Gleichstellungsplan 2022-2023

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2.3. Cybermobbing – Hass im Internet Hasspostings werden immer mehr zum Problem in den sozialen Medien. Aber wie geht man mit Menschen um, die sexistische, homophobe, rassistische oder andere hasserfüllte Texte im Internet veröffentlichen? Oft erfüllen Hassbotschaften einen rechtlichen Straftatbestand. Seit dem 1. Jänner 2016 ist „Cyber-Mobbing“ strafbar. Der im Strafgesetzbuch (StGB) verwendete Titel des Delikts lautet „Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“. Wegen „Cyber-Mobbings“ strafbar macht sich, wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht. Bei Verstoß gegen die Strafbestimmung „Cyber-Mobbing“ ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu rechnen.

Was können Betroffene von Cybermobbing tun? Tauchen Hassbotschaften gegen die eigene Person auf, dann gilt es zügig dagegen vorzugehen, da sie sich durch Kopieren und Teilen im Netz rasch weiterverbreiten können. Die Erstellung von Screenshots zur Beweissicherung steht an erster Stelle, ein Gedächtnisprotokoll dient der Beschreibung des Tathergangs, damit gegebenenfalls leichter Anzeige erstattet werden kann. Denn: sorgt man im Verlauf der Verfolgung für die Entfernung des Beitrags, fehlen wichtige Beweise. Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert: •

Dokumentieren Sie die Belästigungen (z.B. SMS, E-Mail oder Chatprotokolle abspeichern)

Weisen Sie zur Abschreckung den Täter bzw. die Täterin darauf hin, dass er bzw. sie eine strafbare Handlung setzt

Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von persönlichen Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.

Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle, vom Gleichstellungsbeauftragten, Mitgliedern der Gleichstellungskommission oder vom Betriebsrat über die weitere Vorgehensweise in Ihrer spezifischen Situation beraten.

Kontakt zur Beratungsstelle #GegenHassimNetz: Schönbrunner Straße 119/13, 1050 Wien Telefon: +43 1 236 55 34 E-Mail: beratung@zara.or.at Homepage: www.zara.or.at

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