle Grabmale auf ihre Standfestigkeit und Verkehrssicherheit zu prüfen und zu dokumentieren. Dies umfasst nicht nur die Prüfung der Grabmale aus Stein, sondern auch alle Grabmale aus Holz, Glas, Keramik und Metall. Dadurch wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdungen von Personen durch lose Grabsteine ausgehen und somit Unfälle verhindert werden.

Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.

Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, ist der für den Unterhalt verantwortliche Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

Bei Beanstandungen werden die entsprechenden Grabmale gekennzeichnet. Bei Gefahr im Verzuge kann der Friedhofsträger (Technische Betriebe Offenburg, Abteilung Friedhöfe) auf Kosten der Unterhaltsverpflichteten Sicherungsmaßnahmen treffen.

Nähere Auskünfte und weitere Informationen bei: Technische Betriebe Offenburg (TBO), Abteilung Friedhöfe Weingartenstraße 78, 77654 Offenburg, Telefon 07 81/92 76-500

27.5.2023 15
Teil
Amtlicher
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