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Angriffe auf die Sozialhilfe

Basel-Stadt 2002 führt der Kanton ein Anreizsystem ein. Dieses belohnt Sozialhilfebezüger*innen mit einer Arbeitsstelle und senkt die Ansätze für alle anderen. Eine SVP-Volksinitiative, welche die Einbürgerung für Sozialhilfebezüger*innen verunmöglichen soll, wird 2017 zurückgezogen. 2019 scheitert ein Antrag von links auf Erhöhung des Grundbedarfs nur knapp. Angenommen wird die Idee, mit einem Pilotversuch die Anzahl Fälle pro Sozialarbeiter*in zu reduzieren.

Kaum in der Verfassung verankert, geriet das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein unter Beschuss. Da die Sozialhilfe kantonal geregelt ist, blieb der Umbau für viele unbemerkt. Eine Übersicht.

BS

997.–

Franken (exkl. Miete und Gesundheitskosten) soll der Grundbedarf der Sozialhilfe für eine Person betragen, empfiehlt die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Das ist der Betrag, den die 10 Prozent Ärmsten in der Schweiz zur Verfügung haben. 1998 lag er noch bei

1110.–

Franken. Damals orientierte man sich am Budget der 20 Prozent ärmsten Haushalte.

BL

Solothurn Seit 2015 weicht der Kanton von den Richtlinien der SKOS ab: Der Grundbedarf wird in zahlreichen Bereichen gekürzt: unter anderem bei Wohn- und Umzugskosten, Versicherungsprämien und Zahnbehandlungen. Forderungen nach Kürzung der Beiträge für Ausländer*innen bzw. des Grundbedarfs scheitern. 2019 beschliesst der Kanton, Massnahmen zu entwickeln, um die Sozialhilfequote zu reduzieren.

271 400 3,2%

SO

LU NE

VD

Menschen beziehen in der Schweiz Sozialhilfe, darunter 79 200 Kinder.

A

JU

BE

FR

der Bevölkerung. Das sind Diese Quote ist exakt gleich hoch wie 2005, als der Bund die Statistik ins Leben rief. GE

VS

Die Sozialhilfe ist in der Schweiz Sache der Kantone.

1905

wird erstmals die Forderung nach einer Bundeslösung vorgebracht – und seither alle Jahre wieder.

9

Vorstösse für ein Bundesgesetz gab es in den letzten 10 Jahren, um dem Wildwuchs in den Kantonen zu begegnen. 8 scheiterten, einer ist hängig.

Bern Seit 2012 werden Sozialdienste für tiefe Sozialhilfekosten belohnt und für hohe Aufwände bestraft. 2013 wird eine Volksinitiative der Jungen SVP angenommen: Wer Sozialhilfe bezieht, soll nicht eingebürgert werden. Nach einer SVP-Motion tobt ein jahrelanger Kampf um geplante Kürzungen in der Sozialhilfe. Eine Senkung um 10 Prozent wird 2014 durchgesetzt. Weitere Einschnitte von bis zu 30 Prozent schickt das Volk 2019 bachab. Die Beiträge für Asylbewerber*innen werden 2020 massiv gekürzt.

Grundbedarf für eine Person 977 Franken 986 Franken 997 Franken 1006–1110 Franken (Empfehlung SKOS ab 2022)

Januar 2000

2000–2005

2008–2010

Die neue Bundesverfassung garantiert erstmals ein Grundrecht auf Hilfe in Notlagen für ein menschenwürdiges Dasein.

Neoliberale Kreise wittern Missbrauch. Die SKOS kürzt den Grundbedarf in der Sozialhilfe und führt «Anreizleistungen» und Sanktionen ein.

Neues Bundesgesetz über Ausländer*innen: Wer Sozialhilfe bezieht, riskiert seine Aufenthalts-/ Niederlassungsbewilligung sowie den Familiennachzug. Unrechtmässiger Sozialhilfebezug führt nach Annahme der Ausschaffungsinitiative zum Landesverweis.

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