EL AVISO | 08/2021
HAUSRECHT & GARTEN
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Immobilienkauf als wertstabile Kapitalanlage
Schon seit 10 Jahren befindet sich der Leitzins der EZB auf historisch niedrigem Niveau. Seit 2016 liegt er bei 0,00 %. Dies bleibt nicht ohne Folgen. Gerade Sparer leiden enorm. Mangels Zinsen vermehrt sich das Guthaben auf Sparbüchern heute nicht mehr. Selbst die besten Tagesgeld- oder Festgeldkonten übertreffen gerade noch die Inflation. Nicht wenige Banken verlangen mittlerweile sogar „Strafzinsen“ von ihren Kunden. Wer dagegen Rendite sucht, muss sich nach Alternativen umsehen. Für viele Anleger kann daher eine Immobilie die ideale Kapitalanlage sein. Sie bietet Sicherheit und zudem eine nicht unbeachtliche Renditemöglichkeit. Krisenresistente Investition Ein malerisch gelegenes Haus auf den Balearen ist nicht nur der Traum vieler Familien. Denn neben einem Ort der Entspannung und Erholung in den Sommermonaten und der Möglichkeit der Flucht vor niedrigen Temperaturen in der kalten Jahreszeit, bietet ein spanisches Domizil auch für private Investoren die Möglichkeit, Geld stabil anzulegen. Dies gilt vor allem, wenn die Immobilie in erster Meereslinie liegt. Neben der Eigennutzung kann durch die Vermietung der Immobilie auch weitere Rendite generiert werden. Der Immobilienmarkt auf den Balearen ist aufgrund internationaler Teilnehmer von nationalen und/oder europäischen Wirtschaftskrisen weniger betroffen. Auch in Zeiten der Corona-Krise bleiben Immobilienpreise auf Mallorca, Ibiza und Menorca stabil. Dieses Vertrauen in den Markt und die weiterhin hohe Nachfrage nach Immobilien sind Beweis dafür, dass die Immobilienbranche auf den Balearen weitestgehend krisenresistent ist und Käufer ihre langfristigen Investitionsvorhaben weiterhin verfolgen sollten. Besonders die Insel Mallorca mit ihrer erstklassigen Infrastruktur und Flugverbindungen in die ganze Welt ist in herausfordernden Zeiten der Immobilien-Hotspot im Mittelmeer. Rundum-Betreuung Jedoch ist der Kauf einer Immobilie in Spanien und speziell auf den Balearen mit Hürden verbunden, über die spezialisierte Kanzleien helfen können. Unsere Kanzlei begleitet die vollständige Kaufabwicklung, Prüfung der Unterlagen und der Immobilie, gegebenenfalls unter Einschaltung eines Architekten oder Bausachverständigen. Wir kümmern uns um die Vorbereitung eines Vorvertrages bis zum Notartermin und Eintragung im Grundbuch. Auch können für einen später eintretenden Erbfall die richtigen Weichen gestellt werden. N.I.E.-Nummer Wichtig ist auch, dass eine N.I.E.-Nummer (Número de Identificatión de Extranjero), Identifikationsnummer für Nicht-Residenten, benötigt wird, wenn Eigentum in Spanien erworben werden soll. Das Verfahren zur Beantragung dieser N.I.E.-Nummer hat sich geändert. Grundsätzlich können Ausländer die N.I.E.-Nummer nur persönlich oder durch Vertreter mit notarieller Vollmacht in Spanien beantragen. Zu beachten ist, dass insbesondere in den Sommermonaten häufig freie Termine erst in einigen Wochen verfügbar sind. Für die Beantragung in Bevollmächtigung bedarf es einer beglaubigten Kopie des Ausweispapiers und der ausdrücklichen notariellen Erlaubnis, die N.I.E.-Nummer zu beantragen. Soll die Bevollmächtigung von einem deutschen Notar vorgenommen werden, muss diese mit der Haager Apostille versehen werden. Alternativ ist die Beantragung auch persönlich vor Ort mit einem in der balearischen Anwaltskammer eingetragenen Anwalt möglich. Aufgrund dieser Schwierigkeiten empfiehlt es sich, sofern keine vorherige Reise nach Spanien beabsichtigt wird, die N.I.E.-Nummer in einem spanischen Konsulat in Deutschland zu beantragen. Aber auch hier sollte dies einige Wochen vor dem beabsichtigten Kauf einer Immobilie geschehen, damit die N.I.E.-Nummer rechtzeitig erteilt ist. Von Optionsvertrag bis Kaufvertrag Hinsichtlich des Kaufvorgangs selbst wird in der Regel zunächst ein privat schriftlicher Vorvertrag – meist Optionsvertrag – zwischen den Parteien geschlossen. Hierzu müssen die Vertragsparteien, anders als bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags selbst, nicht persönlich in Spanien anwesend sein. In Kooperation mit einer Gestoria kümmert sich un-
sere Kanzlei um die gesamte Abwicklung der notariellen Kaufurkunde, von der Abführung der Steuern bis zur Eintragung im Grundbuch. Bei Berücksichtigung dieser Dinge steht einem reibungslosen und sicheren Immobilienerwerb auf den Balearen und einer wertstabilen Geldanlage nichts mehr im Wege. Rechtsanwälte Gerboth & Partner Abogados Tel.: +34 971 722 494 Kanzleien in Palma, Andratx und Ibiza www.gerboth-partner.com www.mallorca-anwalt.com In Kooperation mit Kanzlei für Familien- und Erbrecht Heike Dahmen-Lösche & Julia Ehm Rechtsanwälte, Fachanwälte für Familienrecht und Mediatoren Mobil: +34 682 228 636 www.mallorca-scheidung.com