HAUSRECHT & GARTEN
EL AVISO | 12/2021
Erbfall in Spanien
Teil 2
Sie haben eine Immobilie in Spanien geerbt. Wie wird nun die nötige Erbschaftsannahme professionell organisiert und warum Sie die Abwicklung nicht auf die lange Bank schieben sollten. Informationen dazu gibt Günter Menth. Der Zeitfaktor Eine zügige Abwicklung ist auf alle Wünsche anzuraten. Hierfür gibt es rechtliche und steuerliche Gründe. Auch die Praxiserfahrung hat uns gezeigt, dass längeres Zuwarten zu erheblichen Wertverlusten und Abwicklungskomplikationen führen kann. Ocupas Hausbesetzer, hier ocupas genannt, nutzen gerne unbewohnte Immobilen Das gilt in besonderem Maße für Landfincas. Speziell wenn diese nicht umfassend eingezäunt sind und/oder von einem bis drei Hunden bewacht werden, lässt die Besetzung oft nicht lange auf sich warten. Tod der Miterben Das Nachversterben von Miterben kompliziert jede Erbfallabwicklung und kann die Erbrechtsnachfolge erheblich verzögern. Hat etwa der nachversterbende Miterbe kein Testament gemacht und keine Kinder führt dies in der Rechtspraxis oft dazu, dass viele entfernte Verwandte oft mit über die Welt verstreuten Wohnorten zu Miterben werden, welche keinerlei Kontakt zu dem Erblasser hatten. Das Praxisproblem: Alle diese Personen müssen bei der Rechtsnachfolge mitwirken. Dann muss man diese Personen zuerst einmal ausfindig machen und wenn es sich lediglich um kleine Miterbenanteile handelt, besteht oft nicht wirklich ein Interesse bei jenen aktiv mitzuwirken. Die Fristen Hinzu kommt noch das Fristen-Problem. Nun verliert man zwar durch Warten regelmäßig nicht gleich seinen Erbanspruch, aber nach Ablauf von drei Jahren kann dies allerdings dennoch passieren. Sechs-Monats-Fristen
gibt es etwa zur Abgabe der Steuerklärung in Spanien oder zur Erbschaftsausschlagung nach deutschem Recht, wobei die Erbschaftsausschlagungsfrist auch nur sechs Wochen betragen kann. Die Erbausschlagung Diese muss zeitnahe erfolgen – oft innerhalb von sechs Wochen nach dem Versterbenszeitpunkt. Innerhalb dieser Frist muss man recherchiert haben, ob das Erbe verschuldet ist oder nicht. Vor allem darf man auch nicht zuvor ausdrücklich oder konkludent die Erbschaft angenommen haben, was etwa der Fall ist, wenn man einen Erbschein beantragt. Aber warum kann denn die fristgerechte Erbausschlagung so wichtig sein? Die Antwort hierzu lautet: Um eventuell erweiterte Erbschaftsteuerbeträge und günstige Steuerklassen erschließen zu können. Auch Erbschaftssteuerzuschläge drohen in Spanien, wie vorher erwähnt, nach Verstreichen von sechs Monaten nach dem Erbfall. Je höher die Steuerlast desto höher auch die Zuschläge. Die Rechtsnachfolge Die Einleitung der Rechtsnachfolge in Spanien muss binnen eines Monats erfolgen. Das ist die Schlussfolgerung, welche man als Praxisrichtlinie aus dem vorstehenden ableiten kann. Hier muss dann der länderübergreifende tätige Rechtsanwalt die richtigen Weichen stellen.
Günter Menth Fachkanzlei für Immobilien- und Erbrecht in Spanien Manacor Tel.: 971 559 377 Fax: 971 559 368 E-mail: info@kanzlei-menth.de Internet: www.kanzlei-menth.de Youtube-Videokanal: “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca”
Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“
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